Elektronische Gesundheitskarte eGK ohne Foto

Die elektronische Gesundheitskarte kommt – und mit ihr ein weiteres Mosaik auf dem Weg zur Totalüberwachung der Bevölkerung. Besonderes Glanzstück der neuen Krankenkassenkarte ist die angebliche Pflicht, ein Foto auf der Karte haben zu müssen. Zweck dieses Fotos soll sein, dass die Arzthelferin in der Praxis überprüfen kann, ob der Besitzer der Karte wirklich er selbst ist – und nicht etwa der entfernte Cousin. Soweit sogut.

Diese „Fotopflicht“ wird in der Art umgesetzt, dass jeder sein Foto bei der Krankenkasse selbst einreichen soll. Ob per Datei-Upload oder als Passfoto per Post – Hauptsache, es kommt ein Bild an. Diese Art von Mickey-Mouse-Fotopflicht ist ziemlich perfide, gewöhnt man doch so die Bevölkerung einmal mehr daran, dass es schon in Ordnung ist, bei einer halbbehördlichen Firma freiwillig seine persönlichen Daten abzuliefern. Wer das gut findet, mag das tun – ich mache das nicht. Glaubt man der Süddeutschen Zeitung, scheinen einige hunderttausend Menschen ebenfalls das EGK-Foto abzulehnen.

Fotoverweigerung aus religiösen Gründen

Kurzum: ich habe mich erfolgreich gegen das Foto gewehrt und eine neue Karte ohne Bild erhalten. Formal habe ich mich dazu „aus religiösen Gründen“ befreien lassen, das ist tatsächlich möglich. Auf der Website von einer der größten Krankenkassen Deutschlands kann man das auch direkt so nachlesen:

20131129-EGK_ohne_Bild_wegen_Religion
Das Original gibt’s auf https://www.dak.de/dak/leistungen/Elektronische_Gesundheitskarte-1078110.html

Es spielt dabei übrigens keine Rolle, ob man Christ, Moslem, Atheist oder an sonst etwas glaubt. Danach darf man noch nicht einmal gefragt werden.

Antrag auf Fotobefreiung

Nach mehrfacher schriftlicher Aufforderung meiner Krankenkasse, doch endlich ein Foto einzusenden, habe ich einen kurzen Brief hierzu verfasst. Im Nachgang daran erhielt ich eine Gesundheitskarte ohne Foto.

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrem o.g. Schreiben teilen Sie mir mit, dass der Gesetzgeber Sie verpflichtet hätte, neuartige Krankenversichertenkarten mit meinem Foto herauszugeben. Hierfür baten Sie in den letzten Monaten mehrfach um meine Mithilfe.

Da Sie mein Schweigen bisher nicht zu interpretieren wussten, bestätige ich Ihnen heute schriftlich, dass ich Ihre Anfrage ablehne und Ihnen kein Foto von mir zukommen lassen werde. Ich bin es leid, dass Hinz und Kunz meint, meine persönlichen Daten für irgendwelche Zwecke nutzen zu müssen.

Damit Sie mich in Ihrer Organisationsstruktur korrekt einsortieren können, gestatte ich Ihnen, mich als „Foto-Verweigerer aus religiösen Gründen“ zu führen. Wie ich auf Ihrer Website gelesen habe, ist dies ja ein zulässiger Verweigerungsgrund. Da ich tatsächlich daran glaube, dass Menschen nicht jeden Mist mitmachen müssen, ist dies sicherlich vertretbar.

Abschließend nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass ich weiterhin meine Krankenkassenbeiträge jeden Monat vertragsgemäß entrichten werde und ich daher auch von Ihnen vertragstreues Verhalten fordere. Wenn Sie sich dazu nicht in der Lage sehen, sollten Sie den Vertrag ordentlich kündigen, anstatt mich mit weiterem Schriftverkehr in dieser Sache zu belästigen.

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis: eine EGK ohne Foto

egk-ohne-bild-web
Die elektronische Gesundheitskarte gibt’s auch ohne Bild – für jederman. Das Zauberwort heißt: Befreiung aus religiösen Gründen.

Update 22.2.2015

Aus dem Widerstand gegen die Fotopflicht ist für einige Menschen zunehmend ein Widerstand gegen die elektronische Gesundheitskarte an sich geworden. Hier eine Übersicht einiger aktueller Initiativen:

Update 25.6.2015

Heute erreicht mich die Info, dass jemand im Widerspruchsausschuss seiner Krankenkasse eine eGK ohne Foto erstreiten konnte. Die Krankenkassen ahnen ganz offensichtlich schon, dass der Krieg um die eGK juristisch nicht zu gewinnen ist.

Update 3.4.2016

Da ich mich einmal zu oft über die DAK und ihre Einstellung zu vorbeugenden Gesundungsmaßnahmen geärgert habe, habe ich kurzerhand die Kasse gewechselt – und zwar zur Barmer. Meinem freundlichen Barmer-Vertreter habe ich beim gemeinsamen Ausfüllen des Aufnahmeantrags erläutert, dass es mir wichtig ist, eine eGK ohne Bild zu erhalten. Und wer hätte es gedacht: ich habe eine neue elektronische Gesundheitskarte ohne Bild erhalten, völlig ohne Diskussion oder Schikane. Geht doch!

eGK der Barmer ohne Bild
eGK der Barmer ohne Bild

335 Replies to “Elektronische Gesundheitskarte eGK ohne Foto”

    • Beruf‘ dich doch auf die rigiden Vorgaben deiner Religionsgemeinschaft. Wenn die TK trotzdem auf das Bild besteht, kündige den Wechsel an. Spätestens dann sollte die Kasse einlenken. Notfalls musst du dich fragen, ob du wegen des Bildes die Kasse wechseln willst.

  1. Pingback: Kein Foto auf der elektronischen Gesundheitskarte | Metronaut.de

  2. Pingback: eGK: Foto aus religiösen Gründen verweigern | -=daMax=-

  3. Das Foto ist ja nicht das Schlimmste, das Schlimmste ist die geplante, gesetzlich geregelte Ausspäherei aller Gesundheitsdaten. Dagegen hilft auch das ausweislose Foto nicht.

  4. Pingback: “Elektronische gesundheitskarte” des tages | Schwerdtfegr (beta)

  5. Das Problem mit der eGK ist aber das System das dahinter steckt. D.h. die zentrale Datensammlung zu persönlichsten Fakten der Patienten und der mögliche ungeschützte Zugriff praktisch von jedermann auf diese Daten.
    Das Foto auf der eGK ist dabei da eher das kleinste Problem, zumal es kein Paßbild muß sondern irgendein Bild sein darf.

    Wichtig wäre es deshalb, die eGK grundsätzlich abzulehnen und auf die Ausstellung einer herkömmlichen Krankenkassenkarte zu bestehen.

    • Ganz genau. Das ist nämlich das Problem! Seit ich gelesen habe, dass schon bei der Herstellung dieser „super-sicheren“ Karte die Daten von jedem Hinz und Kunz ausgelesen werden können, habe ich alles verweigert. Aber kann ich die Ausstellung einer herkömmlichen Karte verlangen? Da liegt nämlich der Hase im Pfeffer. Bis jetzt habe ich noch keine Möglichkeit dazu gefunden.
      Was kann man tun?

  6. Heute (02.12) sind die „religiösen und krankheitsbedingen Gründe“ nicht mehr auf der genannten Webseite zu finden.
    Gruß!

  7. Dieser Satz der DAK ist ja höchst charmant: „Bitte verwenden Sie bis zum Erhalt der neuen Gesundheitskarte ihre bisherige Krankenversicherungskarte (KVK) weiter.“

  8. Das mit der Ablehnung des Fotos aus religiösen Gründen wäre eine tolle Möglichkeit.

    Leider gibt das der Gesetzestext aber gar nicht her, sondern „lediglich“ die von der _DAK_ auf deren Webseite gewählten Formulierung.

    Ich habe im Schnellverfahren gesucht, aber keine weitere Kasse gefunden, die so weitreichend formuliert.

    Im Gesetzestext wird auf Kopfbedeckungen (aus religösen Gründen) abgehoben, aber das Foto muss dennoch zweifelsfrei identifizierbar sein.

    Insofern nicht in Euphorie verfallen, ob einer vermeintlich neuen Ablehnungsmöglichkeit.

    Nicht falsch verstehen, ich wehre mich selber gegen die Fotopflicht und meine Kasse (eine BKK) hat kein Foto unserer Familie erhalten und wird es auch erst einmal nicht.

    Grüße
    Jörg B.

    PS: Gratulation zur eGK ohne Foto 🙂

    • Ja, hast recht – wäre auch mit weniger Text gegangen. War halt auch schon die dritte Erinnerung, die sie mir geschickt hatten. Achso, manche sagen mir auch nach, ich würde zu viel reden… 😉

  9. Pingback: Linkgebliebenes 38 « kult|prok

    • Ja aber leider nicht bei jeder Krankenkasse..

      Bspw. haben die AOK BaWü und die AOK Hessen auf ihrer Internetseite stehen, dass eine eGK ohne bild aus religiösen Gründen möglich ist. Meine Krankenkasse die AOK Niedersachsen will aber nicht einsehen, dass das so ist.

      lg chris

  10. Totalüberwachung ankreiden, aber selbst Namen und E-Mail-Adressen verlangen… Doppelmoral

    „Wenn Sie sich dazu nicht in der Lage sehen, sollten Sie den Vertrag ordentlich kündigen,“ ist leider totaler Blödsinn, da eine Krankenkasse nur bei Nichtzahlung der Beiträge kündigen kann.

    Nichtsdestotrotz versuche ich jetzt auch noch die religiösen Gründe, um diesem Faschistendreck wenigstens ein minimalstes Kontra geben zu können.

  11. Habe gerade bei der KKH eine eGK ohne Bild angefordert (aus religiösen Gründen) und die Antwort bekommen, dass ich solch eine zugeschickt bekomme. Ohne Widerspruch!
    Jetzt frage ich mich aber, welche Vorteile ich mit einer Karte ohne Bild überhaupt habe. Werden die Daten nicht auch mit dieser zentral gespeichert?

  12. Das ist zwar ein gute Idee auf Grund der Religion die E-Card dann ohne Foto zu erhalten, aber generell ist es doch am besten, sich überhaupt keine E-card ausstellen zu lassen und vorerst, so wie ich das mache, mit einem Versicherungsnachweis der Krankenkasse (gültig bis 31.3.14) zu den Ärzten zu gehen . Denn ich denke, wenn man die Karte erstmal hat, kann man schlechter was dagegen unternehmen, wenn dann mal die Arztberichte, Rezepte etc. darauf gespeichert werden. Alle 1/4 Jahre lasse ich mir dann wieder einen Versich.nachweis ausstellen. So war doch das auch früher, da bekam man immer einen Versichertenschein für ein Quartal.

    • Hallo Mona,

      genauso mache ich es zur Zeit auch. Ich hatte Widerspruch eingelegt, ein langes unschönes Telefonat sowie persönliches Gespräch mit der AOK gehabt. Dann ging die Sache zum Widerspruchsausschuss der meinen Widerspruch – natürlich – abgeleht hatte. Seit dem und weiterhin mache ich es wie Sie mit diesem schriftlichen Versicherungsnachweis. Den muss einem die Kasse ja ausstellen. Dazu sind sie verpflichtet.

      • Hi Yve
        musst du den Versicherungsnachweis jedes mal anfordern oder wird der dir pro Quartal automatisch zugeschickt?

  13. Bei mir wurde der Versicherungsnachweis automatisch von meiner Krankenkasse zugeschickt und zwar begrenzt bis zum 31.3.14. So lange wir den Beitrag bezahlen, müssen wir auch von den Ärzten behandelt werden. Ich werde dann rechtzeitig vor Ablauf des Datums anrufen und mir einen neuen Versich..schein für das nächste Quartal ausstellen lassen.

  14. Meine Freunde war heute beim Arzt. Alte Karte vorgelegt, alles wie immer.
    Ihre Karte läuft bis 2019, meine bis 2017. Mal gespannt, ab wann es da Probleme gibt.

  15. Hallo, Su,
    nein, mit diesem einen Versicherungsschein, der bis 31.3.14 gilt, kann ich direkt zu jedem Arzt gehen. Ich brauche also nicht vorher zum Hausarzt, um mir eine ÜW geben zu lassen.Das ist so wie vorher mit der Karte, die bekam man anschließend auch wieder ausgehändigt.Nur muß man sich rechtzeitig um einen neuen kümmern für`s nächste Quartal.

      • Hallo, Su,wie heißt denn die Krankenkasse, zu der Du gewechselt bist, daß sie Dir noch die alte Karte gegeben haben?? Ich wollte vor einem 3/4 Jahr zur Siemens BKK wechseln, die haben mir aber nur die E-Card angeboten. Daher blieb mir nichts anderes übrig, als bei meiner alten Krankenkasse zu bleiben, nur eben jetzt mit dem Versicherungsnachweis, da meine alte Karte ab Jan.14 ungültig ist.

    • Hallo,
      benötige ab Oktober 2014 auch einen sogenannten „papiergebunden Versicherungsnachweis“ für den Zahnarzt bzw. Kieferorthopäden.
      Meine Kasse will diesen jedoch nur unter Angabe des Arztes und jeweils nur für den einzelnen Arztbesuch ausstellen – aus meiner Sicht Schickane, da der Beitrag von mir ja auch monatlich entrichtet wird.
      Wie hast Du es geschafft, dass Deine Kasse einen Nachweis gleich für ein ganzes Quartal ausstellt?
      Viele Grüße

      • Hallo,
        benötige ab Oktober 2014 auch einen sogenannten „papiergebunden Versicherungsnachweis“ für den Zahnarzt bzw. Kieferorthopäden.
        Meine Kasse will diesen jedoch nur unter Angabe des Arztes und jeweils nur für den einzelnen Arztbesuch ausstellen – aus meiner Sicht Schikane, da der Beitrag von mir ja auch monatlich entrichtet wird.
        Wie hast Du es geschafft, dass Deine Kasse einen Nachweis gleich für ein ganzes Quartal ausstellt?
        Viele Grüße

      • Hallo,Chris,
        ich habe Ihre Frage an Frau Thiess von „stoppt-die-e-card.de“, weitergeleitet.
        Sobald ich eine Antwort habe,gebe ich sie an Sie weiter.
        Ich bin mir nämlich nicht sicher, inwiefern die Krankenkasse verpflichtet ist, für ein Quartal einen Versicherungsnachweis auszustellen und einzelne Kassen dies lediglich aus Kulanzgründen vorerst ausstellen.Meine Krankenkasse BKK Securvita stellt mir seit Anfang 2014 immer jeweils einen Versich.nachweis nach meiner telef.Anfoderung für 3 Monate aus, zuletzt auch per E-Mail als PDF-Dokument.

      • Falls die Krankenkasse versucht, den Versicherungsnachweis oder die Leistung zu verweigern:
        Die Krankenkassen wissen, dass sie Ihnen die Leistung nicht verweigern dürfen, nur weil Sie die eGK nicht benutzen. Wenn jedoch der politische Druck auf die Krankenkassen steigt, die eGK durchzusetzen, versuchen sie möglicherweise auf diese Art, den Druck an unbotmäßige Versicherte weiterzugeben. Falls Ihre Krankenkasse die Ausstellung eines papiergebundenen Anspruchnachweises verzögert oder Ihnen wegen Nichtbenutzung der eGK auf andere Weise die Leistung zu verweigern versucht, können Sie Beschwerde gegen Ihre Krankenkasse beim Bundesversicherungsamt (siehe http://www.bundesversicherungsamt.de/) einlegen. Das Bundesversicherungsamt ist die Aufsichtsbehörde der Krankenkassen. Wahrscheinlich wird die Krankenkasse aber schon einlenken, wenn Sie ihr mitteilen, dass Sie Beschwerde beim Bundesversicherungsamt einlegen werden. Wenn nicht, legen Sie wirklich Beschwerde ein. Das Beschwerdeschreiben können Sie frei formulieren. Bleiben Sie dabei – bei aller gebotenen Deutlichkeit – stets höflich. Schildern Sie den Sachverhalt in chronologischer Reihenfolge und geben Sie für alle Vorfälle das Datum an. Fordern Sie das Bundesversicherungsamt auf, eine rasche Klärung des Falls herbeizuführen.

      • Zur Frage von Chris:
        Die Kassen reagieren recht unterschiedlich, es gibt einige solche Berichte, dass Versicherte nur für einen Arztbesuch einen Behandlungsschein erhalten. Das ist natürlich Schikane – die wollen uns mürbe machen.

      • grundsätzlich gibt es ja kaum Neuigkeiten, außer dass der Druck steigt. Die Kassen berufen sich ja auf ein Gesetz – welches ist das denn genau? Um es genau zu nehmen müsste sich ja dann an dem Gesetz was ändern, ansonsten ist der Druck der Kassen tatsächlich nachvollziehbar, wenn sie gesetzliche Verpflichtungen erfüllen müssen…- dann sitzen die Übeltäter an den Stellen die solche Gesetze beschließen und dort muss dann auch angesetzt werden. Die Kassen wird man ansonsten nicht davon abbringen.

      • Mein Leistungsnachweis ist sogar für ein Jahr gültig.

        Ich habe nett nach einem für einen Monat gefragt, und einen für 1 Jahr bekommen.

        kannst du auch in meinem bestandenen Praxistest nachlesen,
        gepostet am: 5. August 2014 um 11:57

        LG,
        Daniel

    • Hallo, Su,
      wäre vielleicht noch ein Versuch wert, zu der TK zu wechseln.Aber soviel ich weiß,sind die Krankenkassen inzwischen verpflichtet, nur noch die „Neue“ E-card auszugeben.

  16. Nur zur Info: die DAK hat ihren Text verändert. Warum wohl? 😉
    Meine Krankenkasse will den religiösen Grund nicht ohne weitere Erklärung akzeptieren. Sie wollen wissen, welcher Religion ich angehöre. Wie kann ich es ihnen rechtlich begründen?

  17. Also mir schrieb die DAK…

    Im §291 SGB V wurde festgelegt, dass die eGK mit einem Passfoto (es wird nicht gezielt ein farbiges Passfoto gefordert) ausgestattet werden muss. Dieses wird auf der Vorderseite der eGK aufgebracht und dient zur eindeutigen Identifizierung des Versicherte. Legt der Versicherte seine eGK beim Arztbesuch vor, ist der Arzt verpflichtet, die Identität des Versicherten anhand der auf der eGK aufgebrachten Identitätsdaten zu prüfen. Somit wird ein Leistungsmissbrauch mit Ihrer Karte unterbunden.

    Die Bereitstellung des Lichtbildes wird vom Gesetzgeber verlang, vergleichbar mit dem Lichtbild für den Personalausweis, Reisepass oder Führerschein. Die Anforderungen an das Passfoto lehnen sich an die Passmusterverordnung §3 an.

    Sie beantragen die Bildbefreiung aus religiösen Gründen. Wir sind verpflichtet, nach den bestehenden gesetzlichen Vorgaben zu arbeiten und Ihre Beweggründe hinreichend zu erfragen und zu bewerten. Bitte haben Sie dafür Verständnis. Die DAK muss für die Entscheidung hinreichende Anhaltspunkte haben. Diese liegen derzeit Ihrerseits nicht vor, weswegen eine Bildbefreiung nicht möglich ist.

    Bitte reichen Sie uns ggf. weiterführende Beweggründe ein.
    Mfg

    • Bitte check mal 291 SGB V, z.B. hier => http://dejure.org/gesetze/SGB_V/291.html. Wörtlich ist dort die Rede davon, dass die Karte „ein Lichtbild des Versicherten“ enthalten soll. Dass darauf das Gesicht zu sehen sein muss, kann ich dem Text nicht entnehmen. Und schon gar nicht steht dort, dass du zweifelsfrei identifizierbar sein musst.

      Bzgl. der Frage der DAK nach deinen Beweggründen, verweise auf die Glaubensfreiheit gem. Art. 4 GG. Das Grundgesetz steht über dem SGB. In meinem Fall genügte es, meinen Glauben in der Art zusammenzufassen: „Da ich tatsächlich daran glaube, dass Menschen nicht jeden Mist mitmachen müssen, ist dies sicherlich vertretbar.“

  18. also ich habe mich diesbezüglich auch gewährt in telefonischer Form und die DAK hat mich dann freiwillig Passportbefreit und ir eine neue Karte ohne Bild geschickt.

    Allerdings habe ich noch eine alte Karte,die bis…….2022 gültig ist und werde sie weiter benutzen.Unter anderm habe ich ein Schreiben von der DAK bekommen das jeder Patient eine PIN bekommt.Mit dieser kann er zu seinem Hausarzt gehen und selber bestimmen was öffentlich und für andere eingetragen wird. Das sollte jeder,der bei der DAK ist auch in Anspruch nehmen und ich habe meinen Hausarzt schon vorgewarnt,keine Daten raus zugeben,welche ich nicht wünsche.

  19. Grüße euch…

    Ich habe bisher immer mich geweigert meiner Krankenkasse ein Lichtbild zu kommen zu lassen, und habe am 06.12.2013 und am 27.01.2014 jemals einen Brief geschrieben, da meine alte Karte am 31.12.2013 ausgelaufen ist.
    Erstmal habe ich auf den Paragrafen 291 SGB V hingewiesen, als ich noch keine Antwort erhalten habe, habe ich den 2 Brief geschrieben, das ich aus religiösen gründen kein Foto einschicken werde…

    Heute hat sich ein Mitarbeiter der Krankenkasse gemeldet und hat mich datenschutzrechtlich aufgeklärt, mir gesagt, das ich mit kosten zu befürchten habe, wenn ich keine neue eGK und arzttermine habe.

    Diese arzttermine habe ich aber leider zurzeit vermehrt da ich arbeitsunfähig bin!

    Der Mitarbeiter sagte, wenn ich aus religiösen gründen kein Lichtbild zusenden möchte, solle ich eine Kopie meines ausweises zukommen lassen solle, erst wenn da kein Foto vorhanden ist, können sie mir eine eGK ohne Lichtbild ausstellen!
    Sie sind vom Gesetzgeber Bundesregierung verpflichtet Foto für die eGK einzuholen, ohne dies gäbe es keine eGK was aber für mich folgekosten bedeutet.
    Er hoffe ich werde die Nächte Zeit nicht Krank!

    Sie werden mich weiterhin anschreiben wegen einen Foto!

    Ist das so korrekt? Wegen Kopie meines aussweises?
    Fühle mich etwas Unterdruck gesetzt wegen kosten die auf mich zu kommen, und da in meinem Ausweis ein Foto drin ist. Dies konnte ich aber nicht verhindern, wegen biometrisches Foto, ect….

    Was soll ich tun?
    Meinen widerstand brechen und widerwillens ein Foto zuschicken?

    Würde mich auf Antwort freuen.

    Gruß Martin

    • Hallo, Martin,
      soviel ich informiert bin (vielleicht weiß ja ein anderer noch mehr),sind die Krankenkassen verpflichtet, solange man seinen monatlichen Beitrag bezahlt, einen Versicherungsnachweis auszustellen.Auf diesem steht der Name,die Krankenkass.nr., Versichertennr., Versichertenstatus, der Name des Pat.,sowie gültig bis….
      (er gilt immer ein Quartal). Ich besitze auch seit 1.1.14 so einen Schein, den mir meine Krankenkasse von sich aus zugeschickt hat.Damit habe ich bis jetzt bei Ärzten keine Probleme gehabt.Also nicht verunsichern lassen.

      • Grüß dich Mona,

        So einen versicherungsnachweis hab ich telefonisch beantragt,
        Is nun auch schon 2 Wochen her…
        Hoffe der kommt bald!

        Ist bei jemand schon kosten entstanden, weil er keine eGK hatte?

        Ich habe meine ärzte immer vertröstet das die Krankenkasse probleme mit der neuen Karte macht, und sofern ich den versicherungsnachweis habe es nachreiche!

        Aber das ich der Krankenkasse eine Kopie meines personalausweises zukommen lasse, sehe ich nicht ein!
        Und da ich nen Foto im perso drin habe, macht es eh keinen Sinn…

        Glaube die können dass auch nicht verlangen, sonst hätte der Gesetzgeber es mit reingeschrieben, das mit dem Lichtbild des versicherten eine Kopie des Personalausweises mitgeschickt werden muss… so hätte man ohne Probleme die Identität überprüfen können…

        Fakt ist nur meine Krankenkasse bezweifeln meinen glauben!!!
        Und will ne Kopie meines ausweises…tzzzz

        Naja, solange ich kein Foto einschicke bekomme ich auch keine eGK, selbst schuld…im grunde will ich auch gar keine…
        Wenn es schon diese Fotoverweigerung aus religiösen gründen gibt, wäre es logischer mir eine ohne Foto auszustellen, damit sie wenigstens die Daten verwalten können…

        Naja die logig muss ich nicht verstehen…

        Achja, kann meine Krankenkasse mich auch rausschmeissen, auch wenn ich meine Beiträge bezahle?

        Gruss Martin

      • Hallo Martin,
        Wenn Du ohne gültige Versicherungskarte zum Arzt gehst und Du nicht innerhalb von 14 Tagen einen Versicherungsnachweis schickst, kann er Dir eine Privatrechnung ausstellen- das wäre natürlich nicht so gut, da ich nicht weiß, inwieweit das Deine Krankenkasse dann bezahlt oder ob überhaupt. Sie muß Dir jetzt umgehend einen Versicherungsnachweis ausstellen, so wie ich Dir das schon mitgeteilt habe und zwar von Januar bis März, dann mußt Du wieder für das nächste Quartal rechtzeitig Dir einen geben lassen etc. Rausschmeißen kann Dich Deine Krankenkasse nicht, denn Du bezahlst ja Deine Beiträge.Man kann ja auch seine Karte verlieren, dann bekommt man auch so einen Versicherungsschein ausgestellt.Vielleicht kannst Du nochmal das Ganze an die Ansprechpartnerin von „stoppt-die-e-card.de“ schicken, sie kennt sich evtl.noch besser aus als ich, Frau Gabi Thiess, erreichbar unter: e-mail: shg-fibro@gmx.de
        Sie hilft Dir auch weiter Zum Thema Foto ein Link,der Dir vielleicht auch hilft:
        http://www.vzhh.de/gesundheit/127121/muss-ich-meiner-krankenkasse-ein-foto-schicken.aspx
        Nicht unterkriegen lassen, wir kämpfen gemeinsam dagegen.

  20. Dank dir Mona,

    Habe soeben Frau Thiess angeschrieben….

    Heut hab ich ein Brief von meiner Krankenkasse bekommen…
    Aber auf meine Lichtbild Befreiung wegen religiösen Gründen sind sie nicht darauf eingegangen.
    Steht das eigentlich irgendwo, hab gedacht dies mal gelesen zu haben?
    Finde aber nix mehr?

    Aber es steht wörtlich drin:
    Ohne ein solches Lichtbild ist es uns jedoch leider nicht möglich, Ihnen einen ab den 01.01.2014 gültigen Versicherungsnachwies für Arztbesuche auszustellen.“

    Ich Krieg nicht mal einen Versicherungsnachweis!!!???
    Echt Klasse…somit kommen kosten auf mich zu, wenn die Ärzte privatrechnungen stellen und ich die behandlungskosten selbst tragen bzw vorrausstecken muss und mich mit der Krankenkasse rumärgern muss….grrrr!

    Ausserdem steht da drin:
    “ Ein Lichtbild für die Gesundheitskarte ist vom Versicherten einzureichen, wie das Sozialgericht Berlin in seinen Beschluss vom 17.11.2013 bestätigte. hiernach sind Personen, die gesetzlich krankenversichert sind, zur Nutzung der eGK ab den 01.01.2014 verpflichtet. Dabei wird vom Sozialgericht eingeräumt, dass diese Nutzungspflicht die allgemeine Handlungsfreiheit einschränke. Durch das Interesse der Solidargemeinschaft an einer effektiven Leistungserbringung und Abrechnung der Behandlungskosten sei diese Einschränkung jedoch gerechtfertigt. An dieser Stelle seien die Versicherten zur Mitwirkung verpflichtet, da ohne die Übersendung der Personaldaten und eines Lichtbildes keine eGK ausgestellt werden kann.“

    Weiter:
    Bitte beachten Sie dabei vor allem, dass ab dem 01.01.2014 ohne die eGK keine Kostenabrechnung mehr zwischen den Krankenkassen und den meisten Arztpraxen erfolgen kann. Das bedeutet, dass Sie gegebenenfalls die anfallende Behandlungskosten selbst zu Tragen haben.“

    Darunter steht:
    Rechtsbehelfsbelehrung:
    Gegen diesen Bescheid ist Widerspruch möglich. Der Widerspruch ist binnen eines Monats nach Zugang dieses Bescheides schriftlich…blablabla…zu erheben.

    Widerspruch? Kann nur schreiben das sie nicht auf meine bitte zur Lichtbild Befreiung wegen religiösen gründen Bezug genommen haben!

    Aber wahrscheinlich muss ich mich geschlagen geben und denen ein Foto zuschicken…:(
    Ich sehe keinen weg mehr in meiner Lage…

    Aber Warte noch auf Antwort von Frau Thiess…

    Soweit von mir…

    Gruß Martin

    • Die Krankenkasse legt die Daumenschrauben an, die Maschine läuft und du steckst mittendrin. Eine unangenehme Situation. Ich würde folgendermaßen reagieren: kläre zunächst Mal, was die Kasse dir „beschieden“ hat. Sie hat wohl keinen „Bescheid“ erteilt, dass du ein Foto einreichen musst. Was genau hat sie also beschieden? Falls du das aus dem Schreiben nicht erkennen kannst, versuch’s mal so:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      mit erstaunen habe ich zur Kenntnis genommen, dass ab dem 1.1.2014 angeblich ohne EGK keine Kostenabrechnung zwischen Krankenkasse „und den meisten Arztpraxen“ erfolgen kann. Hierzu stelle ich fest, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung auf ihrer Homepage hierzu eine völlig konträre Position vertritt. Dort werden Übergangsfristen bis zum 30.9.2014 genannt, darüber hinaus wird auch darauf hingewiesen, dass bestimmte Versicherungsgruppen noch gar keine EGK erhalten haben. Vor dem Hintergrund Ihrer wahrheitswidrigen Behauptung behalte ich mir vor, dass Bundesversicherungsamt bezüglich Ihrer vorsätzlichen Desinformation zu informieren.

      Bitte nehmen Sie außerdem zur Kenntnis, dass ich nicht gewillt bin, Ihnen ein Lichtbild zur Verfügung zu stellen. Ich akzeptiere die EGK, nicht jedoch das geforderte Lichtbild. Hierzu berufe ich mich auf das Recht zur ungestörten Religionsausübung. Wenn Sie nicht damit leben können, behalte ich mir vor, das Vertragsverhältnis zu Ihnen aus wichtigem Grund zu kündigen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Anlage 1
      FAQ der KBV => http://www.kzbv.de/faqs-zur-egk-stand-2014-01-16.download.f44a64bf0e3c8b492630151540660e94.pdf

      P.S. Disclaimer: ich kann und will hier keine Rechtsberatung leisten

      • Grüß dich,

        Hört sich auch nicht schlecht an…
        Bis den letzten Satz, wenn sie nicht damit leben können, ect…

        Bescheid? Ist das ein bescheid? Wollte nur antwort zu meinen schreiben! Aber sieht so aus wegen rechtsbehilfsbelehrung! Mmh, naja, die wollen ein Foto das ist Fakt, sonst krieg ich keine egk, aber auf meine religiösen Gründe sind die in dem schreiben nicht drauf eingegangen…

        Hab das hier aufgesetzt…Da Frau Thiess mir das so in etwa geraten hat…

        „Sehr geehrte Herr…..,

        ich habe Ihren Brief vom …. erhalten und bin betrübt das ich jetzt erst eine Antort auf meine Schreiben vom …. und ….. erhalte. Ausserdem ist es bedauerlich das Sie nicht näher auf meinen Anliegen aus meinen Schreiben vom …… eingegangen sind, das ich aus religiösen Gründen kein Lichtbild einsenden kann/werde und somit eine eGK ohne Lichtbild beantrage.

        Aufgrund Ihres Telefonats am ……. möchte ich noch folgendes hinzufügen, 
        ohne Näheres aus dem Telefonat zu erläutern:

        Ich möchte Sie auf Art. 4 (2) GG hinweisen, was über dem SGB V steht, 
        dass der Staat die ungestörte Religionsausübung gewährleistet. 
        Dies gilt sowohl für die “amtlichen” Religionen als auch für (nicht näher benannte) Weltanschauungen. 
        Eine Bewertung der Religion oder gar der Ernsthaftigkeit einer Religion hat nicht stattzufinden, 
        das regelt der Absatz 2. Im Übrigen ist auch die Zeit der Inquisition vorbei – die Standfestigkeit meines Glaubens sollte also nicht mehr von Priestern oder Behörden geprüft werden müssen.
        Es spielt dabei übrigens keine Rolle, ob man Christ, Moslem, Atheist oder an sonst etwas glaubt. 
        Danach darf man noch nicht einmal gefragt werden.

        Ich bitte Sie deshalb unverzüglich mir einen schriftlichen Versicherungsnachweis zukommen zu lassen, bis meine neue eGK ohne Lichtbild fertiggestellt wurde, da ich nächste Woche einen Arzttermin wahrnehmen muss.

        Mit freundlichen Grüßen“

        Werde es aber morgen nochmal umschreiben und Teile von deinen 2 Absätzen mitverwenden… wenn ich darf…;)
        Besonders gut hört sich an, das mit bundesversicherungsamt informieren…;)

        Soweit von mir…danke…

        Gruß Martin

      • Grüße euch,

        Lang nix von mir hören lassen…
        Habe heute nen Brief bekommen.
        Habe ja Widerspruch eingereicht, und es landete beim wiederspruchsausschuss…

        Mit dem Ergebnis:
        Ihr Widerspruch ist unzulässig, in der Sache auch unbegründet.
        Die kosten des Verfahrens werden nicht erstattet (§ 63 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch – SGB X)

        Und 4 Seiten lange Begründung, ect.pp…
        Muss es mir noch genauer durchlesen…
        Mit Paragrafen und Belehrungen…ect…

        Der letzte Satz ist interessant.

        „weiter machen sie geltend, dass sie ein Lichtbild aus religiösen Gründen nicht einsenden werden.

        Wie sie der BKK mitteilen, verfügen Sie über einen Ausweis mit Lichtbild in gültiger Form, so dass Sie bereits Lichtbilder haben erstellen lassen.“
        (Dies habe ich legendlich telefonisch erwähnt, auf die Frage ob ich n Ausweis habe mit Lichtbild!)

        Das ist doch keine Begründung!?!!
        Bin ja verpflichtet nen Lichtbild in biometrisches Form beim Ausweis erstellen zu lassen!!!

        Aber es wurde schon hingewiesen, was in naher Zukunft passieren wird.

        „Sicherlich ist es denkbar, dass der Gesetzgeber aus einer elektronischen Gesundheitskarte ein Ausweispapier macht. Dies hat er aber nicht getan, es handelt sich “ nur“ um einen berechtigungsausweus, vgl. § 15 Absatz 2 SGB 5. Buch.

        Naja, wie es aussieht, muss ich nun denen ein Bild zukommen lassen…aller wiederstand war zwecklos…:(

        Gruß Martin

      • Bezüglich des Fotos auf der eGK: Die TK hat bei mir ohne Probleme Religiöse Gründe für die Verweigerung des Fotos auf der eGK anerkannt. Seit nun gut einem Jahr laufe ich mit einer „illegalen“ eGK durch die Gegend. Beim Arzt hat sich übrigens bisher noch nie jemand darum geschert. Zwar bin auch ich alles andere als ein Fan des gesamten eGK Systems und finde es allein schon aus beruflicher Sicht sehr bedenklich was da abläuft. Letztlich ist mir aber der Aufwand den ich ohne Karte betreiben müsste einfach zu hoch. Fest steht nur, das ich, sofern das System denn irgendwann mal läuft, sämtliche Widerspruchsmöglichkeiten ausnutzen werde! KEIN Arzt darf etwas über mich speichern! Im Zweifel ist halt meine Karte gerade leider defekt….
        Kommentar (1)#89 DN am 23.06.2014 10:08 (Antwort)

      • Naja, dann muss ich denen ein Foto zuschicken…
        Da ich alles daheim habe, kann ich wenigstens selbst das Foto machen…und etwas bearbeiten…;)
        Gibts da noch was, wenn ich Urheber des Bildes bin…? zb das es nur auf der Karte als Foto gespeichert wird. Und jede vervielfältigung / Kopie mir mitgeteilt werden muss???

        Naja, jedenfalls ist meine Krankenkasse nicht darauf eingegangen das es mein erst ist, wegen religösen Gründen kein Lichtbild zu zusenden.

        Dann werde ich auch jede wiederspruchsmöglichkeit ausschöpfen so das kein Arzt Daten auf der Karte speichern darf…
        Wenn sie die Lücke nicht auch irgendwann mal schliessen, aus welchen Grund auch immer…
        Der Gesetzgeber wird sich da schon noch was einfallen lassen, die Daten sind einfach zu wertvoll für die…

        Dann werde ich heut mal Fotos machen…
        Widerwillig…

        Gruß Martin

  21. Moin, ich bin verwirrt. Im Rahmen meiner Bachelorarbeit habe ich mir die eGK mal etwas genauer angesehen. Von daher verstehe ich die Diskussion nur sehr bedingt. Die Bilder werden bei den Kassen verschlüsselt gespeichert und soweit ich es ermitteln konnte, streng vor Missbrauch geschützt. In der Regel haben nicht einmal die Mitarbeiter einen Zugriff auf die Bilder. Die Bilder haben einzig und alleine den Sinn den Missbrauch von Leistungsschnorrern zu unterbinden (eine Untersuchung hat gezeigt, dass viele privat Versicherte früher sich die alte Karte von Bekannten ausgeliehen haben, um ihre Beitragsrückerstattung zu erhalten). Dadurch wird unsere gesetzliche Kasse geschädigt und führt evtl. sogar zu Beitragserhöhungen!! Ergo ist dieser Protest eigentlich nur Pro Missbrauch unserer Beiträge. Nur nebenbei. Meine Nachforschungen haben ebenfalls ergeben, dass sämtliche Daten im Zusammenhang mit der eGK, die bei den Kassen gespeichert sind, ebenfalls verschlüsselt sind und im Gegensatz zur privaten Kasse auch nicht zu anderen Dingen genutzt werden dürfen. In diesem Sinne scheint hier viel heiße Luft in die Luft abgelassen werden. Sämtliche Verweigerungen führen zu Kosten bei den Kassen. Ich denke unsere Beiträge können sinnvoller, als für das Nachfassen von Bildern, genutzt werden

      • Moin, vielen Dank für die Links. Natürlich ist kein System 100%ig sicher. Der Schwachpunkt ist in der Regel nicht die Maschine, sondern eher der Mensch. Kommen später Zusatzapplikationen hinzu, erhalten die Versicherten PIN Codes. Über diese Codes ist der Patient dann in der Lage sehr genau zu steuern, was ein Arzt vom Versicherten erfahren darf und was nicht. Schreibt er die PIN (wie bei EC-Karten auch schon oft gesehen), verliert die PIN natürlich ihren Sinn. Das angesprochene Verschlüsselungsverfahren wird der Technik entsprechend alle 6 Jahre erweitert. So das der Aufwand, die Verschlüsselung zu hacken extrem erschwert wird. Da ist auch das Interesse im Bankensektor einzudringen eh höher…
        Einer der größten Vorteile für mich ist gerade die AMTS (Arzneimitteltherapiesicherheit). Es sterben mehr Menschen durch falsch benutzte Medikamente als an Krebs. Ein Apotheker, dem ein Einblick gewährt wird, was dem Patienten insgesamt verschrieben worden ist, kann Leben retten.
        Den Bericht eines Pharmaunternehmens zu glauben (UNIVADIS) grenzt fast schon an BILD Zeitung glauben. In diesem Sinne: Ich behalte meine Karte!

      • http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/EGesundheitskarte.
        Bisher war es so, daß meine Daten bei dem jeweiligen Arzt vorhanden waren und nicht, wie durch die Einführung der eGK vorgesehen, in einer zentralen Ablage mit Zugriffsmöglichkeiten Vieler. Und was machen denn die alten und evtl.dementen Menschen, die sich überhaupt nicht ihre PIN mehr merken können?Von wegen Freiwilligkeit: Jeder Arzt kann dann auch ohne die Einwilligung an die Daten kommen.

      • Selten soviel Naivität gesehen. Zur Pin: Viele – gerade ältere Personen – haben Probleme mit Pins und überlassen dann die Probleme anderen Personen.
        Probleme sind sowohl die Sicherheitsdienste, die mit den Daten gezielt Disdekredierungen starten können und der Zugriff von Hackern mit daraus resultierenden Folgen. Leiser ist die Welt eben nicht immer gut und menschenfreundlich.

    • Lieber Arcor,

      hätten Sie denn die Bachelor-Arbeit mal zur Hand? In welchem Fach haben Sie darüber geschrieben? Mich würde ja schon mal interessieren, wie Sie – bei den für eine solche Arbeit normalerweise erforderlichen Differenzierungen – zu einer so eindeutig positiven Meinung kommen.

      Die von Ihnen als maßgeblicher Vorteil herausgestellt AMTS ließe sich, da dürfte nun kein Zweifel bestehen, nun auch ohne ein Foto erzielen lassen. Das es über die Sicherheit der Karte ergänzend durchaus auch mehr als eine Meinung gibt – und viele davon negativ – sollte eigentlich auch ein Punkt sein, der zu einer ausgewogeneren Betrachtung einlädt.

      Ihrer Befürchtung, dass durch die Weitergabe der Versicherungskarte eine Schaden für die gesetzlichen Kassen entsteht, der eventuell sogar zu Beitragserhöhungen führen könnte, möchte ich zwei Fragen gegenstellen: „Können Sie das belegen?“ und „Wie schätzen Sie das Kosten-Verhältnis zwischen vermutetem oder belegtem Leistungsmissbrauch und der Einführung der eGK ein, und wie stark dürfte sich die Einführung der eGK an der Kostenentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung beteiligt haben?“

      Schließen möchte ich mit einer weiteren kurzen Überlegung: Wenn die eGK mit Foto diesen Leistungsmissbrauch verhindern soll, wie kann es dann sein, dass – anekdotisch mehr als einmal überliefert – selbst Comiczeichnungen als Foto angenommen wurden, und glauben Sie ernsthaft, dass ein Micky oder ein Donald auf meiner Gesundheitskarte bei meinem Hausarzt für hochgezogene Augenbrauen sorgen würde, wenn ich auf Nachfrage etwas erwidern würde wie „Das habe ich aus Datenschutzgründen gemacht, und keiner hat’s gemerkt?“.

  22. Ich muss ja bestätigen (wenn ich ein Foto abgebe) , dass ich das auf dem Foto für die eGK bin, so sagt die KK, der Missbrauch sei dann ausgeschlossen.

  23. An alle Mitstreiter ein interessanter Link:
    Kontroverse um elektronische Gesundheitskarte
    Presseagentur Gesundheit
    Apr 1, 2014
    Berlin – Um die schleppende Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ist ein Streit ausgebrochen. Während der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes der Ärzteschaft eine Blockadehaltung vorwirft und Sanktionen fordert, weist der NAV-Virchow-Bund die Kritik scharf zurück.
    Nach Ansicht des Verwaltungsrates würden „Teile der Leistungserbringerorganisationen immer wieder das Ziel einer transparenten und nutzenbringenden Online-Infrastruktur unterlaufen und eine rückwärtsorientierte offline-Anwendung anstreben“, heißt es in einer Erklärung des Gremiums. Das deutsche Gesundheitswesen brauche die eGK und eine Telematik-Infrastruktur, um die Qualität und Wirtschaftlichkeit der medizinischen Versorgung zu verbessern. Die gesetzlichen Krankenkassen hätten hierfür seit 2008 Projektinvestitionen von rund 800 Mio. Euro getätigt. Allerdings drohe das Projekt das im Sozialgesetzbuch verankerte Gebot der Wirtschaftlichkeit zu verletzen.
    Der Verwaltungsrat fordert daher den Gesetzgeber auf, die Organisationen der Leistungserbringer in die Pflicht zu nehmen. Sie sollten die Vorteile einer gemeinsam entwickelten Online-Infrastruktur für die Versicherten unverzüglich nutzbar machen. Wenn Termine nicht eingehalten würden, müssten Sanktionen folgen.
    „Nicht die Organisationen der Ärzteschaft, sondern die grundlegend ungenügende Konstruktion der elektronischen Gesundheitskarte ist schuld am Misserfolg des IT-Projektes“, entgegnet Dr. Lutz Kindt, Vorstandsmitglied der Landesgruppe Nordrhein des NAV-Virchow-Bundes. Es sei keineswegs die Schuld der Ärzteschaft, dass getätigte Investitionen bis dato keinen messbaren Nutzen hätten. Statt aus der Luft gegriffene Schuldzuweisungen zu verbreiten, sollte sich der GKV-Spitzenverband besser mit den berechtigten Sicherheitsbedenken der ärztlichen Organisationen auseinandersetzen, so Kindt weiter.
    Während sich die Ärzteschaft um den Schutz der Patientendaten sorge und an alternativen Lösungen arbeite, wolle der GKV-Spitzenverband in erster Linie das Versichertenstammdatenmanagement in die Arztpraxen zu verlagern. Völlig inakzeptabel sei außerdem die Forderung nach Sanktionen. Die Ärzteschaft dürfe für das missglücktes IT-Großprojekt und seine explodierenden Kosten weder finanziell durch Honorarabschläge noch in sonst einer Hinsicht haftbar gemacht werden. Vielmehr sollten die Krankenkassen ihre Hausaufgaben erledigen und nach einem Konsens mit den Ärzten suchen, betont Kindt

  24. Hier ist eine Datenschutzverfügung für Patienten, von Fr.Dr.Lüder, herausgegeben, die man, wenn man schon eine eGK hat, unterschrieben immer zum behandelnden Arzt mitnehmen soll.

    Datenschutzverfügung für Patienten:
    Hiermit nehme ich mein Grundrecht auf informationelle
    Selbstbestimmung wahr. Ich widerspreche der geplanten
    Speicherung von Gesundheitsdaten in zentralen
    Großcomputern außerhalb von Arztpraxen oder
    Krankenhäusern.
    Ich bitte Sie, meine medizinischen Daten außer zur
    Abrechnung nur zum Zwecke meiner Behandlung an einen
    anderen Arzt/ Ärztin bzw. ein Krankenhaus weiterzuleiten.
    Jede anderweitige Verwendung sehe ich als Verletzung der
    ärztlichen Schweigepflicht an.
    Name, Anschrift, Unterschrift, Datum

      • Hallo, Su,
        nein, ich habe die Datenschutzerklärung noch nicht zu den Ärzten mitgenommen, weil ich noch keine eGK besitze.Insofern können die Ärzte meine Daten sowieso nicht speichern, weitergeben etc. Ich habe noch immer einen Versicherungsnachweis von der Krankenkasse, für jeweils 3 Monate gültig. Aber wenn man schon die eGK hat, soll man unbedingt diese von Dir ausgefüllte und unterschriebene Willenserklärung mit zum Arzt nehmen.Dieser muß das akzeptieren, das ist Dein persönliches Recht auf Datenschutz.

  25. Liebe Mitstreiter,
    Folgendes hat mir heute jemand geschrieben:
    Ich war heute zur Untersuchung bei meiner Zahnärztin. Meine
    Versichertenkarte ist mittlerweile abgelaufen.
    Nach der Untersuchung habe ich bei der TK angerufen (0800-2858585) und
    um eine Ersatzbescheinigung gebeten. Die Dame am Telefon hat sich von
    mir die Adresse und Faxnummer meiner Zahnärztin geben lassen sowie meine
    Adresse und mein Geb. Datum notiert. Die Ersatzbescheinigung wird jetzt
    von der TK direkt an die Arztpraxix gefaxt. Alles ging reibungslos und
    ohne großes Nachfragen über die Bühne. Hat nicht länger als 1 Minute
    gedauert.

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