Elektronische Gesundheitskarte eGK ohne Foto

Die elektronische Gesundheitskarte kommt – und mit ihr ein weiteres Mosaik auf dem Weg zur Totalüberwachung der Bevölkerung. Besonderes Glanzstück der neuen Krankenkassenkarte ist die angebliche Pflicht, ein Foto auf der Karte haben zu müssen. Zweck dieses Fotos soll sein, dass die Arzthelferin in der Praxis überprüfen kann, ob der Besitzer der Karte wirklich er selbst ist – und nicht etwa der entfernte Cousin. Soweit sogut.

Diese „Fotopflicht“ wird in der Art umgesetzt, dass jeder sein Foto bei der Krankenkasse selbst einreichen soll. Ob per Datei-Upload oder als Passfoto per Post – Hauptsache, es kommt ein Bild an. Diese Art von Mickey-Mouse-Fotopflicht ist ziemlich perfide, gewöhnt man doch so die Bevölkerung einmal mehr daran, dass es schon in Ordnung ist, bei einer halbbehördlichen Firma freiwillig seine persönlichen Daten abzuliefern. Wer das gut findet, mag das tun – ich mache das nicht. Glaubt man der Süddeutschen Zeitung, scheinen einige hunderttausend Menschen ebenfalls das EGK-Foto abzulehnen.

Fotoverweigerung aus religiösen Gründen

Kurzum: ich habe mich erfolgreich gegen das Foto gewehrt und eine neue Karte ohne Bild erhalten. Formal habe ich mich dazu „aus religiösen Gründen“ befreien lassen, das ist tatsächlich möglich. Auf der Website von einer der größten Krankenkassen Deutschlands kann man das auch direkt so nachlesen:

20131129-EGK_ohne_Bild_wegen_Religion
Das Original gibt’s auf https://www.dak.de/dak/leistungen/Elektronische_Gesundheitskarte-1078110.html

Es spielt dabei übrigens keine Rolle, ob man Christ, Moslem, Atheist oder an sonst etwas glaubt. Danach darf man noch nicht einmal gefragt werden.

Antrag auf Fotobefreiung

Nach mehrfacher schriftlicher Aufforderung meiner Krankenkasse, doch endlich ein Foto einzusenden, habe ich einen kurzen Brief hierzu verfasst. Im Nachgang daran erhielt ich eine Gesundheitskarte ohne Foto.

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrem o.g. Schreiben teilen Sie mir mit, dass der Gesetzgeber Sie verpflichtet hätte, neuartige Krankenversichertenkarten mit meinem Foto herauszugeben. Hierfür baten Sie in den letzten Monaten mehrfach um meine Mithilfe.

Da Sie mein Schweigen bisher nicht zu interpretieren wussten, bestätige ich Ihnen heute schriftlich, dass ich Ihre Anfrage ablehne und Ihnen kein Foto von mir zukommen lassen werde. Ich bin es leid, dass Hinz und Kunz meint, meine persönlichen Daten für irgendwelche Zwecke nutzen zu müssen.

Damit Sie mich in Ihrer Organisationsstruktur korrekt einsortieren können, gestatte ich Ihnen, mich als „Foto-Verweigerer aus religiösen Gründen“ zu führen. Wie ich auf Ihrer Website gelesen habe, ist dies ja ein zulässiger Verweigerungsgrund. Da ich tatsächlich daran glaube, dass Menschen nicht jeden Mist mitmachen müssen, ist dies sicherlich vertretbar.

Abschließend nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass ich weiterhin meine Krankenkassenbeiträge jeden Monat vertragsgemäß entrichten werde und ich daher auch von Ihnen vertragstreues Verhalten fordere. Wenn Sie sich dazu nicht in der Lage sehen, sollten Sie den Vertrag ordentlich kündigen, anstatt mich mit weiterem Schriftverkehr in dieser Sache zu belästigen.

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis: eine EGK ohne Foto

egk-ohne-bild-web
Die elektronische Gesundheitskarte gibt’s auch ohne Bild – für jederman. Das Zauberwort heißt: Befreiung aus religiösen Gründen.

Update 22.2.2015

Aus dem Widerstand gegen die Fotopflicht ist für einige Menschen zunehmend ein Widerstand gegen die elektronische Gesundheitskarte an sich geworden. Hier eine Übersicht einiger aktueller Initiativen:

Update 25.6.2015

Heute erreicht mich die Info, dass jemand im Widerspruchsausschuss seiner Krankenkasse eine eGK ohne Foto erstreiten konnte. Die Krankenkassen ahnen ganz offensichtlich schon, dass der Krieg um die eGK juristisch nicht zu gewinnen ist.

Update 3.4.2016

Da ich mich einmal zu oft über die DAK und ihre Einstellung zu vorbeugenden Gesundungsmaßnahmen geärgert habe, habe ich kurzerhand die Kasse gewechselt – und zwar zur Barmer. Meinem freundlichen Barmer-Vertreter habe ich beim gemeinsamen Ausfüllen des Aufnahmeantrags erläutert, dass es mir wichtig ist, eine eGK ohne Bild zu erhalten. Und wer hätte es gedacht: ich habe eine neue elektronische Gesundheitskarte ohne Bild erhalten, völlig ohne Diskussion oder Schikane. Geht doch!

eGK der Barmer ohne Bild
eGK der Barmer ohne Bild

335 Replies to “Elektronische Gesundheitskarte eGK ohne Foto”

  1. „Die Daten von über 700.000 Patienten des National Health Service (NHS) wurden gegen deren Willen Dritten zugänglich.

    Bis zu 700.000 Briten wurden hintergangen. Sie hatten explizit angegeben, dass die von ihren Hausärzten gespeicherten Gesundheitsdaten nicht an Dritte weitergegen werden dürfen. Nachdem vergangene Nacht verschiedene englische Nachrichten-Magazine darüber berichtet hatten, wurden sofort Forderungen nach einer öffentlichen Untersuchung durch den Überwachungsbeauftragten für Datensicherheit laut. Es soll geklärt werden, wie zukünftig in der Praxis weiter verfahren werden darf.
    …“

    http://www.heise.de/newsticker/meldung/In-Grossbritannien-sind-vertrauliche-Patientendaten-im-Umlauf-2680923.html

    • Hallo Jörg,
      das ist ja ein interessanter Link, ich habe ihn gleich in stoppt-die-e-card.de reingestellt.
      So wird es uns sicher auch einmal ergehen, wenn Zugänge zu Patientendaten ermöglicht werden.

    • Ich wollte nur mal ein Feedback abgeben:
      nachdem mein Widerspruch 2x von der Kasse abgelehnt wurde, wurde er an den Widerspruchsauschuss weitergeeleitet, die meinem Widerspruch schließlich stattgegeben haben.
      Ich habe heute die eGK OHNE Foto erhalten.
      Ich danke dir Mona und der Frau von Stoppt die eCard (ich habe den Namen vergessen) für ihren Rat und ihre Hilfe.
      Das Schreiben, das mir geholfen hat, werde ich jetzt selber auf meinem Blog online stellen.

      Danke.

      Kaoi Masteres

  2. Die eGK müssen schon wieder aus Datenschutzgründen erneuert werden. D.h. Millionen Kosten für uns Versicherte.Die BKK Securvita hat schon zum 1.7.15 ihre Beiträge um 0,2,% erhöht, die anderen KK werden folgen.
    http://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/politik/news/2015/06/30/millionen-kosten-egk-muss-ausgetauscht-werden/16143.html?utm_source=newsletter&utm_medium=article&utm_content=Millionen-Kosten%3A%20eGK%20muss%20ausgetauscht%20werden&utm_campaign=

  3. Nach 6 Monaten und einer Untätigkeitsklage gegen meine KK hat diese mir nun endlich geantwortet und mir wunschgemäß einen Bescheid samt Rechtsbehelf geschickt. Ich bezweifle allerdings, dass dieser Bescheid formal korrekt ist. Egal. Ich hatte zuvor der Datenweitergabe an die Gematik widersprochen sowie das Foto verweigert. Als Antwort kam die übliche Leier „Das steht so im SGB V“ und es erscheint ihnen „fraglich“, dass gerade ich zu dem Personenkreis gehöre, der aus religiösen Gründen kein Foto von sich machen lassen könne. Nun habe ich Widerspruch eingelegt und mich ebenfalls (erneut) auf Art. 4 Grundgesetz bezogen sowie die Tatsache angeführt, dass die Religionszugehörigkeit nicht zu den Sozialdaten gehöre. Ich bin gespannt, ob meine KK wieder die Frist verstreichen lässt und ich eine Untätigkeitsklage beim SG einreichen muss. Da ja momentan die Post streikt, bat ich meine KK, mir den Widerspruchsbescheid zusätzlich per Mail zukommen zu lassen, damit ich nicht die Frist zur Klageeinreichung versäume.
    Zur Info: Vor kurzem war ich mit einer gültigen Ersatzbescheinigung in einer Notfallpraxis. Zunächst behauptete eine Mitarbeiterin, sie müssten mich gar nicht behandeln. Nonsense! Laut §13 Abs. 7 Satz 2 BMV-Ä MÜSSEN sie in akuten Fällen behandeln. Auch wurde behauptet, sie müssten mir eine Privatrechnung ausstellen. Nonsense! Eine Privatrechnung ist bei Vorlage einer Ersatzbescheinigung rechtswidrig (vgl. §18 Abs. 8 Satz 3 BMV-Ä).

  4. Hallo an alle,
    hier der Wahnsinn der eGK,
    Gruß Mona

    Liebe Mitstreiter,
    hier die neueste Pressemitteilung der Aktion Stoppt die eCard
    Viele Grüße
    Gabi Thiess

    Reif für die Tonne: Elektronische Gesundheitskarte erstickt in Problemen

    Hamburg (ots) – Und täglich grüßt das Murmeltier: Wieder einmal
    werden die Tests für die elektronische Gesundheitskarte (eGK)
    verschoben. Hieß es einst, im Oktober 2014 gehe es los, folgte alsbald
    der neue Starttermin April 2015, dann November 2015 und nun 1. Quartal
    2016. "Es ist unverantwortlich und nahezu lächerlich, dass Politik und
    Krankenkassen weiter einer Illusion hinterherjagen und trotz aller
    Pannen, in den Sand gesetzter Millarden und gegen jede Vernunft an
    diesem Projekt festhalten", sagte Dr. Silke Lüder, Sprecherin der Aktion
    "Stoppt die e-card", heute in Hamburg. "Wir fordern einen Stopp des
    Projekts." Dr. Manfred Lotze, Vertreter der Organisation IPPNW
    (International Physicians for the Prevention of Nuclear War) in dem
    Bündnis, betonte: "Mit der eGK werden allein die Interessen von Kassen,
    Gesundheitswirtschaft und IT-Industrie bedient."

    http://www.stoppt-die-e-card.de/index.php?/archives/316-AUTOSAVED-Reif-fuer-die-Tonne-Elektronische-Gesundheitskarte-erstickt-in-Problemen.html

  5. Das Abdrucken des Photos auf der Karte dient in erster Linie der Betrugsvorbeugung.
    Bisher war es zB üblich, mit einem ärztlichen Attest des HNO-Arztes beim Hörgeräteakustiker ein Gerät anpassen und dann leihweise zur Probe zu tragen. Dabei wurde lediglich die KVK vorgezeigt.
    Leider sind nicht selten auf diese Weise sehr teure Geräte für immer ausgeliehen, während der Versicherte evtl. nicht einmal mehr lebte.
    Natürlich bin ich gegen unnütze Datenspeicherung und in meiner KVK hätte ich auch ungern meine gesamte Krankenakte liegen.

  6. Die Datenschützer Rhein/Main möchten auf 3 Beiträge auf ihrer Homepage hinweisen: 1. E-Health-Gesetz: „Realitätsferner Überwachungswahn“ Unter dieser Überschrift hat Dr. Silke Lüder, Ärztin in Hamburg, stv. Vorsitzende der Vertreterversammlung der Kassenärztl. Vereinigung in Hamburg und Sprecherin der Aktion: Stoppt die E-Card! http://www.stoppt-die-e-card.de/ in einem Beitrag im Hamburger Ärzteblatt (Ausgabe 9/2015) aus Sicht kritischer ÄrztInnen den E-Health-Gesetzentwurf aus dem Hause des Bundesgesundheitsministers Gröhe unter die Lupe genommen. Hier ggf. weiterlesen: http://ddrm.de/2015/09/13/e-health-gesetz-realitaetsferner-ueberwachungswahn/ 2. Am 7. 9. 2015 veröffentlichte BITKOM, der Lobbyverband der IT-Gesundheitsindustrie, mit einer Pressemitteilung die Ergebnisse einer „repräsentativen Umfrage“, der gemäß die „überwältigende Mehrheit der Bundesbürger [..] zusätzliche Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte“ will. Dazu nehmen wir in einer kurzen Glosse Stellung. Hier ggf. weiterlesen: http://ddrm.de/2015/09/13/sollen-wir-alle-ihre-daten-auf-der-egk-speichern-oder-soll-der-notarzt-wieder-wegfahren/ 3. Unter der Überschrift „Nur nicht gespeicherte Daten sind sichere Daten: Londoner Klinik veröffentlicht Namen Hunderter HIV-Patienten“ informieren wir über einen Datenschutzskandal, den die Süddeutsche Zeitung vor wenigen Tagen bekannt gemacht hat. Hier ggf. weiterlesen: https://ddrm.de/2015/09/13/nur-nicht-gespeicherte-daten-sind-sichere-daten-londoner-klinik-veroeffentlicht-namen-hunderter-hiv-patienten/

    Gruß Mona

  7. Hallo,

    auch ich möchte meine Erfahrungen mit der Allgemeinheit teilen und vielleicht habt ihr einen Rat für mich was die Klage vor dem Sozialgericht betrifft. Achtung, das wird eine längere Geschichte 😉

    Meine Krankenkasse ist die TK. Alle Aufforderungsschreiben der Krankenkasse ein Foto einzureichen, hatte ich ignoriert. Für kurze Zeit hatte ich dann noch eine „alte“ Karte bekommen, die Ende letzten Jahres abgelaufen ist. Seitdem hatte ich bei den Arztbesuchen immer eine aktuelle Mitgliedsbescheinigung dabei, die man sich im Online-Portal der TK herunterladen kann, und bisher nie Probleme damit gehabt.

    Anfang Juni diesen Jahres habe ich versucht, nochmal eine Karte zu bekommen; wenn schon eine eGK, dann aber eine ohne Foto. Ich habe die Krankenkasse angeschrieben und mit dem Verweis auf §291 Abs. 2 Satz 1 SGB V aufgefordert, mir eine Karte ohne Foto auszustellen, da meine Mitwirkung bei der Erstellung des Fotos aus religiösen Gründen nicht möglich wäre.

    Daraufhin erhielt ich ein Schreiben von der Krankenkasse mit der Bitte, schriftlich zu erläutern, welche religiösen Gründe gemeint wären.

    Dieses Schreiben habe ich mit dem Hinweis auf Artikel 3 und Artikel 4 des Grundgesetzes beantwortet, da meiner Ansicht nach keine Rechtsgrundlage besteht, auf der die Krankenkasse von mir die schriftliche Erläuterung meiner religiösen Gründe verlangen könnte. Erneut habe ich die Krankenkasse aufgefordert, §291 Abs. 2 Satz 1 SGB V nachzukommen.

    Im Antwortschreiben der Krankenkasse stand, dass das Grundrecht auf freie Religionsausübung der verpflichtenden Ausstattung der eGK mit einem Lichtbild grundsätzlich nicht entgegen stehe. Mein Antrag, mich von der Abgabe eines Passbilds zu befreien, müsse daher leider aufgrund der eindeutigen Rechtslage abgelehnt werden. Ich solle mich schriftlich äußern, ob ich meinen Widerspruch aufrecht erhalten wolle. Dazu sollte ich den beiliegenden Vordruck zurücksenden.

    Ich habe auf dem Vordruck angekreuzt, dass ich meinen Widerspruch aufrecht erhalte und mit einem Zusatzschreiben über die Gründe für meinen Widerspruch (siehe oben) zurückgesendet. Ergänzt habe ich noch, dass ich die von der Krankenkasse erwähnte verpflichtende Ausstattung der eGK mit einem Lichtbild an §291 Abs. 2 Satz 1 SGB V nicht erkennen könne.

    Es folgte ein Schreiben der Krankenkasse, mit der Bitte um einen Anruf meinerseits.

    Ich antwortete mit einem Schreiben, das meinen Standpunkt nochmals zusammenfasste.

    Die Antwort der Krankenkasse enthielt u.a. den Hinweis, dass die im Paragraphen beschriebene Aussage Versicherte meine, deren Mitwirkung bei der Erstellung des Lichtbildes dauerhaft nicht möglich ist (zum Beispiel Komapatienten, Hospiz). Daher würden sie von mir weiterhin eine glaubhafte Darlegung der religiösen Gründe (zum Beispiel Verbot der bildlichen Darstellung durch eine Religionsgemeinschaft) benötigen, aufgrund derer mir die Abgabe eines Lichtbildes nicht möglich ist. Wenn ich mich innerhalb von drei Wochen nicht melden würde, würden sie meine Unterlagen an den Widerspruchsausschuss weiterleiten.

    Jetzt habe ich die Ablehnung des Widerspruchsausschusses erhalten. In der Begründung steht u.a. dass auch das Bundesversicherungsamt die Auffassung verträte, dass aus religiösen Gründen grundsätzlich nicht auf das vom Versicherten zur Verfügung zu stellende Lichtbild verzichtet werden könne. Die TK würde Ausnahmen bei der Passbildabgabe deshalb nur bei begründeten regiliösen Gründen zulassen. Mein Hinweis, die TK habe allein durch die Aufforderung zur Nennung der religiösen Beweggründe meine Grundrechte nach Artikel 3 und Artikel 4 des Grundgesetzes verletzt, könne zu keiner anderen Entscheidung führen. Die TK hätte mich lediglich um eine schriftliche Stellungnahme unter Nennung der genauen Gründe gebeten. Die nähere Begründung meines Antrages wäre mir freigestellt worden.

    Jetzt frage ich mich, ob sich der Aufwand einer Klage vor dem Sozialgericht lohnt.

    Grüße,

    Sarah

    • Die TK will es offenbar auf die harte Tour ausfechten. Ärgerlich, aber dann ist es eben so.

      Eine Klage beim Sozialgericht ist idR für dich kostenfrei. D.h., es fallen keine Gerichtsgebühren an. Wenn du viel Sportsgeist hast, kannst du dich in der ersten Instanz sogar selber vertreten – dann entstehen nicht mal Kosten für den Anwalt. Solltest du verlieren, ist das auch kein Drama – die Kosten der Gegenseite werden dir meines Wissens nicht aufgebürdet. Solltest du mittellos sein, kannst du ggf. noch Prozesskostenhilfe bei Gericht beantragen.

      Spannend wird dann noch die Frage der Prozessstrategie: das LSG Hessen hat bereits festgestellt, dass die eGK und das Foto nicht gegen die informationelle Selbstbestimmtheit einer Person verstößt. Sie finden das Foto also ok – haben aber noch nicht den religiösen Kontext beleuchtet. Das könnte noch ein Hebel sein – Religion wiegt im Grundgesetz schwerer als das abstrakte, vom Bundesverfassungsgericht künstlich geschaffene Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Außerdem gibt es bereits Hinweise darauf, dass einige Kassen auf das Foto verzichten – nicht nur in meinem Fall, auch andernorts wurde der Fotoverzicht schon aktenkundig (z.B. hier http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/gesundheitskarte/article/852504/urteil-klage-e-card-erfolglos.html). Damit hättest du schon zwei Argumente auf deiner Seite.

      Vielleicht helfen dir Mona und ihr Netzwerk auch weiter, in dieser Sache zu klagen. Mitunter müssen wir Bürger wirklich von ganz unten die Sache aufrollen, ehe sich etwas ändert – siehe Max Schrem und seine Klage gegen Facebook. Kostet Geld und Nerven, aber einer muss voran gehen.

      Viel Erfolg!

    • Hallo Sarah,
      ich habe Deine Frage bezüglich Klage Ja oder Nein an meinen Blog sowie Gabi Thiess von stoppt-die-ecard weitergeleitet, die sich besser damit ausgehen.
      Sobald ich Info`s habe, schicke ich sie Dir!
      Eine Bloggerin hat nun noch eine Frage an Dich:
      „Zum Inhalt kann ich leider nichts beitragen, habe aber eine Nachfrage an die Sarah:
      Da ich selber bei der TK bin, ist es natürlich spannend zu lesen, daß die frei ausdruckbare Mitgliedsbescheinigung reicht. Kannst Du sie bitten, das mal näher auszuführen? Danke“

      Liebe Grüße
      Mona

    • Hallo Sarah,
      ich habe mich jetzt auch noch einmal schlau gemacht, siehe:
      Grundsätzlich sollte man keine Nachteile durch die KK zu befürchten haben, wenn man die Aufforderung seiner KK auf Übersendung eines Fotos ignoriert (http://www.stoppt-die-e-card.de/index.php?/categories/6-FAQ )

      Sollte man überhaupt einen Ablehnungsgrund wie z.B. „religiöse Gründe“ angegeben haben, so ist der plausibel zu machen (http://www.haufe.de/sozialwesen/leistungen-sozialversicherung/egk-ein-blick-auf-die-neue-versichertenkarte/bilder-und-mitwirkungspflichten_242_234394.html) , damit die Einzelfallprüfung der KK eingehend erfolgen kann und nicht eine sofortige Ablehnung wegen offensichtlicher Unbegründetheit geschieht.

      Einen Klageweg, wie in stoppt-die-eGK / Liste Neuanfang beschrieben (http://www.stoppt-die-e-card.de/index.php?/categories/6-FAQ ), würde ich persönlich derzeit zurückstellen, bis über eingereichte neue Klagen (z.B. von Rolf Lenkwitz am SG Augsburg) entschieden ist.
      Ich denke ja, daß noch weitere Rückmeldungen diesbezüglich erfolgen!
      Gruß Mona

    • Hallo Sarah,
      hier nun die ausführliche Antwort von unserem Rechtsanwalt Jan Kuhlmann zu Deiner Frage:

      „Zwei Anmerkungen dazu, eine politische, eine juristisch-organisatorische:

      Politische Anmerkung: wenn es überhaupt nur EGKs ohne Foto geben würde, und alle sie benutzen, wäre damit nichts gewonnen, ich wiederhole: NICHTS. Zumindest für mein politisches und datenschützerisches Anliegen . (Mein entsprechendes Anliegen ist hier und dort beschrieben:
      http://www.liste-neuanfang.de/Karte/EGK-5Gruende.pdf
      http://www.kuhlsite.de/Der_Gesundheitschip.pdf
      http://kuhlsite.de/DerElektronischePatient.pdf )
      Das Foto auf der Karte ist allerdings das einzige leicht verkäufliche Argument, das ihre Befürworter haben. (Verhinderung von Missbrauch der Karte durch nicht versicherte Personen.) Das Vorbringen religiöser Gründe entkräftet dieses Argument aber nicht. Ich habe nichts dagegen, dass andere sich daran festbeißen, im Sinne des vielfältigen Protests verurteile ich das nicht. Aber ich bitte um Verständnis dafür, dass ich zu dem Thema nichts beitrage.

      Juristisch-organisatorische Anmerkung. Es gibt bisher rund 20 Menschen, die jeder allein für sich versuchen, der Maximilian Schrems der EGK zu werden (Maximilian Schrems ist der erfolgreiche Kläger gegen Facebook). Drei davon vertrete ich.

      Für alle anderen konzentriere ich mich darauf, juristische Argumente zu veröffentlichen, die ich für nützlich halte. Als Angebot, im MS Word Format, zum Herunterladen und Anpassen. (Siehe hier:
      http://wiki.liste-neuanfang.org/index.php5?title=Datei:Klage_gegen_EGK_v2_0.doc ).

      Das ist als Steinbruch noch immer ganz brauchbar. Ich habe Material für Verbesserungen und Erweiterungen, arbeite an dessen Veröffentlichung. Meine Meinung ist, dass wir an einer veröffentlichten Knowhow-Basis arbeiten sollten, auch an einer gemeinsamen juristischen Strategie. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich mich darauf konzentriere. Der gemeinsame Weg ist der richtige.“

      Ich hoffe, daß Dir das weiter hilft,
      liebe Grüße Mona

  8. Hallo,

    vielen Dank für die zahlreichen, sehr informativen Antworten.

    Zu der Frage bzgl. frei ausdruckbarer Mitgliedsbescheinigung: Bisher war ich mit dieser Mitgliedsbescheinigung bei meinem Hausarzt, meinem Frauenarzt und meinem Zahnarzt und habe ihnen jeweils einen Ausdruck (am besten mit dem Datum des aktuellen Tages) überlassen. Im Endeffekt braucht der Arzt nur die Mitgliedsnummer bei der Krankenkasse und einen Nachweis, dass man aktuell bei dieser Krankenkasse versichert ist für die Abrechnung.

    Bei einem neuen Arzt habe ich jetzt zum ersten Mal gehört, dass meine Mitgliedsnummer wohl anders aussieht (sie enthält keinen Buchstaben), als die von Patienten mit eGK. Dies sollte aber die Abrechnung des Arztes nicht verhindern.

    Grüße,

    Sarah

  9. An alle Mitstreiter und Kämpfer gegen die eGK:
    Das Wahnsinnsprojekt eGK geht in die nächste Runde, siehe auch unten stehenden Link der Frankfurter Rundschau:
    Gruß Mona

    E-Card
    Online-Start erst im März 2017?

    Weitere Verzögerungen rund um die elektronische Gesundheitskarte? Einem Medienbericht zufolge verschiebt sich die flächendeckende Online-Anbindung der Praxen an die Telematikinfrastruktur um rund acht Monate.

    BERLIN. Die Fristen im E-Health-Gesetz wackeln gehörig: Wie nun bekannt wurde, soll sich die flächendeckende Online-Anbindung der Praxen an die Telematikinfrastruktur um rund acht Monate aufs Frühjahr 2017 verschieben.

    Das geht laut einem Bericht der „Frankfurter Rundschau“ aus Unterlagen einer Besprechung der gematik mit Gesundheitsminister Hermann Gröhe hervor.

    Schuld soll die Industrie sein, die es nicht rechtzeitig schaffe, die für die Online-Anbindung der Praxen so wichtigen Konnektoren zu produzieren. (reh)

    http://www.fr-online.de/digital/elektronische-gesundheitskarte-eine-einzige-peinliche-panne-,1472406,32689426.html

  10. Die IKK Südwest hat mir nun eine egK ohne Foto ausgtstellt, nachdem ich zwei Jahre ausharrte und mir stets Papierbescheigungen ausstellen ließ (teilweise per Quartal teilweise als Faxe an die Praxis). Im Endeffekt wurde der IKK Südwest wohl klar, dass personeller Aufwand und Kosten geringer wären wenn sie nachgeben. Man muss nur den längeren Atem haben. Als Begründung benannte ich, dass mein Mitwirken beim Erstellen des Fotos nicht möglich sei. Bei näherem Nachfragen präzisierte ich nur geringfügig, dass dies mit meinem Gewissen nicht vereinbar sei, sprich: ein Gewissenskonflikt ähnlich der Begründung der Wehrdienstverweigerung (damals als es noch die Wehrpflicht gab). Ihr müsst das nicht weiter ausführen. Eure Gewissensfreiheit ist laut Grundgesetz ähnlich stark geschützt wie die Religionsfreiheit. Meiner Meinung nach ein weitaus ehrlicherer Weg, als diffus Religion heranzuziehen wo den meisten klar sein dürfte dass es nur ein Vorwand ist. Das eGK Gesetz stellt auch gar nicht auf irgendein Recht ab, dass sie euch nach den Gründen fragen dürften. „Mitwirkung nicht möglich“ sollte reichen. Alles darüberhinaus erklärende ist ein freiwilliger Bonus weil man ja diplomatisch und nicht unhöflich sein möchte. Bei weiterem Querstellen seitens der Kassen, droht mit dem Gang vor das Sozialgericht und/oder Wechsel zu einer anderen Kasse die euren Grundrechten mehr Achtung schenkt. Dann Warten, Warten, Bescheinigungen holen. Und plötzlich löst sich der Knoten.
    Das Foto ist aber, wie bekannt sein dürfte, nebensächlich. Das eigentliche, in der nächsten Runde anzugehende, Problem ist die elektronische Patientenakte.

  11. Liebe Mitstreiter,
    am 16. Februar um 21.30 Uhr auf Arte im Rahmen des Themenabends
    „Unser Leben, unsere Daten, unsere Zukunft“ wird der schon angekündigte
    Fernsehbeitrag „Der digitale Patient“ mit einem Interview von Fr.Dr. Silke
    Lüder gesendet, die ja auch eine große Gegnerin der eGK ist.
    Nachfolgend zwei dazugehörige Links:
    http://www.arte.tv/guide/de/sendungen/TH-012791/unser-leben-unsere-daten-unsere-zukunft
    http://www.arte.tv/guide/de/062447-000/der-digitale-patient#details-crew
    Unbedingt ansehen!

  12. Hallo,

    kann mir jemand sagen wo man nicht öffentlich mit anderen reden kann und Informationen einholen /Fragen stellen kann?

    Vielen Dank!

    Mit freundlichen Grüßen

    Ich

  13. Ich rief heute meine TKK an, da ich einen Versicherungsnachweis für einen vergangenen Arzttermin benötigte. Gleichzeitig bat ich auch gleich für einen zukünftigen Termin um einen Versicherungsnachweis.

    Mir wurden diese beiden zwar ausgestellt und an die Arztpraxis gefaxt, allerdings wurde mir auch mitgeteilt, dass es laut einem neuen Gesetz vom Juni den Kassen nur noch einmal gestattet ist solch einen Nachweis auszustellen und ab sofort JEDER eine eGK mit Bild benötigt und die bisherigen Verweigerungsgründe nicht mehr gelten würden.

    Mir wurde auch gesagt, würde man ein Bild von z.B. Mickey Maus einschicken würden die das feststellen und würde man ein Bild einer anderen Person einschicken wäre das Betrug und sollte der auffallen kann es teuer werden.

    Auf den Seiten der TKK findet man (zumindest ich) auch nichts bzgl. eGK ohne Bild, z.B. aus religösen Gründen oder sonstigen.

    Ich will noch immer keine eGK. Ganz besonders keine mit Bild. Was stimmt denn nun? Ich vermute an den Gesetzen hat sich nichts verändert und die TKK will Angst schüren damit endlich alle „dämlichen Beitragszahler“ ihr Bild einschicken und die TKK endlich diese „nervige Umstellung“ abschließen kann. Liege ich da richtig? 🙂

  14. siehe dazu die letzten Kommentare unter http://www.stoppt-die-e-card.de.

    Die KK soll mal schriftlich erläutern, wie Sie die digitale Identitätskette (Passbild – Unterschrift – Daten des Versicherten) überprüft.

    Mit anderen Worten: DIE KRANKENKASSE ist verpflichtet die IDENTITÄT (zeigt das Passbild auch den Versicherten) zu überprüfen …

    Alles andere ist Pankikmache undn schon 1000mal diskutiert worden – der Versicherungsschutz hängt nur von der Mitglied bei einer KK ab aufgrund eingezahlter Beiträge ..

    Gruss

    • Hallo JJonson,
      Letztlich hängt es aber am Arzt. Wenn der will, kann er auch ohne jegliche Bescheinigung mit der Versicherung abrechnen, sogar ohne dass man ihm die Versicherungsnummer mitteilt. Das kann er alles von der Kasse anfragen.
      Genügend Ärzte sind aber nicht übermäßig widerständig eingestellt und können einen dann eben auf Privatrechnung behandeln, ohne dass man dagegen allzu viel tun kann.

  15. Am 02.08.2016 veröffentlichte die Techniker Krankenkasse (TK) eine europaweite Ausschreibung unter dem Titel „Systeme zur Verwaltung von Patientenakten“.

    Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hat das zum Anlass genommen, um der TK mit einem Brief vom 06.08.2016 zu dieser Ausschreibung einige Fragen zu stellen.

    Weitere Informationen zur Ausshreibung der TK und den Fragen an die TK hier:

  16. Guten Abend,

    ich war heute bei meinem Zahnarzt und die Sprechstundenhilfe behauptete voller Überzeugung, die eGK ohne Foto (eine solche besitze ich nämlich) sei ungültig. Eingelesen hat sie diese dann aber trotzdem, der Vorgang verlief erwartungsgemäß ohne Probleme. Sie meinte des Weiteren, ich hätte eigentlich schon Post von meiner Kasse bezüglich des neuen Fotozwanges erhalten müssen. Bei mir ist hinlänglich dieses behaupteten Zwanges kein Schreiben eingetroffen. Mittlerweile ärgere ich mich bereits, mir überhaupt eine eGK geholt zu haben, schließlich geht es bei dem ganzen Projekt nur um die Nutzbarmachung persönlicher Daten für die in unserem neoliberalen Globalsystem herrschenden Eliten, und nichts weiter. Gibt es zu diesem Fotozwang irgendwelche Informationen oder ist das Ganze – wovon ich ausgehe – Panikmache insbesondere von desinformierten Personen, die jeden Mist glauben, den „die da oben“ ihnen erzählen ( = ca. 98% der Bevölkerung)?

    MfG

    Klaus Franz

    • Hallo Klaus Franz,
      anbei einige Infos zu den Fragen:
      Im SGB V §291 Abs. 2 ist geregelt, dass ein Foto unter Einbeziehung bestimmter Ausnahmefälle vorgesehen ist. Personen bis einschließlich des 15. Lebensjahres, sowie Personen denen es nicht möglich ist ein Foto einzusenden, erhalten eine Karte ohne Bild. Es besteht keine Rechtsgrundlage für ein sogenanntes „biometrisches Passbild“. Mit etwas Hartnäckigkeit haben sich in der Vergangenheit viele Krankenkassen darauf eingelassen, eine Karte ohne Bild auszustellen. Sollte sich Ihre Krankenkasse weigern Ihnen eine eGK ohne Lichtbild auszustellen und Sie auch weiterhin kein Foto einsenden, bekommen Sie schlimmstenfalls einfach keine eGK ausgestellt. Sie können dann erneut entscheiden, ob Sie letztlich doch ein Foto einsenden oder zukünftig ohne Karte auskommen möchten. ( https://digitalcourage.de/themen/elektronische-gesundheitskarte/fragen-und-antworten-zur-egk#bild ). Das Foto soll ja lediglich dem Arzt dabei helfen, unberechtigte Kartennutzer zu entdecken und damit der KK und der Versichertengemeinschaft Kosten zu sparen. In der Versichertenkarte (eGK) mit oder ohne Foto ist eine lebenslange Krankenkassenübergreifende Versichertennummer enthalten, über die in dem Stammdatensatz alle einschlägigen Informationen abgelegt sind.

  17. Was hat die elektronische Gesundheitskarte (eGk) gemeinsam mit der Lastwagenmaut auf Autobahnen / Toll Collect, der Hamburger Elbphilharmonie, dem Berliner Hauptstadtflughafen (BER) und dem unterirdischen Bahnhof in Stuttgart (S 21)?
    Die Antwort auf diese Frage findet sich hier:
    https://ddrm.de/was-hat-die-elektronische-gesundheitskarte-egk-gemeinsam-mit-der-lastwagenmaut-auf-autobahnen-toll-collect-der-hamburger-elbphilharmonie-dem-berliner-hauptstadtflughafen-ber-und-dem-unterirdis

  18. Hallo,

    wie machen Sie das, dass Sie eine eGK ohne Photo bekommen?

    Ich war nämlich bei der BARMER GEK und hatte keine Chance eine ohne Photo zu bekommen. Jetzt bei HEK und das gleiche Spiel.

    Das muss in irgendeiner Art und Weise mit der Person zusammenhängen.

  19. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat auf einer Tagung am 19.10.2016 zum Thema „Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung“ ein eigenes Positionspapier vorgelegt. Aus Sicht der Patienten betrachtet muss man den Eindruck gewinnen, dass die vom vzbv vertretenen Positionen mindestens ambivalent sind. Sie können durchaus auch als „Schützenhilfe“ für die eGk- und E-Health-Protagonisten verstanden und ge- und mißbraucht werden.

    https://ddrm.de/verbraucherzentrale-positioniert-sich-zur-digitalisierung-im-gesundheitswesen-auch-zum-nutzen-der-patientinnen/

  20. Die hkk hat auf meine (telefonische) Nachfrage letzte Woche verlauten lassen, daß es eine gemeinsame Absprache „aller Krankenkassen und des Gesetzgebers“ gäbe, eGK nur noch dann ohne Bild auszustellen, wenn man auch einen Personalausweis ohne Bild hätte und davon eine Kopie einsende.

    Den Wahrheitsgehalt kann ich leider nicht überprüfen …

    • Und selbst wenn das wahr wäre: es gibt ja nun gesetzliche Rahmenbedingungen zur Einführung der eGK. Konkret §291 SGB, 5. Buch. Wenn Gesetzgeber oder Krankenkassen das Gesetz nun neu interpretieren, müssen sie damit leben, dass bei einer gerichtlichen Überprüfung ein Richter zu einem anderen Schluss kommt. Im Zweifelsfall musst du es dann eben ausfechten – oder zu einer Krankenkasse gehen, die etwas stressfreier mit dem Thema umgeht.

  21. Hallo Sam Wann,
    am besten in der Liste, die ich Ihnen schicke, als Erstes dort eintragen , dann können Sie die Frage nochmal stellen! Diese Liste ist uneinsehbar für die anderen, aber für alle eGK-Verweigerer da!

    Um E-Mails an die Liste AKV-AG-eCard zu schicken, nutzen Sie bitte die
    Adresse

    akv-ag-ecard@listen.akvorrat.org

    Um sich via Internet von der Liste auszutragen oder in die Liste
    einzutragen:

    https://listen.akvorrat.org/mailman/listinfo/akv-ag-ecard

    Oder schicken Sie eine E-Mail mit dem Wort „help“ in der Betreffzeile
    oder im Text an

    akv-ag-ecard-request@listen.akvorrat.org

  22. Bei der TK beiße ich nach wie vor auf Granit mit meinem Antrag auf eine eGK ohne Foto. Eigentlich lehne ich die eGK ganz ab, aber beim Foto sah ich höhere Chancen, dagegen anzukommen.
    Bislang habe ich immer noch keine eGK und halte den Widerstand aufrecht. Zweimal war ich schon ohne Erfolg vor dem Sozialgericht. Momentan verfasse ich eine Berufungsklage für das Landessozialgericht.
    Hat jemand noch unterstützende Beispiele als Beleg, dass das Foto nicht vor Missbrauch schützt? Einzelne habe ich schon, aber es wäre gut, das noch aufzufüttern.

  23. Hallo Hans Bechhold,
    die besten Info`s, auch zu Ihrer Frage, (bzw. Sie können auch Fragen stellen) erhalten Sie bei folgenden Links:
    https://patientenrechte-datenschutz.de/patientenrechte-und-datenschutz/ueber-uns/
    Außerdem würde ich mich auf folgender Liste anmelden, denn dann erfahren Sie das Neueste auch zum Thema Sozialgericht. Die Fragen auf dieser Liste erscheinen dann nur für die angemeldeten User, ansonsten ist alles anonym. Außerdem ist auch ein Rechtsanwalt dabei (Jan Kuhlmann).
    https://listi.jpberlin.de/mailman/listinfo/akv-ag-ecard

    Viel Erfolg
    Mona

  24. Hallo Hans Bechhold,
    hier noch ein Antwort, wie es einer macht bei der TK, um Bescheinigungen zu erlangen:
    „Hallo,
    bei der TK mache ich es auch nur noch so. Ich logge mich auf der Internetseite der TK ein und lade die “Bescheinigung zur Vorlage bei einer Versicherung, einem Amt oder einer Behörde” herunter. Dann schreibe ich per Hand noch die Kassennummer, Krankenversichertennr., Geburtsdatum darauf.
    Es gab da noch nie Probleme. Hab auch keine Lust mehr beim Callcenter um Bescheinigungen zu betteln, die es dann doch meistens nicht mehr gab. Ich denke die Praxis muss doch immer auch die Möglichkeit haben, ohne eGK die Daten einzugeben und auch abzurechnen.“

    • Danke für den Tipp. Ich werde es versuchen und habe mir notiert, bei Erfolg als auch bei Misserfolg hier eine Rückmeldung zu geben. Es steht nur gerade nicht an, weshalb es etwas dauern kann. Ehrlich gesagt bin ich da aber skeptisch.
      Bislang wurden mir noch immer die Scheine per Briefantrag ausgestellt. Zwar mit Murren und Drohungen, dass es das nächste Mal nicht mehr ginge. Aber solange ich die Gerichtsmühle am Laufen halte, wäre es ja absurd, wenn ich ein Lichtbild einreiche, während ich gerade dagegen klage.

    • Puh, meine scheint noch gültig zu sein, war damit 3 mal dieses Quartal zum Arzt. Obwohl mir meine Kasse schon 4 Briefe geschrieben hat wegen neuer Karte, die wollen ein Foto. Meine Jetzige hat kein Foto. Hab jetzt mal den neuen Antrag abgeschickt ohne Foto, aus religiosen Grünen. Warte schon 2 Wochen auf Antwort.

      • Hallo Plinda,
        bei weiteren Fragen diesbezüglich siehe mein Schreiben hier vom 3.10.17, 12Uhr55. Das gilt für alle, die Probleme mit der eGK bezüglich diesbezüglich Fragen haben.
        L.G.
        Mona.

      • Ok, vielen Dank Mona.
        Hab mal auf meine Karte geschaut, steht G1 drauf. Ich vermute das heißt erste Generation.

Schreibe einen Kommentar zu Rebecca Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert