Elektronische Gesundheitskarte eGK ohne Foto

Die elektronische Gesundheitskarte kommt – und mit ihr ein weiteres Mosaik auf dem Weg zur Totalüberwachung der Bevölkerung. Besonderes Glanzstück der neuen Krankenkassenkarte ist die angebliche Pflicht, ein Foto auf der Karte haben zu müssen. Zweck dieses Fotos soll sein, dass die Arzthelferin in der Praxis überprüfen kann, ob der Besitzer der Karte wirklich er selbst ist – und nicht etwa der entfernte Cousin. Soweit sogut.

Diese „Fotopflicht“ wird in der Art umgesetzt, dass jeder sein Foto bei der Krankenkasse selbst einreichen soll. Ob per Datei-Upload oder als Passfoto per Post – Hauptsache, es kommt ein Bild an. Diese Art von Mickey-Mouse-Fotopflicht ist ziemlich perfide, gewöhnt man doch so die Bevölkerung einmal mehr daran, dass es schon in Ordnung ist, bei einer halbbehördlichen Firma freiwillig seine persönlichen Daten abzuliefern. Wer das gut findet, mag das tun – ich mache das nicht. Glaubt man der Süddeutschen Zeitung, scheinen einige hunderttausend Menschen ebenfalls das EGK-Foto abzulehnen.

Fotoverweigerung aus religiösen Gründen

Kurzum: ich habe mich erfolgreich gegen das Foto gewehrt und eine neue Karte ohne Bild erhalten. Formal habe ich mich dazu „aus religiösen Gründen“ befreien lassen, das ist tatsächlich möglich. Auf der Website von einer der größten Krankenkassen Deutschlands kann man das auch direkt so nachlesen:

20131129-EGK_ohne_Bild_wegen_Religion
Das Original gibt’s auf https://www.dak.de/dak/leistungen/Elektronische_Gesundheitskarte-1078110.html

Es spielt dabei übrigens keine Rolle, ob man Christ, Moslem, Atheist oder an sonst etwas glaubt. Danach darf man noch nicht einmal gefragt werden.

Antrag auf Fotobefreiung

Nach mehrfacher schriftlicher Aufforderung meiner Krankenkasse, doch endlich ein Foto einzusenden, habe ich einen kurzen Brief hierzu verfasst. Im Nachgang daran erhielt ich eine Gesundheitskarte ohne Foto.

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrem o.g. Schreiben teilen Sie mir mit, dass der Gesetzgeber Sie verpflichtet hätte, neuartige Krankenversichertenkarten mit meinem Foto herauszugeben. Hierfür baten Sie in den letzten Monaten mehrfach um meine Mithilfe.

Da Sie mein Schweigen bisher nicht zu interpretieren wussten, bestätige ich Ihnen heute schriftlich, dass ich Ihre Anfrage ablehne und Ihnen kein Foto von mir zukommen lassen werde. Ich bin es leid, dass Hinz und Kunz meint, meine persönlichen Daten für irgendwelche Zwecke nutzen zu müssen.

Damit Sie mich in Ihrer Organisationsstruktur korrekt einsortieren können, gestatte ich Ihnen, mich als „Foto-Verweigerer aus religiösen Gründen“ zu führen. Wie ich auf Ihrer Website gelesen habe, ist dies ja ein zulässiger Verweigerungsgrund. Da ich tatsächlich daran glaube, dass Menschen nicht jeden Mist mitmachen müssen, ist dies sicherlich vertretbar.

Abschließend nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass ich weiterhin meine Krankenkassenbeiträge jeden Monat vertragsgemäß entrichten werde und ich daher auch von Ihnen vertragstreues Verhalten fordere. Wenn Sie sich dazu nicht in der Lage sehen, sollten Sie den Vertrag ordentlich kündigen, anstatt mich mit weiterem Schriftverkehr in dieser Sache zu belästigen.

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis: eine EGK ohne Foto

egk-ohne-bild-web
Die elektronische Gesundheitskarte gibt’s auch ohne Bild – für jederman. Das Zauberwort heißt: Befreiung aus religiösen Gründen.

Update 22.2.2015

Aus dem Widerstand gegen die Fotopflicht ist für einige Menschen zunehmend ein Widerstand gegen die elektronische Gesundheitskarte an sich geworden. Hier eine Übersicht einiger aktueller Initiativen:

Update 25.6.2015

Heute erreicht mich die Info, dass jemand im Widerspruchsausschuss seiner Krankenkasse eine eGK ohne Foto erstreiten konnte. Die Krankenkassen ahnen ganz offensichtlich schon, dass der Krieg um die eGK juristisch nicht zu gewinnen ist.

Update 3.4.2016

Da ich mich einmal zu oft über die DAK und ihre Einstellung zu vorbeugenden Gesundungsmaßnahmen geärgert habe, habe ich kurzerhand die Kasse gewechselt – und zwar zur Barmer. Meinem freundlichen Barmer-Vertreter habe ich beim gemeinsamen Ausfüllen des Aufnahmeantrags erläutert, dass es mir wichtig ist, eine eGK ohne Bild zu erhalten. Und wer hätte es gedacht: ich habe eine neue elektronische Gesundheitskarte ohne Bild erhalten, völlig ohne Diskussion oder Schikane. Geht doch!

eGK der Barmer ohne Bild
eGK der Barmer ohne Bild

335 Replies to “Elektronische Gesundheitskarte eGK ohne Foto”

  1. Hallo an alle zur Info,
    eine Mitteilung zur Einschätzung des BSG-Urteils von Fr.Dr.Lüder :
    Die Telematikinfrastruktur existiert noch nicht, auch nicht ab Januar 2015. Der einzige Unterschied ab 1-2015 besteht darun, dass die Praxen die alten Karten nicht mehr zur Abrechnung verwenden dürfen außer bei Polizeibeamten zum Beispiel.
    Alle anderen: entweder neue Karte oder Ersatzverfahren.
    Die TI ( Telematikinfrastruktur= alle Praxen und Kliniken via Gematikkonnektor am zentralen Arvato-Kassen-Netz) ) existiert nicht, zunächst werden ab frühestens 3. Quartal 2015 in den Testregionen Nordwest und Südost Tests in Testpraxen durchgeführt, diese sind gerade wieder um 1 Jahr nach hinten geschoben worden, sollten schon in 2014 beginnen. Nur diese Testpraxen werden an die TI angebunden, mittels des Gematik Konnektors.
    Also, alles was die Gematik da verbreitet (“ es geht voran“ ) ist lautes Pfeifen im Walde.
    Was das unglückselige Verfahren in Hessen betrifft, die Richter haben es sich leicht gemacht, sich nur oberflächlich befasst, alle bekannten Datenschutz- Kritikpunkte auch am VSDM und der Unsicherheit des Fotoverfahrens konsequent ignoriert.
    Trotzdem geht unsere politische und juristische Auseinandersetzung mit dem Großprojekt natürlich weiter.
    Silke Lüder
    Aktion “ Stoppt-die-e-Card“

  2. Nun soll ab 1.1.2015 nur noch die eGK als Versicherungsnachweis gelten. Das Ersatzverfahren, das ich in 2014 nutzte, soll nur noch im Ausnahmefall (z.B. wenn Karte, Lesegerät defekt o.a.) zum Zuge kommen. Wir dürfen also weiterhin unsere Beiträge zahlen, werden aber nur noch im Notfall behandelt. Mir hat auch bereits ein Arzt gesagt, dass er mich ab dem 1.1.2015 nicht mehr behandeln wird, wenn ich keine eGK vorlegen kann. Die Ersatzbescheinigung wird er dann nicht mehr akzeptieren. Die Bundesregierung hatte der Linken noch zugesichert, dass Skeptiker der eGK von der ärztlichen Behandlung nicht ausgeschlossen werden dürfen. Was ist davon geblieben? Wie es aussieht, werde ich nächstes Jahr nur noch im Notfall behandelt werden, darf aber weiterhin den vollen Beitragssatz zahlen. Genau dagegen werde ich vor dem SG klagen, wenn meine KK auf ein o.g. Schreiben nicht eingeht. Bin ich hier die einzige, die Angst hat, im nächsten Jahr nicht mehr ärztlich behandelt zu werden? Warum wird über dieses Thema nichts in den Medien berichtet?

    • Hallo, Rebecca, ich habe Dein Schreiben weitergeleitet an ein kompetentes Forum mit der Bitte um Beantwortung. Ich hoffe, daß Sie Dir einen besseren Rat geben können als nur den Arzt zu wechseln. Soweit ich informiert bin, hast Du ein Anrecht darauf, daß Dir Krankenkasse eine Bestätigung (Versicherungsnachweis) über Deine Mitgliedschaft ausstellt.
      Es stimmt nicht, dass Ärzte ohne die neue Gesundheitskarte gegebenenfalls keine medizinische Versorgung durchführen können.Das stimmt so nicht! Der Versicherungsschutz bleibt auch ohne Karte bestehen, beruhigt der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen. Allerdings könnten Ärzte dann eine Privatrechnung stellen, die die Krankenkasse nicht zu 100 Prozent begleichen muss, deshalb ist es wichtig, daß Du einen Versicherungsnachweis hast .
      Liebe Grüße
      Mona

    • Liebe Rebecca,
      das schrieb Frau Thiess von „stoppt-die-e-card.de“ zu Deinem Brief an die KK:
      Ich halte das Schreiben von „Rebecca“ für gut und habe keine weiteren Tipps dazu. Sie hat alles geschrieben.
      Bitte sagen Sie ihr dies. ( Was ich hiermit tue!).
      Liebe Grüße
      Gabi Thiess

    • Ich halte das Schreiben an die KK von „Rebecca“ für gut und habe keine weiteren Tipps dazu. Sie hat alles geschrieben.
      Bitte sagen Sie ihr dies.
      Liebe Grüße
      Gabi Thiess von stoppt-die-e-card.de

    • Hallo, Rebecca, hier ist die Antwort zu Deiner Frage:
      „Rebecca hat einen Versorgungsanspruch.
      Hanni hat vom Meeting der Datenschützer RheinMain von einem ähnlichen Fall in
      Hessen berichtet. Die Betreffende bekam von der Kassenärztlichen Vereinigung
      Hessen die Auskunft, dass der Arzt sie behandeln müsse. Ich denke, Rebecca
      sollte bei der Kassenärztlichen Vereinigung ihres Bundeslandes anfragen, ob ihr
      Arzt sie in der beschriebenen Weise abweisen darf. Evtl. kassiert er eine Rüge
      von „seiner“ Kassenärztlichen Vereinigung.
      Die Kassenätzlichen Vereinigungen scheinen noch nicht so von der TI-Lobby
      unterwandert zu sein, wie die KBV. Ich denke, mit den Lobbyisten verhält es sich
      wie mit Cowboys und einer Rinderherde. Sie müssen vor allem das Leittier unter
      Kontrolle haben, dann folgt der Rest der Herde. Wenn aber die Herde kapiert, was
      läuft, dann rennt sie nicht dem Leittier hinterher in den Schlachthof und wenn
      es für die Cowboys ganz dumm läuft, wendet sich sogar das Leittier gegen sie.
      Was ich damit sagen will: Die Lobbyisten sind wenige und wir sind viele und wenn
      wir die Situation erkennen und entsprechend handeln, dann werden wir gewinnen.“
      Ich hoffe, es nützt Dir etwas,
      liebe Grüße
      Mona

    • Ich bin mittlerweile seit 8 Jahren bei KEINEM Arzt mehr gewesen und vorher, in der Zeit von 2004-2007 auch nur beim Frauenarzt.
      Erst der Müll mit den Eintrittsgeldern, die man je Arztbesuch entrichten durfte (angeblich nur einmal alle 3 Monate, auch hier wußten sich die Ärzte zu bereichern!) und nun das mit dem Bild.
      Fakt ist, die eGK verstößt gegen das Grundgesetz (Artikel 1) und früher oder später werden wir eh einfach nur umkippen, da hilft einem auch keine ärztliche Versorgung weiter! 🙂
      Ich denke, was vielen auch aufstößt, dass man die Hobbys anderer bezahlen soll. – Wenn die das Foto auf der eGK haben wollen, sollen die KK bitte auch für die Kosten aufkommen. Warum soll ich das bezahlen, wenn ich das nicht will? Wer will es denn? Die Krankenkassen, also sollen sie es auch zahlen 🙂

  3. Pingback: Elektronische Gesundheitskarte - Passfoto einschicken? - Seite 22 - Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum)

  4. Ich habe bereits die KVN angeschrieben. Antwort: Der Arzt darf mich nach §13 Abs. 1 BMV-Ä abweisen, also hier erfolgt ganz sicher keine Rüge. Die KVN hatte nur den glorreichen Hinweis, mich doch an meine Krankenkasse zu wenden, was ich ja getan habe. Das Ergebnis steht noch aus. Ich werde berichten. Die UPD habe ich auch kontaktiert. Auch hier gab es keine Informationen, die mich weitergebracht hätten. Und unabhängig sind die auch nicht, so wie es bereits die Verbraucherzentrale Hamburg festgestellt hat, was ich erst im Nachhinein gelesen habe, da mir die Antworten der UPD doch sehr „krankenkassenlastig“ klangen. Und wer finanziert die UPD? Ja, richtig: u.a. die GKV! Ich habe langsam das Gefühl, dass sich alle gegen die Skeptiker der eGK verschworen haben. Die kochen alle ihr privates Süppchen, das wir auslöffeln dürfen. Bleibt noch das Bundesversicherungsamt, sonst ist der Weg vors Sozialgericht unumgänglich, sofern meine Kasse nicht einknickt: Keine Leistung, kein Beitrag, basta! Ich frage mich ja, ob chronisch Kranke oder Schwangere auch als Notfall eingestuft und somit weiterhin auch ohne eGK behandelt werden.

  5. Korrektur: §13 Abs. 7! BMV-Ä besagt, dass Ärzte die Behandlung ablehnen dürfen, wenn keine eGK vorgelegt wird – außer im Notfall, versteht sich. Dieser BMV-Ä greift seit dem 1.10.2013. Ich frage mich, warum der betreffende Arzt erst ab dem 1.1.2015 die Behandlung ablehnt, schließlich habe ich in 2014 auch nie eine eGK, sondern diese Ersatzbescheinigung vorgelegt.

    • Liebe Rebecca,
      Hier der Wortlaut § 13 Abs. 1
      Anspruchsberechtigung und Arztwahl
      (1) 1Anspruchsberechtigt nach diesem Vertrag sind alle Versicherten, die ihre Anspruchsberechtigung
      durch Vorlage der elektronische Gesundheitskarte oder eines
      anderen gültigen Anspruchsnachweises belegen. 2Die Versicherten sind verpflichtet,
      die elektronische Gesundheitskarte vor jeder Inanspruchnahme eines Vertragsarztes
      vorzulegen. 3Die Krankenkassen werden ihre Mitglieder entsprechend informieren.
      Die Krankenkasse hat Dich also nicht richtig informiert..
      Außerdem heißt es in einer Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes:
      Grundsätzlich wird ab Beginn nächsten Jahres nur noch die eGK genutzt werden
      können. Selbstverständlich wird aber kein Versicherter, der ohne die neue Karte
      zum Arzt geht, wieder nach Hause geschickt. In diesem Fall gilt das gleiche
      Ersatzverfahren, das bereits heute zum Beispiel bei verloren gegangener
      Versichertenkarte zum Einsatz
      Hier nachzulesen.
      http://www.gkv-spitzenverband.de/presse/pressemitteilungen_und_statements/pressemitteilung_81024.jsp
      Gruß Mona

  6. Tja, meine Kasse lässt sich Zeit. Hier mein Schreiben, das ich nächste Woche meiner Kasse zukommen lasse. Über Tipps bin ich stets dankbar.

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    in meinem Schreiben vom 17.11.2014 bat ich Sie, mir bis zum 19.12.2014 einen Bescheid mit Rechtsbelehrung oder alternativ die eGK ohne Foto zuzuschicken. Dem sind Sie bis heute nicht nachgekommen. Gemäß §88 SGG haben Sie hierfür sechs Monate Zeit. Sollte ich bis zum 17.05.2015 nichts von Ihnen hören, reiche ich eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht XXX ein.
    Zudem bat ich Sie, mir Ärzte zu nennen, die Patienten auch bei Vorlage einer Ersatzbescheinigung behandeln, da sich bereits ein Arzt auf §13 Abs. 7 BMV-Ä beruft und die Behandlung ab 2015 verweigert, wenn ich keine eGK vorlegen kann. Sollte sich in der Zwischenzeit, also vor Klageerhebung, herausstellen, dass sich weitere Ärzte auf §13 Abs. 7 BMV-Ä berufen und sich weigern, mich zu behandeln, obwohl ich eine Ersatzbescheinigung vorlege, werde ich gemäß §86b SGG einen einstweiligen Rechtsschutz stellen, da meine ärztliche Versorgung dann nicht mehr sichergestellt ist.
    Des Weiteren möchte ich ergänzen, dass auch die Daten meiner Tochter XXX nicht an die Gematik weitergegeben werden dürfen. Auch widerspreche ich der zukünftigen Speicherung ihrer Daten, die über die bisherige Krankenversichertenkarte hinausgeht.

    • Hallo, Rebecca, ich habe Deine Anfrage gleich weitergeleitet an Gabi Thiess von stoppt- die- ecard. Sobald ich Antwort habe, gebe ich sie Dir weiter.
      Gruß Mona

    • Hallo, Rebecca, hier ist die Antwort von Frau Thiess:
      Die Kasse wird keine Ärzte nennen, die auch Patienten mit einer Ersatzbescheinigung behandeln.
      Alle Kassenärzte müssen die Ersatzbescheinigung akzeptieren und die Patient/innen auch behandeln. Sie haben mit den Kassen
      Verträge und die Kassenärzte haben Versorgungsauftrag für gesetzlich Versicherte geschlossen, um unsere Behandlungen
      sicherzustellen.

      Keinesfalls würde ich der Kasse mitteilen, dass ein Arzt die Behandlung auf u.g. Paragraphen abgelehnt hat.
      Das ist definitiv eine Fehlinformation gewesen.

      Einstweiligen Rechtschutz kann man beim Sozialgericht bei Weigerung der Kasse zur Ausstellung einer Ersatzbescheinigung durchsetzen.

      Gruß Mona

  7. Kurz vorweg: Vielen Dank für dein Engagement, Mona! Bitte weiter so!
    Der Hinweis auf §13 Abs. 7 BMV-Ä kam von meiner KK. Ich hatte sie angerufen und wollte mich über diesen Arzt beschweren. Die lapidare Antwort war eben, dass der Arzt die Behandlung verweigern dürfe. Sie schickten mir diese Antwort sogar schriftlich samt Auszug aus dem BMV-Ä. Tja, so viel zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung. Ein Armutszeugnis! Zumal gemäß §13 Abs. 1 BMV-Ä alle anspruchsberechtigt sind, die die eGK ODER einen anderen Anspruchsnachweis vorlegen können. Auch die Bundesregierung hatte der Linken zugesichert, dass eGK Verweigerer von der ärztlichen Versorgung nicht ausgeschlossen werden dürfen.
    Zurück zu dem Arzt: Ich habe auf einem Bewertungsportal für Ärzte einen entsprechenden Hinweis eingefügt. Aber ich kann ihn nicht zwingen, mich weiterhin zu behandeln. Es gibt zwar eine freie Arztwahl, dasselbe scheint auch für die Patientenwahl zu gelten.
    Wie gesagt, ich habe bisher nur diesen einen Arzt angerufen zwecks Termin in 2015. Aber wenn mehrere Ärzte sich auf diesen Paragraphen beziehen und die Behandlung trotz Ersatzbescheinigung verweigern, stelle ich einstweiligen Rechtsschutz.
    Zu den Stationen, die ich bisher abgeklappert habe.
    Die KVN fühlt sich hierfür nicht zuständig und verweist mich an meine KK.
    Die UPD ist alles, aber eben nicht unabhängig (s.o.).
    Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patienten/Innen verweist auf §291 Abs. 1 Satz 1 SGB V, wonach ein Lichtbild erforderlich sei. Zwar gehöre die Religion nicht zu den Stammdaten (und auch nicht zu den Sozialdaten), müsse aber zwecks Überprüfung angegeben und mittels Persokopie nachgewiesen werden. Ein Widerspruch in sich!!!
    Es bleibt nur noch das Bundesversicherungsamt, das mir am 27.11.2014 bestätigt hat, sich mit meiner Kasse in Verbindung zu setzen.
    Sollte auch dieser Versuch fehlschlagen, bleibt mir nur noch der Weg vors Sozialgericht.
    Ich kann nur hoffen, dass der Rentner jetzt, nachdem er vorm Bundessozialgericht in Kassel verloren hat, den nächsten Schritt zum Verfassungsgericht wagt.

    • Liebe Rebecca,
      ich habe Deine Nachricht wieder weitergeleitet an Frau Thiess.Sobald ich Antwort habe, erhältst Du sie.
      Trotzdem ein friedvolles Weihnachtsfest und erholsame Feiertage
      wünscht Dir und allen anderen hier
      Mona

    • Hallo, Rebecca, dies ist die Antwort von Frau Thiess:
      „Zum Versorgungsauftrag für gesetzlich Versicherte kann Rebacca hier folgendes nachlesen:
      http://www.patientennet.de/stoppt-die-eCard/fragen%20und%20antworten.htm
      Ein wenig runterscrollen, dort steht etwas zu diesem Thema.
      Dass die Kasse sich da nicht einmischen will, sollte uns allen klar sein. Denn die wollen die eCard ja unbedingt.
      Nach der Religion darf überhaupt niemand fragen, das steht auch irgendwo bei den Datenschützern oder der Seite von Andreas Ditze.
      Die Kassen sind verpflichtet, eine Versicherungsbestätigung auszustellen, das würde ich auch so androhen.“
      Viele Grüße
      Mona

      • Das habe ich heute ganz anders gehört. Ich soll einen Widerspruch einlegen, wieso ich keine eGK mit Foto haben will, weil ich mich auf religiöse Gründe berufen habe.
        Laut dem Sachbearbeiter (stellv. Filalleiter) müßte ich meine Religion, meinen Glauben oder wie auch immer angeben/offen legen, denn es verstößt in der Tat gegen alles wofür ich stehe und woran ich glaube. (Die wußten noch nicht mal, das man sich aus religiösen Gründen einem Foto verweigern kann.)
        Das würde dann geprüft werden und so weiter und sofort.
        Ich habe nur ganz ehrlich keine Ahnung, wie ich einen Widerspruch aus Religiösen/Glaubensgründen formulieren soll.
        Ich wäre über jede Hilfe sehr dankbar, vor allem, wie ich das formulieren kann, daß die AOK da nicht mehr in der Lage ist den Widerspruch zum zweiten Mal abzulehnen. Ich will nicht dazu gezwungen werden, etwas zu tun, was ich nicht will … und gegen meine Überzeugung geht.

        Kaoi Masteres

      • Die ungestörte(!) Religionsausübung ist im Grundgesetz geregelt:
        http://dejure.org/gesetze/GG/4.html

        Fragen Sie die Krankenkasse doch mal, auf welcher Grundlage sie das Grundgesetz(!) zu umgehen versucht.

        Wenn Sie querulatorisch veranlagt sind, bieten Sie doch an, dass der Oberste Hirte Ihrer Glaubensgemeinschaft Ihnen auch schriftlich bestätigt, dass Ihr Seelenheil beim Fotografieren in Gefahr ist. Übrigens ist keine Religionsgemeinschaft zur „Staatstreue“ verpflichtet, sie darf also kritische Distanz zu den Ansinnen des Staates wahren, siehe hier:
        https://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6rperschaftsstatus#Keine_Voraussetzung:_Staatstreue

        Letztlich hilft nur, penetrant dagegenzuhalten. Die Kasse ahnt ja bereits, dass juristisch dieser Krieg nicht zu gewinnen ist.

        Ansonsten empfehle ich, ihr Anliegen möglichst öffentlich zu machen. Je mehr Leute von dem Gestümpere mit der Fotopflicht ins Nachdenken kommen, desto besser.

      • Hallo Kaoi,
        ob die neue Karte mit oder ohne Foto ist, spielt gar keine Rolle. Die Weigerung war ein Ausdruck des Protestes.
        Die eGK funktioniert ohne Foto genauso wie mit Foto. Die Ärzte wurden verpflichtet, die Identität der Versicherten zu prüfen und wenn Du kein Foto auf Deiner Karte hast, dann kann ein Arzt Dich ablehnen.
        Die hinter der Karte stehende Telematik – Infrastruktur ist das gefährliche dieser Schnüffelkarte.
        Du kannst auf der Seite: http://www.patientennet.de/stoppt-die-eCard/musterbriefe.htm Musterschreiben mit einen Wiederspruch gegen das Foto herunterladen.
        Mein Wiederspruchsverfahren wurde damit in Gang gesetzt.
        Viele Grüße
        Sonnenschein

  8. Also das der Arzt einen nicht abweist ohne eGK stimmt so … leider,

    habe heute die Erfahrung machen müssen, es wurde mir geraten mich an meine KV zu wenden und diesen Papier gebunden Nachweis einzuholen.

    Also gleich bei der hier besagten KV angerufen, wurde auch gleich freundlichst darauf hingewiesen das sie nur noch 30 Minuten Arbeiten und ich dann die Bescheinigung erst am Montag bekomme.
    Also das ist der Versorgungsauftrag der KV’en und der Ärzte …

    Als ich bei der Geschäftsstelle meiner KV angekommen bin wurde ich gleich von 2 Mitarbeitern in Empfang genommen und zu einem Besprechungszimmer geführt. Wir haben keinen der vielen freien Beratungsplätze benutzt. In dem Zimmer angekommen wurde mir überfreundlich der wisch ausgehändigt, nur um danach mir mit nachdruck zu versichern das ein Bild auf der eGK pflicht ist und ich mich im Unrecht befinde. Ich würde nicht noch einmal eine Papiergebunden Nachweis bekommen. Dann auf meine Nachfrage woher sie das wüssten, wurde mir von dem Mitarbeiter gesagt es seinen „Verfahrensanweisungen“. Auf meine Frage ob es wirklich „Anweisungen“ oder „Verfahrenshinweise“ sind, hat sich nur noch der Mitarbeiter, aber nicht der Filialleiter geäußert, vermutlich kennt er den Unterschied…

    Ich muss sagen ein echt übles gebären, versuchen seine Mitgleider einzuschüchtern um an ihre Daten zu kommen.

    Nach meiner aussage das ich mich jedeglich per Lichtbild ausweisen müssen kann, wurde behauptet, dies sei falsch. Das kann ich mit dem Perso, Reisepass oder dem Führerschein. Werde als nächstes den Religiösen-Grund in Anspruch nehmen.

    Das Lustige ist, ich hab von 2005-2011 mit der eGK arbeiten müssen, und kenne die IT-Struktur sowie das SGB 5, sowie die Verankerung der eGK im Versorgungsauftrag … aber die Herren bei der KV haben keine Ahnung davon und probieren mit billigen Floskeln angst und schrecken bei den nicht eGK Besitzern zu streuen…

    Aber das beste ist, es scheint kaum einen zu Interessieren.

    Sämtliche leute haben mir heute gesagt das ein Lichtbild der Datensicherheit und dem Missbrauch diene…

    Ich habe meiner KV aber weder meine Versicherungsnummer noch meine Adresse oder einen Ausweis gezeigt.
    Ich habe jede glich angerufen, meinen namen „Max Müller“ (ist nicht meiner aber der ist genauso häufig) und ich hab den Papier gebunden Nachweis erhalten. Theoretisch hätte das irgendwer machen können der bei einem Arztbesuch mal hinter mir stand und meinen Namen gehört und meine KVK gesehen hat.

    Im nach hinein ist das die grösste Blamage für die eGK am 2. Januar ^^

  9. Bitte habt auch Verständnis für Schwestern an der Patientenaufnahme der Praxen. Sie sind eher weniger informiert und dürfen natürlich – das ist ihr Beruf – nicht sehr hinterfragend sein. Helft ihnen stattdessen, die neue Situation besser zu handhaben, und zwar:
    Druckt die “Fallkonstellationen in der Praxis auf einen Blick” mehrfach aus, am besten noch ordentlich laminieren, besucht die Arztpraxen der Umgebung und verschenkt je ein Exemplar als “übersicht zur neuen eGK”. Viele Schwestern am Desk werden dankbar sein für diese Info. Und wenn mal jemand mit einem “Papier-Schein” kommt, sind diese Fallkonstellationen gleich an der Patienten-Aufnahme einsehbar, Hier nochmal der Link:
    http://www.kbv.de/media/sp/2014_11_27_Praxisinformation_eGK_Fallkonstellationen.pdf

  10. Hallo,

    Jetzt hat die DAK ja angegeben das man aus religiösen zwecken kein Bild schickenn muß, dann dürfte es ja eigentlich auch für alle KK’s gelten oder? Meine (die bkk) hat nichts davon angegeben, deswegen weiß ich nicht ob die dies aktzeptieren werden?!

    • Hallo, Say, es geht nicht um das Foto , ob ja oder nein, sondern darum, sich überhaupt keine Karte aushändigen zu lassen. Lass Dir einen papiergebundenen Versicherungsnachweis von Deiner KK für je ein Quartal geben. Denn wenn Du erst mal die eGK hat, egal ob mit oder ohne Foto,
      ist Tür und Tor für künftigen Datenmißbrauch gegeben.
      Gruß Mona

  11. Nachdem ich gelesen habe, daß doch viele ihre KK wechseln möchten, habe ich heute bei meiner BKK Securvita angerufen, wie das mit einem Wechsel ist:
    Antwort von Frau Henkel dort:“ Jeder, der neu kommt und kein FOTO einsenden will etc., kann einen Versicherungsnachweis beantragen als Kartenersatz, der jeweils für 1/4 Quartal gilt“.
    Da man ja jetzt noch ein Sonderkündigungsrecht hat, kann man bis zum 31.1.15 kündigen, denn sonst muß man wieder ca.18 Monate warten. Zum 1.4.15 wäre man dann bei der neuen KK und muß sich vor allem nicht mehr `rumärgern mit nur einer Einzelbescheinigung für jeden Arzt.
    Gruß Mona

  12. Gestern lief endlich mal ein kritischer Bericht zur eGK auf ZDF Frontal, s. Mediathek, ca. ab der 20. Minute.
    Da meine KK nicht auf mein Schreiben vom 17.11.2014 reagiert hat, ziehe ich nun die Daumenschrauben an:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    in meinem Schreiben vom 17.11.2014 bat ich Sie, mir bis zum 19.12.2014 einen Bescheid mit Rechtsbelehrung oder alternativ die eGK ohne Foto zuzuschicken. Dem sind Sie bis heute [13.01.2015] nicht nachgekommen. Gemäß §88 SGG haben Sie hierfür sechs Monate Zeit. Sollte ich bis zum 17.05.2015 nichts von Ihnen hören, reiche ich eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht XXX ein.
    Zudem bat ich Sie, mir Ärzte zu nennen, die Patienten auch bei Vorlage einer Ersatzbescheinigung behandeln, da sich bereits ein Arzt auf §13 Abs. 7 BMV-Ä beruft und die Behandlung ab 2015 verweigert, wenn ich keine eGK vorlegen kann. Sollte sich in der Zwischenzeit, also vor Klageerhebung, herausstellen, dass sich weitere Ärzte auf §13 Abs. 7 BMV-Ä berufen und sich weigern, mich zu behandeln, obwohl ich eine Ersatzbescheinigung vorlege, werde ich gemäß §86b Abs. 2 und 3 SGG einen einstweiligen Rechtsschutz stellen, da meine ärztliche Versorgung dann nicht mehr sichergestellt ist.
    Des Weiteren möchte ich ergänzen, dass auch die Daten meines Kindes XXX nicht an die Gematik weitergegeben werden dürfen. Auch widerspreche ich der zukünftigen Speicherung ihrer Daten, die über die bisherige Krankenversichertenkarte hinausgeht.

  13. Tja, das Bundesversicherungsamt hat meine Beschwerde abgeschmettert und verweist auf die üblichen Paragraphen 291 und 291a SGB V.
    Es verweist mich wieder zurück zur KV, der ich nun dieses nette Schreiben zukommen lassen werde:

    „Sehr geehrte XX,

    ich hatte das Bundesversicherungsamt angeschrieben und dieses verwies mich nun an Sie. Ich zitiere:

    „Sofern Sie dringend einer ärztlichen Versorgung bedürfen, haben Sie die Möglichkeit, sich an die zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV) zu wenden. Diese hat gemäß §75 Abs. 2 Satz 1 SGB V die Erfüllung der den Vertragsärzten obliegenden Pflichten zu überwachen und die Vertragsärzte, soweit notwendig, unter Anwendung des in §81 Abs. 5 SGB V vorgesehenen Maßnahmen zur Erfüllung dieser Pflichten anzuhalten.“
    Ich bitte SIE hiermit, Ihrer Überwachungsfunktion nachzukommen und den Hautarzt „zur Erfüllung dieser Pflichten anzuhalten“. Wenn Sie wünschen, schicke ich Ihnen einen Scan dieses Schreibens vom Bundesversicherungsamtes zu.
    Achja, bitte maßen Sie sich nicht an, zu beurteilen, wann eine ärztliche Versorgung „dringend“ ist und wann nicht.
    Ich bitte um Rückmeldung, an mich, eine Patientin, die weiterhin voll ihre Beiträge zahlt und somit auch voll anspruchsberechtigt ist.“

    Meine GKV hat sich bis heute noch nicht bei mir gemeldet. Auf telefonische Nachfrage heute wurde mir bestätigt, dass sie mir wunschgemäß einen Bescheid mit Rechtsbehelf zukommen lassen werden, sodass ich Widerspruch und letztendlich Klage einreichen kann.

    1.) Weiß jemand, ob der Rentner auf Nordhessen, der vor dem Bundessozialgericht in Kassel eine Niederlage erleben musste, noch den letzten Schrift vors Verfassungsgericht geht? Sind überhaupt Klagen wegen der Gesundheitskarte beim Verfassungsgericht eingegangen?
    2.) Haben bereits andere hier die Erfahrung machen müssen, dass sie trotz Ersatzbescheinigung nun nicht mehr behandelt werden?

  14. An das Bundesversicherungsamt erging folgende E-Mail:

    Sehr geehrte XX,

    ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 9. Februar 2015.
    Darin erwähnen auch Sie den §13 Abs. 7 Satz 1 BMV-Ä, demzufolge ein Arzt berechtigt ist, die Behandlung zu verweigern, wenn keine eGK vorgelegt wird.
    1.) An wen kann ich mich wenden, wenn ALLE Ärzte sich auf diesen Paragraphen beziehen und somit meine ärztliche Versorgung nicht mehr gewährleistet ist, ich somit Beiträge zahle ohne jegliche Leistung?
    2.) Wie definieren Sie „akute Behandlungsbedürftigkeit“, vgl. §13 Abs. 7 Satz 2 BMV-Ä? Fallen darunter auch Fälle wie Schwangerschaften oder chronisch Kranke (z.B. Diabetes)?
    3.) Wenn ich voll beitragspflichtig bin, bin ich auch voll anspruchsberechtigt, vgl. §13 Abs. 1 BMV-Ä. Wenn ich nur noch im Notfall anspruchsberechtigt bin, müsste ich dann nicht nur einen reduzierten Beitragssatz zahlen?
    4.) Wie soll ich „glaubhaft“ darlegen, dass ich aus religiösen Gründen kein Foto einreichen kann?
    5.) Wie überprüft die GKV, dass das Foto mit dem Inhaber übereinstimmt?
    6.) Wie schätzen Sie die Forderung meiner GKV ein, eine Kopie meines Personalausweises einzureichen, wenn §14 PAuswG dies als rechtswidrig einstuft?

    Ich bitte Sie noch, diese Fragen zu beantworten, damit ich die Klage vorm Sozialgericht fundiert begründen kann. Anderenfalls füge ich eine Kopie dieser E-Mail an die Klage, sodass das Sozialgericht sich direkt an Sie wenden kann. Danke.

  15. zu Kaoi Masteres Frage vom 12.3.15
    Hier einige Links dazu:
    http://www.kvbb.de/praxis/ansicht-news/article/egk-ohne-foto-das-muessen-sie-beachten/252/archive/2015/
    http://www.metronaut.de/2013/12/kein-foto-auf-der-elektronischen-gesundheitskarte/
    http://www.haufe.de/sozialwesen/leistungen-sozialversicherung/egk-ein-blick-auf-die-neue-versichertenkarte/bilder-und-mitwirkungspflichten_242_234394.html

    Außerdem habe ich Deine Frage noch an Gabi Thiess von „stoppt-die-ecard“ weitergeleitet. Sobald ich die Antwort habe, stelle ich sie hierein.
    Gruß Mona

    Gruß Mona

    • Die Links sind für mich nicht gerade hilfreich, denn sie helfen mir in keinem Fall, ein Schreiben so zu formulieren, wie ich es brauche, damit die AOK meinen Widerspruch nicht ablehnen kann.
      Einmal wurde es das schon. Ein weiteres Mal, will ich vermeiden und weiteren Streß auch.

      • Hallo Kaoi,
        weiter oben hatte ich Dir gestern schon folgendes geantwortet:

        ob die neue Karte mit oder ohne Foto ist, spielt gar keine Rolle. Die Weigerung war ein Ausdruck des Protestes.
        Die eGK funktioniert ohne Foto genauso wie mit Foto. Die Ärzte wurden verpflichtet, die Identität der Versicherten zu prüfen und wenn Du kein Foto auf Deiner Karte hast, dann kann ein Arzt Dich ablehnen.
        Die hinter der Karte stehende Telematik – Infrastruktur ist das gefährliche dieser Schnüffelkarte.
        Du kannst auf der Seite: http://www.patientennet.de/stoppt-die-eCard/musterbriefe.htm Musterschreiben mit einen Wiederspruch gegen das Foto herunterladen.
        Mein Wiederspruchsverfahren wurde damit in Gang gesetzt.
        Viele Grüße

  16. Als Nachtrag: damit meine ich aus religiösen Gründen, da ich keine andere Option mehr habe und der stellv. Geschäftsleiter auf genau so ein Widerspruch wartet …

    • Hallo Kaoi,
      am besten schickst Du Deine genaue Frage nochmal an stoppt-die-e-card.de, denn Du brauchst ja offensichtlich einen fertig formulierten Widerspruch.
      Gruß Mona

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