Einwände

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Den Staat vom Leib halten

Mittwoch, Dezember 16th, 2009

gerhart-baumUm 20.15 Uhr lief heute in der Tagesschau ein Bericht über die Klage von ca. 34.000 Bundesbürgern gegen die Vorratsdatenspeicherung. In dem Beitrag kam auch ein gewisser Gerhart Baum zur Sprache, der in wenigen Worten zusammenfasste, was ich so kaum für möglich gehalten hätte.

Zur besten Sendezeit sagte er wörtlich: [Die Vorratsdatenspeicherung] “ist ein schwerer Grundrechtseingriff in unsere Privatheit. Wir haben keinerlei Anlass gegeben das der Staat unsere Daten sammelt. Wir müssen in diesem Land in der Lage sein, uns den Staat vom Leib zu halten, wenn wir uns ordnungsgemäß verhalten.

Jawohl, recht hat der Mann! Anstatt den Staat für alles und jedes persönliche Ungemach verantwortlich zu machen, sollte unser Anspruch genau in die andere Richtung gehen. Jeder Mensch möge sich so entfalten wie es ihm deucht – und nur wo es unbedingt geboten ist, sollte der Staat eingreifen. Unser Land braucht mehr Gerhart Baums, gerne auch noch stärker in der Öffentlichkeit. Wenn schon nicht im Fernsehen, dann wenigstens hier im Blog.

An dieser Stelle noch einen schönen Gruß an Stepro von Wikipedia.de. Stepro hat es geschafft, den o.g. Quote innerhalb von 2 Minuten zu löschen mit der Bemerkung “keine ausreichende Quellenangabe, nix tagesaktuelles einfügen”. Na, dann warten wir doch einfach noch ein paar Jahre ab, bis das Zitat gut abgehangen ist. Oder sollte ich stattdessen besser sagen: “wir müssen in diesem Wikipedia in der Lage sein, uns die Admins vom Hals zu halten, wenn wir ordnungsgemäß posten?” ;-)

Stiftung Warentest und die Datensicherung

Sonntag, Juli 26th, 2009

stiftung_warentest_juni_2009_datensicherungIm Juni 2009 wagte sich die Stiftung Warentest in die Untiefer der Computertechnik vor: Datensicherungssysteme standen auf dem Prüfstand.

Kurz und knapp: Der Test war oberflächlich und abenteuerlich. Wer keine Ahnung von dem Thema hat und sich auf das Ergebnis der Stiftung gemeinhin verlässt, der sollte weiterlesen.

Das Problem: Manche Menschen glauben, beim Datensichern gehe es darum, ein paar Dateien von A nach B zu transportieren. Dem ist aber nicht so, das Thema ist erheblich komplizierter. Das Kopieren einer einfachen Datei geht in der Regel problemlos vonstatten – keine Frage. Manchmal hat die Datei aber einen überlangen Namen (Pfad + Name >256 Zeichen) oder die Datei ist verschlüsselt oder mit speziellen Zugriffsrechten ausgestattet… oder oder oder… und genau in diesen Fällen kommen Backup-Programme ins Schleudern.

 Zur Sache:

  • Der Artikel ist oberflächlich
    Im Test standen u.a. Kriterien wie “Geschwindigkeit”, “Systembelastung” und die Anzahl der unterstützen Sicherungsversionen auf dem Programm. Von anderen, meiner Meinung nach deutlich relevanteren Kritierien, war hin gegen nichts zu lesen. Dazu gleich mehr.
  • Der Artikel ist abenteuerlich
    Die Zeitung weist darauf hin, dass der Bedientest von “drei interessierten Laien” und einem “Experten” durchgeführt wurde. Dieses Gremium sollte nun über Wohl und Wehe entscheiden – na Prost Mahlzeit!

So hätte es laufen müssen: Stiftung Warentest hätte deutlich mehr Fachlichkeit an den Tag legen müssen. Interessierte Laien mögen ja für einen Usability-Test nützlich sein, für die Überprüfung der technischen Funktionalität der Software sind sie hingegen nicht geeignet.

Profi-Kritierien für ein Datensicherungsprogramm:

  • Ein Backup-Programm muss stets und unter allen Umständen den Anwender wahrheitsgemäß darüber informieren, wenn etwas schief geht. Als Minimum gilt ein Eintrag in einem Protokoll, bevorzugt ergänzt durch ein Warnfenster oder eine ähnliche Funktion. Inakzeptabel hingegen ist es, wenn der Anwender vom Fehler gar nichts erfährt. Denn dann stellt er erst beim Wiederherstellen fest, dass eine versehentlich gelöschte Datei, in der monatelange Arbeit steckte, im Backup nicht zu finden ist.
  • Ein echtes Verify, also ein 1:1-Abgleich von Original-Dateien und Backup[, muss möglich sein.] 
  • Eine Integritätsprüfung, mit der sich auch später noch feststellen lässt, ob ein Backup-Archiv heile ist[, muss vorhanden sein.]
  • Ein Backup-Programm muss auch mit den Zugriffsrechten des NTFS-Dateisystems umgehen können: Wenn eine Datei vor dem Backup nur bestimmten Konten zugänglich ist, dann darf sich durch die Wiederherstellung daran nichts ändern.
  • Wenn Daten mit dem bordeigenen EFS verschlüsselt sind, darf es sie weder beim Sichern noch beim Wiederherstellen entschlüsseln.
  • Dateien, die größer als 4 GByte sind, müssen auch auf FAT32-Partitionen gesichert werden können. Die kommen beispielsweise bei den für das Aufbewahren eines Backups gut geeigneten externen Festplatten oft zum Einsatz, weil dieses Dateisystem von besonders vielen Betriebssystemen unterstützt wird.

Quelle: c’t 09/2006, Axel Vahldiek und Christoph Hoppe

Meine Meinung: In dem Test der c’t vor drei Jahren fielen damals 15 von 27 Backup-Programmen durch. Die verbliebenen 12 hatten ebenfalls Macken, von beschädigten Archiven bis hin zu nicht-gebrannten CDs. Wenn also “interessierte Laien” und ein “Experte” für die Stiftung Warentest einen Funktionstest durchführen, heißt das (leider) noch gar nichts. Ob die Produkte wirklich “gut” sind, muss der Anwender selbst herausfinden. Natürlich muss eine Zeitung so schreiben, dass ihre Leserschaft sie versteht. Dass darf aber nicht dazu führen, dass die etwas komplexere Technik zugunsten der Verständlichkeit komplett ausgeblendet wird. Solange die “Computer”-Kompetenz der Stiftung Warentest nicht deutlich erkennbarer wird, empfehle ich: “Schuster, bleib’ bei deinen Leisten!”

Wir haben das im Etat nicht geplant

Montag, Juli 20th, 2009

Grafiker, Webdesigner, Fotografen und andere Freiberufler in der New Media Industrie kennen das: Wenn es um das liebe Geld geht, argumentieren manche Kunden recht unkonventionell.

Im folgenden Video wurden die typischen “das-kann-doch-nicht-soviel-kosten”-Arumente zusammengetragen und in das wahre Leben übertragen. Humorvoll, amüsant und “typisch New Media”.

The Vendor Client Relationship – in real world (mit dtsch. Untertitel)

Profi-Argumente für den Gerichtssaal

Montag, Dezember 29th, 2008

Bei einem gemeinsamen Mittagessen verriet mir einmal ein Anwalt die drei beliebtesten Einwände vor Gericht.

Interessant: Die Argumente sind so gewählt, dass man sich nicht mal auf den Inhalt der Verhandlung vorbereiten muss. Das nenne ich ökonomisch… ;-)

Die Einwände für alle Fälle:

1) Wo kommen wir denn da hin?!

2) Da könnte ja jeder kommen… !

3) Das haben wir schon immer so gemacht!