Deutschland ist kein souveräner Staat

Ich bin kein Freund von Details. Ich bin aber immer wieder überrascht, wie sich scheinbar selbstverständliche Dinge in Wohlgefallen auflösen, wenn man sich mal ein bisschen mit Details beschäftigt. Mein heutiges Detail: die Souveränität Deutschlands.

Der Souverän in Deutschland ist ja – angeblich – das Volk. In diesem Glauben wachsen die meisten von uns auf. Wer Souverän ist, sollte somit auch über Souveränität verfügen, er sollte also die Möglichkeit haben, sich ohne Fremdbestimmung selbst entscheiden zu können.

Umso verblüffender, welche Weisheit uns Bundesfinanzminister Wolfang Schäuble am 18. November 2011 zuteil werden lies. Der alte Jurist und Politprofi, der auch schon den Vertrag zur Deutschen Einheit mit ausgehandelt hat, gab unverblümt und öffentlich zu: „wir in Deuschland sind seit dem 8. Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll Souverän gewesen.“

Was also meint unser Bundesfinanzminister, wenn er sagt, dass wir nicht souverän seien? Regieren die USA, Russland, die Franzosen oder die Engländer heimlich mit? Ist die Deutsche Karte oder gar die ominöse Kanzlerakte noch aktuell? Die Antwort gab kürzlich der russische Sicherheitsexperte Alexej Fenenko unter Verweis auf den Bonner Vertrag von 1952 und dem 2+4 Vertrag.

Problem 1: der 2+4 Vertrag zwischen der BRD und der DDR sowie den vier Siegermächten ist juristisch kein Friedensvertrag. Daraus folgt, dass die Bonner Verträge von 1952 (und aktualisiert in 1954) noch gelten. Und der führt uns zu Problem 2.

Problem 2: Artikel 2 des Bonner Vertrags von 1952:

  • (1) Die Drei Mächte behalten im Hinblick auf die internationale Lage die bisher von ihnen ausgeübten oder innegehabten Rechte in bezug auf (a) die Stationierung von Streitkräften in Deutschland und den Schutz von deren Sicherheit, (b) Berlin und (c) Deutschland als Ganzes einschließlich der Wiedervereinigung Deutschlands und einer friedensvertraglichen Regelung.
  • (2) Die Bundesrepublik wird sich ihrerseits jeder Maßnahme enthalten, welche diese Rechte beeinträchtigt, und wird mit den Drei Machten zusammenwirken, um ihnen die Ausübung dieser Rechte zu erleichtern.

Problem 3: Artikel 7 des Bonner Vertrags von 1952:

  • (1) Die Bundesrepublik und die Drei Mächte sind darüber einig, daß ein wesentliches Ziel ihrer gemeinsamen Politik eine zwischen Deutschland und seinen ehemaligen Gegnern frei vereinbarte friedensvertragliche Regelung für ganz Deutschland ist, welche die Grundlage für einen dauerhaften Frieden bilden soll. Sie sind weiterhin darüber einig, daß die endgültige Festlegung der Grenzen Deutschlands bis zu dieser Regelung aufgeschoben werden muß.
  • (2) Bis zum Abschluß der friedensvertraglichen Regelung werden die Bundesrepublik und die Drei Mächte zusammenwirken, um mit friedlichen Mitteln ihr gemeinsames Ziel zu verwirklichen: ein wiedervereinigtes Deutschland, das eine freiheitlich-demokratische Verfassung ähnlich wie die Bundesrepublik besitzt und das in die europäische Gemeinschaft integriert ist.
  • (3) Im Falle der Wiedervereinigung Deutschlands werden die Drei Mächte – vorbehaltlich einer zu vereinbarenden Anpassung – die Rechte, welche der Bundesrepublik auf Grund dieses Vertrages und der Zusatzverträge zustehen, auf ein wiedervereinigtes Deutschland erstrecken und werden ihrerseits darin einwilligen, daß die Rechte auf Grund der Verträge über die Bildung einer integrierten europäischen Gemeinschaft in gleicher Weise erstreckt werden, wenn ein wiedervereinigtes Deutschland die Verpflichtungen der Bundesrepublik gegenüber den Drei Mächten oder einer von ihnen auf Grund der genannten Verträge übernimmt. Soweit nicht alle Unterzeichnerstaaten ihre gemeinsame Zustimmung erteilen, wird die Bundesrepublik kein Abkommen abschließen noch eine Abmachung eingehen, welche die Rechte der Drei Mächte auf Grund der genannten Verträge beeinträchtigen oder die Verpflichtungen der Bundesrepublik auf Grund dieser Verträge mindern würden.
  • (4) Die Drei Mächte werden die Bundesrepublik in allen anderen Angelegenheiten konsultieren, welche die Ausübung ihrer Rechte in bezug auf Deutschland als Ganzes berühren.

Meine Interpretation: Ich bin nun wahrlich kein Jurist, aber als interessierter und engagierter Staatsbürger leite ich mir folgende Erkenntnisse her:

  1. militärisch können die Siegermächte in Deutschland machen was sie wollen. Konkret haben wir das im Irak-Krieg mit Kanzler Schröder erlebt, der keine Truppen in den Irak senden wollte, den USA aber auch nicht die Durchflugrechte über Deutschland verbieten wollte konnte.
  2. Deutschland muss sich aller Maßnahmen enthalten, die die Rechte der West-Siegermächte aus dem o.g. Vertrag beeinträchtigen könnten. Auch das erleben wir seit vielen Jahren: obwohl juristisch ja sogar unserem Bundesfinanzminister klar ist, dass wir nicht souverän sind, drängte keine bisherige Bundesregierung auf einen Friedensvertrag mit den Siegermächten.
  3. Die Grenzen Deutschlands sind nicht abschließend geklärt, weil es noch keinen Friedensvertrag gibt. Kein Wunder, dass sich keiner an das Thema heranwagt – denn wer Frieden will, muss die Grenzfrage klären. Und ja: nicht nur bei den Vertriebenenverbänden spricht man über die Oder-Neiße-Grenze. Selbst der ehemalige Bundesfinanzminister Theo Weigel hat in den 1980er Jahren noch darüber gesprochen, dass es keinen völkerrechtlich verbindlichen Beschluss gäbe, das die östlichen Teile des Deutschen Reiches von Deutschland abgetrennt worden sind. Im Deutsch-Polnische-Grenzvertrag vom 14.11.1990 hat Deutschland zwar alle Ansprüche auf die östlichen Ländereien des Deutschen Reiches aufgegeben, ob diese Abtretung aber im Sinne der Bonner Verträge und der eingeschränkten Souveränität überhaupt möglich war, bleibt fragwürdig.

Mein Fazit: Was ich vor wenigen Tagen in der Rubrik „Verschwörungstheorie“ gebucht hätte, kristallisiert sich langsam als eine Wahrheit heraus. In der Schule lernen unsere Kinder, dass der 2+4 Vertrag ein Souveränitätsvertrag sei – de facto ist er es aber nicht, was unser Bundesfinanzminister (s.o.) ja im Jahre 2011 bestätigt hat. Problematisch finde ich in diesem Kontext auch, dass eine Diskussion dieser Angelegenheit kaum möglich ist. Wenn Begriffe wie „Oder-Neiße-Linie“ oder „Deutsches Reich“ fallen, schnappen gerne schnell die Beißreflexe bei uns braven Deutschen zu – ein Wort genügt und die geistige Klappe fällt. Der Status Deutschlands bleibt somit ungeklärt… und wird sich wohl auch nicht so schnell klären. Danke Wolfgang, für einmal Klartext.

Ausblick: wer eine amtliche Antwort zur Frage „sind wir in Deutschland souverän“ haben will, mag meine Anfrage an den Sprecher der Bundesregierung im Auge behalten.

Update, 13.12.2011

Da unser Regierungssprecher via Twitter zwar viel erzählt aber leider nicht auf Anfragen des Souveräns antwortet, habe ich direkt beim Bundesfinanzministerium nachgefragt, was unser Minister wohl gemeint haben könnte. Stay tuned.

Update, 22.11.2012

Das ZDF mit seinem Magazin Frontal21 hat einen Blick auf die Geheimverträge zwischen Deutschland und den ehemaligen Siegermächten geworfen. Dazu haben sie auch schriftlich bei mehreren Ministerien angefragt, ob die Sonderrechte der Alliierten noch gelten würden. Immerhin ließ das Innenministerium schriftlich verlauten: „Aufgrund der Komplexität der Sach- und Rechtslage ist derzeit keine abschließende Bewertung möglich…“

Meine Meinung: die Beamten in Berlin wissen sehr wohl, dass sich Deutschland den alten Verträgen nicht entziehen kann. Und weil sie Angst vor den Konsequenzen einer echten juristischen Klärung haben, wird im Zweifelsfall jede Sauerei Machenschaft der Alliierten in unserem Land geduldet. Und damit meine ich nicht mal abgehobene Verschwörungstheorien im Stile von Chemtrails&Co. Es genügt bereits ein Blick auf die Operationen der CIA in Deutschland – und man erkennt sofort, nach wessen Pfeife wir tanzen.

Update 30.12.2013

Am 29.12.2013 hat der Historiker Josef Foschepoth auf dem 30. Chaos Communication Congress sehr detailliert ausgeführt, in welchen Bereichen Deutschland noch nicht souverän ist. Insbesondere führt er dabei an, dass zahlreiche Privilegien der ehemaligen Besatzungsmächte – insbesondere in Sachen Überwachung – im Laufe der Jahre in deutsches Recht übernommen wurden. Wenn also heute deutsche Politiker darauf verweisen, dass in Deutschland deutsches Recht gilt, dann haben sie damit zwar recht – sie vergessen dabei aber zu erwähnen, dass dieses „Recht“ nicht den Interessen des deutschen Volkes dient, sondern vielmehr zu unserem Schaden aktiv genutzt wird (Stichwort: Wirtschaftsspionage).

Persönlich bemerkenswert finde ich, dass es ausgerechnet die Hackerszene ist, die sich der jahrzehntelang verschlafenen Aufarbeitung dieses Missstands annimmt. Immerhin ist diese Szene doch gefühltermaßen weit weniger staatsgläubig als viele traditionelle Ständevereinigungen. Ich fände es jedenfalls sehr erfrischend, wenn die Handwerkskammern oder die IHK sich mal auf diesem Niveau mit der BRD auseinander setzen würde.

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