Elektronische Gesundheitskarte eGK ohne Foto

Die elektronische Gesundheitskarte kommt – und mit ihr ein weiteres Mosaik auf dem Weg zur Totalüberwachung der Bevölkerung. Besonderes Glanzstück der neuen Krankenkassenkarte ist die angebliche Pflicht, ein Foto auf der Karte haben zu müssen. Zweck dieses Fotos soll sein, dass die Arzthelferin in der Praxis überprüfen kann, ob der Besitzer der Karte wirklich er selbst ist – und nicht etwa der entfernte Cousin. Soweit sogut.

Diese „Fotopflicht“ wird in der Art umgesetzt, dass jeder sein Foto bei der Krankenkasse selbst einreichen soll. Ob per Datei-Upload oder als Passfoto per Post – Hauptsache, es kommt ein Bild an. Diese Art von Mickey-Mouse-Fotopflicht ist ziemlich perfide, gewöhnt man doch so die Bevölkerung einmal mehr daran, dass es schon in Ordnung ist, bei einer halbbehördlichen Firma freiwillig seine persönlichen Daten abzuliefern. Wer das gut findet, mag das tun – ich mache das nicht. Glaubt man der Süddeutschen Zeitung, scheinen einige hunderttausend Menschen ebenfalls das EGK-Foto abzulehnen.

Fotoverweigerung aus religiösen Gründen

Kurzum: ich habe mich erfolgreich gegen das Foto gewehrt und eine neue Karte ohne Bild erhalten. Formal habe ich mich dazu „aus religiösen Gründen“ befreien lassen, das ist tatsächlich möglich. Auf der Website von einer der größten Krankenkassen Deutschlands kann man das auch direkt so nachlesen:

20131129-EGK_ohne_Bild_wegen_Religion
Das Original gibt’s auf https://www.dak.de/dak/leistungen/Elektronische_Gesundheitskarte-1078110.html

Es spielt dabei übrigens keine Rolle, ob man Christ, Moslem, Atheist oder an sonst etwas glaubt. Danach darf man noch nicht einmal gefragt werden.

Antrag auf Fotobefreiung

Nach mehrfacher schriftlicher Aufforderung meiner Krankenkasse, doch endlich ein Foto einzusenden, habe ich einen kurzen Brief hierzu verfasst. Im Nachgang daran erhielt ich eine Gesundheitskarte ohne Foto.

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrem o.g. Schreiben teilen Sie mir mit, dass der Gesetzgeber Sie verpflichtet hätte, neuartige Krankenversichertenkarten mit meinem Foto herauszugeben. Hierfür baten Sie in den letzten Monaten mehrfach um meine Mithilfe.

Da Sie mein Schweigen bisher nicht zu interpretieren wussten, bestätige ich Ihnen heute schriftlich, dass ich Ihre Anfrage ablehne und Ihnen kein Foto von mir zukommen lassen werde. Ich bin es leid, dass Hinz und Kunz meint, meine persönlichen Daten für irgendwelche Zwecke nutzen zu müssen.

Damit Sie mich in Ihrer Organisationsstruktur korrekt einsortieren können, gestatte ich Ihnen, mich als „Foto-Verweigerer aus religiösen Gründen“ zu führen. Wie ich auf Ihrer Website gelesen habe, ist dies ja ein zulässiger Verweigerungsgrund. Da ich tatsächlich daran glaube, dass Menschen nicht jeden Mist mitmachen müssen, ist dies sicherlich vertretbar.

Abschließend nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass ich weiterhin meine Krankenkassenbeiträge jeden Monat vertragsgemäß entrichten werde und ich daher auch von Ihnen vertragstreues Verhalten fordere. Wenn Sie sich dazu nicht in der Lage sehen, sollten Sie den Vertrag ordentlich kündigen, anstatt mich mit weiterem Schriftverkehr in dieser Sache zu belästigen.

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis: eine EGK ohne Foto

egk-ohne-bild-web
Die elektronische Gesundheitskarte gibt’s auch ohne Bild – für jederman. Das Zauberwort heißt: Befreiung aus religiösen Gründen.

Update 22.2.2015

Aus dem Widerstand gegen die Fotopflicht ist für einige Menschen zunehmend ein Widerstand gegen die elektronische Gesundheitskarte an sich geworden. Hier eine Übersicht einiger aktueller Initiativen:

Update 25.6.2015

Heute erreicht mich die Info, dass jemand im Widerspruchsausschuss seiner Krankenkasse eine eGK ohne Foto erstreiten konnte. Die Krankenkassen ahnen ganz offensichtlich schon, dass der Krieg um die eGK juristisch nicht zu gewinnen ist.

Update 3.4.2016

Da ich mich einmal zu oft über die DAK und ihre Einstellung zu vorbeugenden Gesundungsmaßnahmen geärgert habe, habe ich kurzerhand die Kasse gewechselt – und zwar zur Barmer. Meinem freundlichen Barmer-Vertreter habe ich beim gemeinsamen Ausfüllen des Aufnahmeantrags erläutert, dass es mir wichtig ist, eine eGK ohne Bild zu erhalten. Und wer hätte es gedacht: ich habe eine neue elektronische Gesundheitskarte ohne Bild erhalten, völlig ohne Diskussion oder Schikane. Geht doch!

eGK der Barmer ohne Bild
eGK der Barmer ohne Bild

335 Replies to “Elektronische Gesundheitskarte eGK ohne Foto”

  1. Pingback: eGK mit Foto | -=daMax=-

  2. Ärzte Zeitung online, 29.04.2014
    EU-weite Studie

    Mangelnde Datensicherheit in deutschen Kliniken

    Nur in vier von zehn deutschen Krankenhäusern werden die Patientendaten verschlüsselt. Das zeigt eine europäische Studie.

    BERLIN. Deutsche Krankenhäuser haben laut einer neuen Studie Schwächen bei der Sicherheit sensibler Patientendaten. So sei eine Verschlüsselung gespeicherter Patientendaten nur in 40 Prozent der deutschen Kliniken üblich.

    Das geht aus einer Erhebung der Wirtschaftsberatungsgesellschaft PwC im Auftrag der Europäischen Kommission hervor, die der Nachrichtenagentur dpa in Berlin vorliegt.

    Damit liege Deutschland wenig über dem EU-Durchschnitt, aber deutlich unter anderem hinter Großbritannien, Finnland oder auch Rumänien.

    Der Zugang zum IT-System sei in Deutschland in der Regel nach Eingabe eines Passwortes möglich. Nur in jedem vierten Krankenhaus werden der Erhebung zufolge Daten zusätzlich durch eine sogenannte digitale Signatur geschützt.

    Deutsche Kliniken setzen kaum auf Digitalisierung

    Die Studie ergab zudem, dass viele deutsche Krankenhäuser wenig Digitalisierung und Vernetzung nutzen. Bei der elektronischen Übermittlung von Befunden, Patientenbriefen und Laborergebnissen an Ärzte oder Krankenkassen seien Kliniken im europäischen Ausland weiter.

    Nur sechs Prozent der Kliniken mit einer Versorgung in akuten Fällen seien überhaupt mit anderen Akteuren des Gesundheitswesens vernetzt.

    Für die Studie wurden 1717 Akutkliniken in der EU sowie Norwegen und Island befragt. Aus Deutschland beteiligten sich 201 Krankenhäuser. (dpa)

    Das ist wiederum ein deutlicher Hinweis, wie lasch mit unseren persönlichen Daten im digitalen Zeitalter umgegangen und damit ein weiteres Argument gegen die eGK.

  3. 27.05.2014 07:41
    Experte: Gesundheits-IT ist unsicher
    Fred Trotter von Open Source Health erwartet, dass es in absehbarer Zeit bei digitalen Patientenakten zu größeren Leaks kommt. Bei Sicherheitslücken in Gesundheits-IT-Systemen sei ein dynamisches Reagieren wie bei Heartbleed eher schwer.
    Bislang kam es im Bereich digital vernetzter Gesundheitssysteme zwar immer wieder zu einzelnen Sicherheitsproblemen und Leaks, der GAU in der Gesundheits-IT blieb bislang aber aus. Das könnte sich demnächst ändern fürchtet Fred Trotter, Chief Operating Officer beim Online-Gesundheitsdienstleister Open Source Health und Gründer des Patientendatenüberwachers Careset, in einem Gastbeitrag in der Online-Ausgabe von Technology Review.
    „Attacken auf IT-Systeme von Gesundheitsanbietern sind besonders problematisch, weil mittlerweile so viele persönliche Daten in den elektronischen Patientenakten stecken. Bei Angriffen auf solche Systeme erhalten Kriminelle nicht nur Kontaktdaten und oft auch Finanzinformationen, sondern Details zum Gesundheitszustand ihrer Opfer, die eigentlich nie an Fremde gelangen dürften“, schreibt Trotter.
    Die Heartbleed-Lücke, die in der weitläufig verwendeten Web-Verschlüsselungssoftware OpenSSL steckte, habe zwar Bewegung in die IT-Security-Branche gebracht. „Experten legten Überstunden ein, um das Problem möglichst schnell zu lösen“. Bei Sicherheitslücken in Gesundheits-IT-Systeme sei ein solch dynamisches Reagieren dagegen eher schwer, meint Trotter, denn die verwendete Technik sei erstaunlich rückständig. „Die Hersteller würden es meiner Erfahrung nach schlicht nicht schaffen, Gefahren wie Heartbleed zeitnah zu begegnen.“
    Der Experte zitiert dafür auch Belege. „Beispielsweise entdeckte der Gesundheits-IT-Experte Josh Mandel bereits am 4. April ein schwerwiegendes Problem in einem Stück Standardsoftware, das von vielen Anbietern solcher Systeme mitgenutzt wird.“ Mandel gab den Fehler an die Hersteller weiter, doch nur einige reagierten angemessen. „Weniger als 10 Prozent der von dem Experten kontaktierten Firmen verfügten über gut funktionierende interne Routinen für solche Fälle.“
    Wieder ein Grund mehr,die eGK zu verweigern.

  4. Ärzte Zeitung online, 30.05.2014:
    Ärztetag-Splitter
    Kontroverse um E-Card
    Der 117. Ärztetag ist am Freitag zur letzten Sitzung zusammengekommen. Ein Thema ist die Kontroverse um die E-Card und Telematik.
    12:25 Uhr. Nach mehr als zweistündiger, zum Teil heftiger Diskussion zum Thema Telematik hat der Ärztetag einen Antrag des Vorstands angenommen. Kernbotschaft: Eine Telematikinfrastruktur, die auf Zwang setzt, werde keinen Erfolg haben.
    Sie müsse vielmehr so angelegt sein, dass sie jeder Patient, Arzt oder auch jedes Ärztenetz nutzen kann — aber nicht nutzen muss. Kein Arzt kann gezwungen werden, sich mit seinem Praxis-PC direkt an die Telematikinfrastruktur anzubinden.
    10:41 Uhr. Der Ärztetag diskutiert, wie schon so oft, kontrovers über die Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen; “Ziel ist eine direkte Vernetzung zwischen Ärzten, es gibt keinen zentralen Server!”, “Die Daten sind sicher? Das nehmen mir meine Patienten nicht ab?”, “Mit Daten wird schlampig umgegangen!”
    Für alle Mitstreiter zur Info!!

  5. Ärztetag 2014 in Düsseldorf: Auch unter ÄrztInnen weiter anhaltender Widerstand gegen die elektronische Gesundheitskarte
    by datenschutzrheinmain – 2. Juni 2014
    Ende Mai 2014 fand der 117. Deutsche Ärztetag in Düsseldorf statt. Wie auf vergangenen Ärztetagen war auch diesmal die elektronische Gesundheitskarte wieder ein Thema.

    “Das Projekt ist teuer und nutzlos, niemand kann die Daten dauerhaft schützen”, betonte die Freie Ärzteschaft (FÄ – http://www.freie-aerzteschaft.de/content/articles/1021/1022/index.html?catid=1022&artid=146470&topid=1021&nosum=1) mit einer demonstrativen Aktion vor dem Tagungsgebäude.

    Die Freie Ärzteschaft hält daher an ihrer Kritik an der eGk fest. “Wir werden nicht hinnehmen, dass Milliarden Euro ohne jeglichen Nutzen für Patienten und Ärzte verschwendet werden”, sagte Dr. Silke Lüder, stv. Vorsitzende der FÄ und Sprecherin der Aktion Stoppt die E-Card. “Das Geld wird dringend in der Patientenversorgung gebraucht.”
    Das eGK-Projekt sei schon lange gescheitert und beschädige mit den weiteren geplanten Funktionen der eGK, wie der elektronischen Patientenakte, das vertrauliche Arzt-Patienten-Verhältnis. “Persönliche medizinische Daten gehen nur Patienten und den behandelnden Arzt etwas an. Mit der elektronischen Gesundheitskarte ist das vorbei”, machte Lüder deutlich. “Bei dem Projekt werden die wichtigsten Datenschutzkriterien nicht realisiert.” Angesichts der weltweiten Überwachungsskandale aber seien Dezentralität und Datensparsamkeit der wichtigste Schutz der Medizindaten und des vertraulichen Arzt-Patienten-Verhältnisses. FÄ-Vorsitzender Wieland Dietrich wies zudem auf die informationelle Selbstbestimmung hin. “Der selbstbestimmte Umgang mit den eigenen Daten ist ein Grundrecht jedes Bürgers.”
    Auch der Verein demokratischen Ärztinnen und Ärzte (vdää – http://www.vdaeae.de/) hat mit einem Antrag an den Deutsche Ärztetag (http://www.vdaeae.de/images/stories/fotos2/Aerztetag_2014-Antrag_Dietrich_Datensicherheit.pdf) auf die Gefahren der eGk hingewiesen. Darin heißt es u. a.: „Der NSA Skandal hat gezeigt, dass die Sicherheit gespeicherter Daten auf drei Ebenen gefährdet ist: 1. Staatliche Stellen haben bei Gefahr im Verzug oder zur Abwehr von Gefahren die rechtliche Möglichkeit, auf gespeicherte persönliche Daten zuzugreifen. Dieses Zugriffsrecht ist nicht auf nationale Grenzen beschränkt. 2. Mit entsprechend technischer Ausrüstung und Computerwissen scheint es möglich zu sein, in praktisch jedes Computersystem einzudringen. Selbst staatliche Stellen und EU‐Institutionen sollen vom US‐Geheimdienst überwacht und ausgespäht worden sein. 3. Daten sind nicht immer vor dem Zugriff interner Mitarbeiter geschützt… Es stellt sich daher die Frage, wie sicher medizinische Daten bei Krankenhäusern, Praxen, Krankenkassen, privaten Abrechnungsstellen, KVen oder bei der elektronischen Gesundheitskarte sind. Von besonderem Interesse ist hier der Schutz der Daten vor dem unberechtigten Zugriff interner Mitarbeiter oder externer Helfer.“

    Unter dem Tagesordnungspunkt Sachstandsbericht über Zusammenarbeit mit der gematik wurde von den Delegierten des 117. Deutschen Ärztetags in der Entschließung VII – 82 unter dem Titel „Keine Nutzung von Patientendaten durch Marktforschungsunternehmen ohne persönliches Einverständnis“ (http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/117DAETBeschlussprotokoll20140530.pdf) mehrheitlich festgestellt: „Im Hinblick auf die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte muss in allen Bereichen noch sorgsamer mit Patientendaten umgegangen und gegen einen möglichen Missbrauch vorgesorgt werden. Die Ereignisse der Vergangenheit beweisen einmal mehr, dass Missbrauch dort stattfinden kann, wo er theoretisch möglich und technisch machbar ist. Die Bundesärztekammer wird aufgefordert, auf eine Änderung der Gesetzeslage derart hinzuwirken, dass eine Datenweitergabe – unabhängig davon, ob sie anonymisiert ist oder nicht – nur nach individuellem Einverständnis der Patienten rechtens ist.“

  6. Die neue eGK ist prinzipiell mit oder ohne Foto bezüglich der Datensouverinität und Sicherheit gleichermaßen schlecht für den Patienten. Das Foto auf der Karte soll ja lediglich für die Arzthelferin ein Hilfsmittel zu Identifizierung des Patienten sein – was aber sowieso nicht durchgeführt wird.Immer noch die alte Karte, solange wie möglich, verwenden.

  7. An alle Mitstreiter zur Info:
    19.06.2014 – Die KBV lehnt eine endgültige Ablösung der alten Krankenversichertenkarte vorerst ab. „Wir brauchen zunächst eine verbindliche Regelung, wer die Behandlungskosten für die vielen Patienten übernimmt, die dann keine gültige Karte mehr besitzen“, sagte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen den PraxisNachrichten. Nach Informationen der KBV haben über sechs Millionen Versicherte noch keine elektronische Gesundheitskarte erhalten.
    13 Millionen Behandlungsfälle mit alter Karte
    Eine jüngst von der KBV durchgeführte repräsentative Versichertenbefragung hat ergeben, dass derzeit erst 91 Prozent der gesetzlich Versicherten über eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) verfügen. Damit werden zurzeit immer noch rund 13 Millionen ambulante Behandlungsfälle im Quartal über die alten Karten abgewickelt.
    Kassen-Forderung nach Ablösung der KVK anmaßend
    „Das ist mitnichten eine flächendeckende Ausstattung. Der Gesetzgeber hat die Kassen zwingen müssen, die eGK zu verteilen. Bis heute haben es die Krankenkassen nicht geschafft, diesen Gesetzesauftrag zu erfüllen. Vor diesem Hintergrund ist es anmaßend von den Kassenfunktionären, eine endgültige Ablösung der alten Krankenversichertenkarte (KVK) zum 30. September 2014 zu fordern“, erklärte Gassen.
    Aus dem Gesetzestext ergibt sich, dass die KVK mit der endgültigen und flächendeckenden Einführung der eGK ihre Gültigkeit verliert. Bei einer Umstellung zum jetzigen Zeitpunkt hätten rund sechs Millionen Versicherte keine gültige Karte mehr.
    Ärzte dürfen nicht auf Behandlungskosten sitzen bleiben
    „Die Versicherten haben auch ohne eGK Anspruch darauf, behandelt zu werden. Und die Ärzte haben Anspruch auf ihr Honorar. Doch wer am Ende die Rechnung bezahlt, ist zurzeit nicht geklärt“, erläuterte Gassen. Die Versicherten würden kaum bereit sein, die Behandlung zusätzlich zu ihrem Versichertenbeitrag privat zu bezahlen. „Wenn es keine Regelung gibt, bleibt der Arzt auf den Kosten sitzen. Das wird die KBV nicht mitmachen“, sagte er.
    Terminals können beiden Kartentypen lesen
    Die elektronische Gesundheitskarte gilt seit dem 1. Januar 2014. Alte Krankenversichertenkarten können aber weiterhin in den Praxen eingelesen werden. Rein technisch ist dies auch nach dem 30. September 2014 kein Problem: Moderne Kartenterminals können beide Kartentypen einlesen, und die Praxissoftware kann Daten beider Kartentypen verarbeiten.

  8. Danke – so langsam kommt die Frist ja näher – ich habe heute telefoniert – ich werd das mal mit der religiösen Befreiung bei der IKK classic probieren udn berichte dann – hat hier evtl. schon jemand „gute“ Erfahrungen gemacht?

    • Ich sitze gerade auch daran dass mit der IKK Classic zu klären, werde es auch mit der religiösen befreiung machen.

      • Das Foto auf der Karte ist ja das geringste Problem. Wesentlich problematischer sind die Auswerte-, Spionage- und Manipulationsmöglichkeiten mit den eigenen Daten. Ö

      • http://www.vzhh.de/gesundheit/127121/muss-ich-meiner-krankenkasse-ein-foto-schicken.aspx
        Es geht doch darum, überhaupt keine eGK zu erhalten.Wenn man sie erst einmal besitzt, hat man wenig Möglichkeiten, später dagegen vorzugehen.Das Foto ist prinzipiell egal. Denn das wird sowieso nicht kontrolliert . Wenn man den oben angegeb.Link sich genau durchliest, findet man genügend Tipps und Argumente, um generell dagegen vorzugehen, damit man die eGK nicht erhält.

      • das hatte ich schon gelesen – meine Karte läuft diesen September aus. Ich müsste dann mit Ersatzschein jedes mal los – Probleme sehe ich wenn der Arzt den privaten Satz abrechnet und ich von der Kasse aber nur einen Teil erstattet bekomme – hast Du andere Ansätze? Dann gern Bescheid geben

      • Normalerweise muß Dir Deine Krankenkasse rechtzeitig nach Deinem Anruf dort einen Versicherungsnachweis für jeweils ein Quartal geben, d.h.Du kannst mit diesem einem Nachweis für jeweils 3 Monate zu jedem Arzt oder Krankenhaus gehen und bekommst dann auch keine Privatrechnung. So ist es zumindest seit Januar bei mir.Meine Krankenkasse mailt mir diesen dann zu.

  9. heute die Antwort der Krankenkasse – dann werde ich wohl erst mal die Lösung mit dem Schein probieren:

    ….es tut mir leid, wenn wir Sie mit unserer Lichtbildanforderung verärgern.

    Da dies aber unser gesetzlicher Auftrag ist und hier der Gesetzgeber allen Krankenkassen keinen Handlungsspielraum gibt, kommen wir leider auch nicht unproblematisch daran vorbei.

    Es ist richtig, dass grundsätzlich die Religionszugehörigkeit nicht zu den Sozialdaten gehört, die seitens der Krankenkassen erhoben werden dürfen. Sie sind aber verpflichtet Ihre Religion darzulegen, wenn diese den Hinderungsgrund für die Abgabe des Lichtbildes verursacht. Der Grund selbst muss sich unmittelbar aus der Religion ableiten und für die Krankenkasse nachvollziehbar dargelegt werden.

    Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden wir natürlich umgehend nach Eingang Ihrer plausiblen Begründung eine elektronische Versichertenkarte ohne Lichtbild für Sie auslösen. Bitte beachten Sie aber, dass Sie dann ggf. bei Arztbesuchen ausweisen müssen, mindestens in den Fällen, in denen Sie dem Leistungserbringer nicht persönlich bekannt sind.

    Ich hoffe Sie haben Verständnis dafür, dass wir aufgrund gesetzlicher Regelungen nicht immer die Möglichkeit haben, den Wünschen unserer Versicherten uneingeschränkt zu folgen.

  10. Praxistest bestanden – zum Arzt ohne eGK mit IKK Classic!!!

    Ich hoffe ihr kommt mit meiner Art zu schreiben zu recht, habe mich auf das wesentliche konzentriert, ohne viel bla bla…. 😉

    1. Ich bin seit 1 Jahr Angestellter und zahle in die gesetzliche KK ein, ohne eine Karte bekommen zu haben.

    2. Habe über das herkömmliche Kontaktformular der IKK, nach meiner Karte gefragt.

    3. Antwort der IKK:
    (…) Um dem gesetzlichen Auftrag zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte Rechnung zu tragen, wurde die Ausgabe der bisherigen Krankenversicherungskarte zum 1. Juli 2013 eingestellt.(…)
    (…) Bitte reichen Sie uns ein gültiges Lichtbild auf dem entsprechenden Abschnitt des Lichtbildanforderungsschreiben ein oder übermitteln Sie Ihr Lichtbild online unter https://ikk-classic.sps-prien.de/ (…)

    4. Meine Antwort:
    <<<<<<<<<<<<<
    Sehr geehrter Herr ,

    vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

    Da Sie mein Schweigen bisher nicht zu interpretieren wussten, bestätige ich Ihnen heute schriftlich, dass ich Ihre Anfrage ablehne und Ihnen kein Foto von mir zukommen lassen werde.
    Damit Sie mich in Ihrer Organisationsstruktur korrekt einsortieren können, gestatte ich Ihnen, mich als „Foto-Verweigerer aus religiösen Gründen“ zu führen.

    Abschließend nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass ich selbstverständlich weiterhin meine Krankenkassenbeiträge jeden Monat vertragsgemäß entrichten werde.

    Hiermit möchte ich auch die Leistungsanspruchsbescheinigung anfordern. Es wäre super wenn Sie mir diese direkt vom 16.07. bis zum 16.08. ausstellen würden, dann kann ich ab morgen damit beginnen alle vorsorge Untersuchungen erledigen.

    Recht herzlichen Dank!

    Schönen Gruß,
    <<<<<<<<<<<<<

    5. Antwort-Schreiben der IKK:
    (…) wir haben Ihr Anliegen geprüft, und befreien Sie von der Pflicht zur Abgabe eines Lichtbildes. Bitte informieren Sie und, wenn der Grund der Lichtbildbefreiung entfällt.(…)
    Anbei Ihr Leistungsnachweis, gültig für 1 Jahr, zur Vorlage, bei Ihrem Arzt.

    6. Der Gang zum Arzt:
    Der Leistungsnachweis wurde erstmal kommentarlos anerkannt.
    Dann gab es eine kurze Unterhaltung mit der Sprechstundenhilfe:

    Sie: Wir benötigen die eGK bis zum Ende des Quartals.
    Ich: OK…?!?
    Sie: Haben sie die Karte den schon beantragt?
    Ich: Nein.
    Sie: Bitte unterzeichnen sie folgendes Formular, dass sie bestätigen die Karte bis zum Ende des Quartals einzureichen.
    Ich: und was wenn ich die Karte bis dahin nicht habe?
    Sie: dann kann es sein, das wir Ihnen eine Private Rechnung zukommen lassen.
    Ich: Aber der Leistungsnachweis ist ja genau dafür da, damit dies nicht geschieht!?
    Sie: Richtig… Haben Sie denn überhaupt vor die Karte zu beantragen?
    Ich: Nein.
    Sie: Achso, dann brauchen Sie das Formular auch nicht unterzeichnen.
    Ich: Danke sehr.

    LG,
    Daniel

    • Hallo, Daniel,
      echt interessant Deine Erfahrungen. Und dann noch einen Versicherungsnachweis gleich für 1 Jahr zu erhalten, kann ich fast nicht glauben. Man sollte es sich evtl. überlegen, zur IKK zu wechseln, dann hätte man wenigstens für 1 Jahr Ruhe.

  11. Vorhin meldete der WDR II in seinen Nachrichten, dass die Spitzenverbände der Krankenkassen sich darauf geeinigt hätten, dass ab dem 01.01.2015 die alten Versichertenkarten nunmehr definitiv ungültig werden würden … Wie auch immer: Die KKen und ihre Spitzenverbände sind nicht der Gesetzgeber und der Krankenversicherungsschutz hängt rechtlich nicht von der Existenz einer eGK ab sondern nur von der Mitgliedschaft zu einer KK aufgrund gezahlter Sozialbeiträgen.

  12. Datenklau: Hacker stehlen Daten von 4,5 Millionen US-Patienten
    Cyber-Kriminelle haben mehrere Millionen Datensätze eines amerikanischen Klinikbetreibers erbeutet. Betroffen sind Patienten von rund 200 Krankenhäusern.
    Franklin – Es geht um Millionen Namen, Adressen, Geburtstage, Telefon- oder Sozialversicherungsnummern: Bei einem Cyber-Angriff auf den amerikanischen Krankenhausbetreiber Community Health Systems sind rund 4,5 Millionen Daten von Patienten in die Hände von Kriminellen gelangt. Betroffen sind Menschen, die sich in den Krankenhäusern in den vergangenen fünf Jahren behandeln ließen. Die Hacker sollen die Daten im April und Juni abgefangen haben.
    Laut dem Unternehmen hätten die Hacker „ausgeklügelte Technologie und Schadsoftware“ eingesetzt, um in das System einzudringen. An Informationen zu Kreditkarten und Krankenakten seien sie aber nicht gelangt. Die Firma will alle betroffenen Patienten benachrichtigen. Man glaube, dass eine chinesische Gruppe für die Attacken verantwortlich ist, heißt es in einer Mitteilung des Unternehmens an die US-Börsenaufsicht SEC.
    Community Health Systems betreibt rund 200 Krankenhäuser in 29 US-Staaten, vor allem in ländlichen Gegenden.
    Dem aktuellen Cyber-Angriff geht eine Meldung in den vergangen Wochen voraus: Die „New York Times“ hatte im Juli berichtet, dass sich Hacker in China Zugang zu amerikanischen Computern mit vertraulichen Personalakten der US-Behörden verschafft haben sollen. Davon betroffen waren nach Angaben der Zeitung Zehntausende Bedienstete. Schlagzeilen machte zudem ein Bericht, von einem Hacker-Angriff auf die Online-Handelsplattform Ebay mit bis zu 145 Millionen Nutzerdaten.

  13. Pressemitteilung der Aktion „Stoppt die e-Card“ vom 24.08.2014
    Unzulässiger Druck bei elektronischer Gesundheitskarte – Ab Januar Chaos in den Arztpraxen?
    Die Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben den Druck im Kessel erhöht: Zum 1. Januar 2015 soll nur noch die elektronische Gesundheitskarte (eGK oder e-Card) gelten, ohne Wenn und Aber. Gesetzlich Krankenversicherte, die bis dahin keine e-Card besitzen, sollen den Arztbesuch per Privatrechnung selbst bezahlen. „Wir sind empört über diese neuerlichen Drohungen“, sagte Dr. Silke Lüder, Sprecherin der Aktion „Stoppt die e-Card“, heute in Hamburg. „Kassen und KBV wollen jetzt mit aller Macht verhindern, dass Kassenpatienten ab Januar mit ihrer noch gültigen Krankenversichertenkarte in den Arztpraxen behandelt werden können.“
    Hier werde völlig unzulässiger Druck auf Patienten und Ärzte ausgeübt, um ein längst gescheitertes, milliardenschweres Industrieprojekt auf Biegen und Brechen zum Laufen zu bringen, betonte Lüder. Die Allgemeinärztin rechnet mit einem Chaos in den Arztpraxen ab Januar, wenn tatsächlich die bisherigen Krankenversichertenkarten nicht mehr zur Abrechnung genutzt und die Menschen nicht problemlos behandelt werden können. „Die Verantwortung dafür tragen Krankenkassen und KBV“, so Lüder. Noch immer besitzen Millionen gesetzlich Krankenversicherte keine e-Card. Zudem weigern sich hunderttausende Bürger, dafür ein Foto bei ihrer Krankenkasse einzureichen. Bundesweit klagen Versicherte vor den Sozialgerichten gegen die elektronische Gesundheitskarte.
    Auch die Patientenvertreterin des bundesweiten Bündnisses von 54 Organisationen, Gabi Thiess, ist entsetzt: „Wir zahlen hohe Beiträge an die Krankenkassen für unsere medizinische Versorgung. Es ist eine Unverschämtheit, dass ich ohne e-Card die Arztbehandlung selbst bezahlen soll. Das kann ich mir gar nicht leisten. Im Übrigen hängt mein Versicherungsschutz nicht davon ab, ob ich mir so eine Schnüffelkarte ausstellen lasse.“ Die Sicherheitsbedenken sind groß: „Niemand kann diese geplante weltgrößte IT-Infrastruktur mit dem Ziel von Überwachung und Kontrolle des ganzen Gesundheitswesens sicher schützen“, sagte Kai Uwe Steffens, Informatiker und Sprecher des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung im Bündnis. „Seit den NSA-Enthüllungen und angesichts ständig neuer Datenskandale muss doch jedem klar sein, dass Medizindaten nicht zentral gespeichert werden dürfen.“
    Das e-Card-Projekt ist bisher auf ganzer Linie kläglich gescheitert und wurde auf allen Ärztetagen von der Ärzteschaft abgelehnt. Die Kassen haben nicht geprüft, ob das Foto auf der elektronischen Gesundheitskarte, die Daten und die Person übereinstimmen. Alle angekündigten weiteren Anwendungen sind auf Jahre hinaus verschoben worden. Auch die für 2014 geplanten neuen Tests werden nicht in diesem Jahr beginnen: Trotz aller Bestechungszahlungen haben sich nicht genug Arztpraxen für die Tests gefunden. Aber Politik und Kassen träumen weiter von elektronischer Gesundheit und IT- und Gesundheitswirtschaft wollen endlich richtig verdienen.
    „Auch wenn im Januar die e-Card vermeintlich einen Schritt weitergekommen sein sollte, werden wir mit unserer Kritik an dem Mammutprojekt nicht nachlassen“, kündigte Dr. Manfred Lotze für die e-Card-kritische Organisation IPPNW im Bündnis an.“ Das Geld der Versicherten gehöre in eine gute Medizin investiert und nicht in die Überwachung der Bürger.
    Die Aktion „Stoppt die e-Card“ ruft auf zur Teilnahme an der diesjährigen Großdemonstration „Freiheit statt Angst“ am 30. August 2014 in Berlin. Sie beginnt um 14 Uhr am Brandenburger Tor.
    Über die Aktion „Stoppt die e-Card“
    „Stoppt die e-Card“ ist ein breites Bündnis von 54 Bürgerrechtsorganisationen, Datenschützern, Patienten- und Ärzteverbänden. Unter anderem gehören dazu: Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, Digitalcourage, Chaos Computer Club, IPPNW, Freie Ärzteschaft e. V., NAV-Virchowbund, Deutsche AIDS-Hilfe. Das Bündnis lehnt die eGK ab und fordert, das milliardenschwere Projekt einzustampfen.
    Auf jeden Fall muß man sich den Versicherungsnachweis der Krankenkasse weiterhin ausstellen lassen und kann damit dann zu den Ärzten gehen (wie das ja auch jetzt schon funktioniert).Also nicht verunsichern lassen, denn darauf zielt das Ganze ja ab, daß die Menschen Angst bekommen und dann eine eGK fordern.

  14. Angeblich gibt es ja das Steuergeheimnis. In Bayern hatten über 1000 Personen Zugriff auf die „geheime“ Steuerakte von Uli Hoeneß. Die eigentlich vorhandenen Aufzeichnungen über Zugreifende funktionierten nicht oder waren abgeschaltet. Soweit zum Datenschutz.
    PS. Noch eine Anmerkung zur Geldvernichtung durch die Gesundheitskarte: Die aktuelle Karte bietet dieselben Funktionen wie die alte Krankenkassenkarte. Nächstes Jahr gibt es angeblich wieder eine neue Karte und in zwei/drei Jahren die nächste Karte. Kost ja nix – dafür wird des Budget der Krankenhäuser gekürzt.

  15. Sehr geehrte Damen und Herren,
    der GKV-Spitzenverband hat Anfang August mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) vereinbart, dass zum 1. Januar 2015 nur noch die elektronische Gesundheitskarte (eGK) gelten und Krankenversichertenkarten ungültig werden. Insbesondere die Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ist damit von ihrer bisherigen Linie abgewichen, dass Krankenversichertenkarten so lange gültig bleiben, wie dies auf der jeweiligen Karte vermerkt ist.
    Der Druck auf die eGk-Gegner/innen hat sich damit leider verstärkt.
    Unverändert blieb aber, dass mit „papiergebundenen Anspruchsnachweisen“, ausgestellt von der jeweiligen Krankenkasse, Versicherte ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen und die behandelnden Ärzte/innen diese mit der Krankenkasse abrechnen können. Es gibt also weiterhin, entgegen der Propaganda der Krankenkassen, eine Alternative zur eGk.
    Auf unserer Homepage können Sie unter http://ddrm.de/?p=2854 die Stellungnahme der Aktion Stoppt die E-Card zur neuesten Entwicklung nachlesen, aber sich auch direkt bei der GKV über die neue Vereinbarung zur eGk zwischen GKV einerseits und KBV / KZBV andererseits informieren.
    Mit freundlichen Grüßen
    dieDatenschützer Rhein Main (http://ddrm.de/)
    Walter Schmidt

    • Wenn Du bereits eine eGK hast und willst nur kein Foto schicken, so ist es besser, der KK mitzuteilen,daß Du die eGK mit der dahinter stehenden Telematik-Infrastruktur ablehnst, weil sie Dein Recht auf informationelle Selbstbestimmung und den Schutz Deiner sensiblen Patientendaten verletzt und um Ausstellung eines anderen Versicherungsnachweises bittest.Falls Du noch keine eGK hast,solltest Du direkt um Ausstellung eines quartalsbezogenen Versicherungsnachweises bitten. Siehe: http://wiki.liste-neuanfang.org/index.php5?title=Vorgehen_Boykott/Klage,_Entwurf_2014

    • Falls du gefragt wirst, sagst du:
      „Muss / Möchte ich Ihnen nicht sagen.“

      Du bist nicht verpflichtet diese Information weiter zu geben.

      LG

  16. Pingback: Krankenkasse will ein Passfoto - Seite 2 - Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum)

  17. Pingback: Meine Nicht-eGK | percidae

  18. die ist die Antwort meiner KK: ich nehme Bezug zu Ihrer E-Mail vom 05.11.2014. Gerne möchte ich Ihnen heute erklären, warum wir von Ihnen ein Lichtbild benötigen.

    Der Gesetzgeber hat 2004 alle gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, die elektronische Gesundheitskarte (eGK) einzuführen. Nach aktueller Rechtslage beinhaltet die neue eGK zur Vermeidung von Missbrauch zwingend auch ein Foto der Versicherten. Um auch Sie mit der neuen eGK ausstatten zu können, hatten wir Sie deshalb vor einiger Zeit gebeten, uns ein aktuelles Foto von Ihnen zuzusenden. Leider sind Sie dieser Bitte noch nicht nachgekommen, so dass wir Ihnen bislang keine eGK ausstellen konnten.

    Das bedeutet für Sie: Ihre Alte Versichertenkarte läuft unabhängig vom aufgedruckten Datum zum 31.12.2014 aus. Ab dem 01.01.2015 verfügen Sie daher über keinen gültigen Nachweis des Bestehens eines Versicherungsverhältnisses mehr. Im Sinne der § 13 Abs. 2, § 18 Abs. 8 BMV-Ä bzw. § 8 Abs. 2 BMV-Z sind Sie ab diesem Zeitpunkt als Privatpatient zu behandeln. Folglich werden der Arzt oder das Krankenhaus alle Leistungen/Behandlungen privat mit Ihnen abrechnen oder die Behandlung ablehnen.

    Wir möchten an dieser Stelle deshalb noch einmal darauf hinweisen, dass laut Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung „nach § 15 Absatz 2 SGB V jeder Versicherte verpflichtet ist, bei Inanspruchnahme von ärztlichen oder zahn-ärztlichen Leistungen dem behandelnden Arzt (Zahnarzt) vor Beginn der Behandlung seine Krankenversichertenkarte auszuhändigen. Die Ausgabe der Krankenversicherungskarte insbesondere zum Nachweis des Bestehens eines Versicherungsverhältnisses kann nur nach Angabe aller dafür erforderlichen Daten erfolgen.“

    Zu den erforderlichen Daten gehört bei der eGK auch ein aktuelles Foto des/der Versicherten. Nur in besonderen, festgelegten Ausnahmefällen darf die Krankenversicherung eine eGK ohne Lichtbild ausstellen. Diese Ausnahmefälle sind ein Lebensalter unter 15 Jahren oder eine Beeinträchtigung, die es Ihnen unmöglich macht, bei der Erstellung eines Lichtbildes mitzuwirken. Zu diesen Ausnahmefällen gehören Sie nach unseren Informationen aber nicht.

    Wir bitten Sie, dies bei Ihren Überlegungen zu berücksichtigen und uns ein aktuelles Foto von Ihnen zuzusenden, damit wir Ihnen umgehend Ihre eGK ausfertigen können.

    Soweit datenschutzrechtliche Bedenken ausschlaggebend waren, können wir Ihnen bestätigen, dass sensible Gesundheitsdaten wie zum Beispiel Notfalldaten auf der eGK derzeit noch nicht gespeichert sind. Diese Daten sollen erst mit Nutzung neuer Funktionalitäten mit der eGK zugänglich gemacht werden können. Dabei gilt: Medizinische Daten dürfen nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung gespeichert und genutzt werden. Sie haben als Versicherter bzw. Patient jederzeit die Kontrolle darüber, wer welche medizinischen Daten von Ihnen speichern oder einsehen darf. Zugleich wird der Datenschutz deutlich verbessert. Bei der Nutzung der künftigen Anwendungen ermöglicht die Karte einen sicheren elektronischen Austausch bereits vorhandener Daten unter Praxen, Kliniken und anderen medizinischen Dienstleistern.

    Diese Funktionen stehen jedoch erst nach einem gründlichen Praxistest zur Verfügung. Über die Einführung dieser möglichen Nutzung und Ihre Entscheidungsmöglichkeiten informieren wir rechtzeitig in unserem Kundenmagazin.

    Die Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder haben die Entwicklung der eGK von Anfang an kritisch begleitet und auf eine datenschutzkonforme Umsetzung sowie auf Maßnahmen zur Datensicherheit nach dem Stand der Technik hingewirkt. Die technische Sicherheit der eGK wurde darüber hinaus im Rahmen eines Zulassungsverfahrens durch die Gesellschaft für Telematik im Gesundheitswesen (gematik) und vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) geprüft. Der von der BKK Wirtschaft und Finanzen verwendete Karte wurde die notwendige Sicherheit bestätigt. Einzelheiten zum Zulassungsverfahren finden Sie unter http://www.gematik.de/cms/de/zulassung/zulassungstart.jsp.

    Aus den darlegten Gründen ist es daher leider nicht möglich, Sie als „Foto-Verweigerer aus religiösen Gründen“ bei unserer BKK zu führen. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen besser darlegen konnte, warum wir auf die Abgabe eines Lichtbildes nicht verzichten können. Sofern Sie weiterhin die Abgabe eines Lichtbildes ablehnen, lassen Sie uns bitte schriftlich mit Unterschrift einen Widerspruch zu Abgabe eines Lichtbildes von Ihnen zukommen.

    Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns einfach an.

    Mit freundlichen Grüßen

  19. Hier mein Schreiben an meine GKV. Irgendwelche Tipps?

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    seit dem 7.11.2011 sowie jüngst in Ihrem Schreiben vom 15.10.2014 kündigen Sie an, dass ich die elektronische Gesundheitskarte (eGK) erhalten und ich Ihnen hierfür ein Foto von mir zuschicken soll. Ich lehne weiterhin diese Karte und die dahinter stehende Telematik-Infrastruktur ab. Die eGK und die Infrastruktur verstoßen gegen mein Recht auf Datenschutz und auf informationelle Selbstbestimmung, das Foto verstößt gegen mein Recht am eigenen Bild sowie gegen meine Religion. Entgegen Ihrem Schreiben vom 2.12.2013 bin ich nicht verpflichtet, Ihnen mitzuteilen, welcher Religion ich angehöre (vgl. Artikel 4, Abs. 2 GG). Bitte teilen Sie mir mit, auf welcher rechtlichen Grundlage Ihre konträre Ansicht beruht. Auch bin ich nicht verpflichtet, Ihnen eine Kopie meines Personalausweises zuzuschicken. Dies ist rechtwidrig und untergräbt §14 PAuswG: https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/nicht-bemerkt-personalausweis-kopieren-verboten/
    Ich beantrage hiermit eine Krankenversichertenkarte oder alternativ die eGK ohne Foto. Im zweiten genannten Fall verweigere ich die zukünftige Speicherung von Daten, die über die bisherige Krankenversichertenkarte hinausgeht. Auch widerspreche ich der Datenweitergabe an die gematik. Die Daten sollen ausschließlich auf der Karte gespeichert werden und dürfen nur von dem jeweiligen Arzt, den ich aufsuche, abgerufen werden, z.B. indem ich die Daten per PIN vor Ort freischalte.
    Zudem hat bereits ein Arzt von seinem Recht gemäß §13, Abs. 7 BMV Gebrauch gemacht, die Behandlung abzulehnen, da ich keine eGK vorlegen konnte. Da ich weiterhin voll beitragspflichtig bin, bin ich auch voll anspruchsberechtigt. Wenn die Verweigerung des Fotos, was mein gutes Recht ist, dazu führt, dass ich nicht mehr sämtliche Leistungen in Anspruch nehmen kann, erbitte ich einen reduzierten Beitragssatz. Anderenfalls werde ich Beschwerde beim Bundesversicherungsamt einlegen.
    Wenn Sie weiterhin meinen, ich wäre verpflichtet, die eGK mit Foto zu benutzen, um Leistungen zu erhalten, senden Sie mir bitte einen Bescheid mit Rechtsbelehrung zu, gegen den ich Widerspruch einlegen kann.
    Ich erwarte Ihre Antwort bis 20. Dezember 2014.
    Vielen Dank.

  20. http://www.heise.de/newsticker/meldung/Foto-fuer-elektronische-Gesundheitskarte-ist-Pflicht-2459842.html

    So. Und wie streitet man jetzt gegen eine Entscheidung des Bundessozialgerichtes? Vor allem, wenn in der Begruendung no-brainer wie „Auch die Argumentation des Klägers, dass er nicht kontrollieren könne, ob seine persönlichen Daten auf der Karte sicher seien, wurde vom Gericht verworfen. Seine Daten seien durch das geltende Recht vor Missbrauch gesichert. Die vom Kläger behauptete unzureichende Datensicherheit ist nach Ansicht des Gerichtes derzeit nicht feststellbar, weil sich die Telematik-Infrastruktur noch im Teststadium befindet (AZ B 1 KR 35/13 R).“ (quelle s.o.) stehen?

      • Für 2015 braucht man nun wohl die eCard (oder eine Mitgliedsnachweis). Nun gibt es ja Hinweise, dass diese bereits überholt ist und ersetzt werden muss. Da fand ich dann die Daten: Ende 2015 und nochmals 2017. Welche Daten gelten da und weiss jemand Genaueres?

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