Elektronische Gesundheitskarte eGK ohne Foto

Die elektronische Gesundheitskarte kommt – und mit ihr ein weiteres Mosaik auf dem Weg zur Totalüberwachung der Bevölkerung. Besonderes Glanzstück der neuen Krankenkassenkarte ist die angebliche Pflicht, ein Foto auf der Karte haben zu müssen. Zweck dieses Fotos soll sein, dass die Arzthelferin in der Praxis überprüfen kann, ob der Besitzer der Karte wirklich er selbst ist – und nicht etwa der entfernte Cousin. Soweit sogut.

Diese „Fotopflicht“ wird in der Art umgesetzt, dass jeder sein Foto bei der Krankenkasse selbst einreichen soll. Ob per Datei-Upload oder als Passfoto per Post – Hauptsache, es kommt ein Bild an. Diese Art von Mickey-Mouse-Fotopflicht ist ziemlich perfide, gewöhnt man doch so die Bevölkerung einmal mehr daran, dass es schon in Ordnung ist, bei einer halbbehördlichen Firma freiwillig seine persönlichen Daten abzuliefern. Wer das gut findet, mag das tun – ich mache das nicht. Glaubt man der Süddeutschen Zeitung, scheinen einige hunderttausend Menschen ebenfalls das EGK-Foto abzulehnen.

Fotoverweigerung aus religiösen Gründen

Kurzum: ich habe mich erfolgreich gegen das Foto gewehrt und eine neue Karte ohne Bild erhalten. Formal habe ich mich dazu „aus religiösen Gründen“ befreien lassen, das ist tatsächlich möglich. Auf der Website von einer der größten Krankenkassen Deutschlands kann man das auch direkt so nachlesen:

20131129-EGK_ohne_Bild_wegen_Religion
Das Original gibt’s auf https://www.dak.de/dak/leistungen/Elektronische_Gesundheitskarte-1078110.html

Es spielt dabei übrigens keine Rolle, ob man Christ, Moslem, Atheist oder an sonst etwas glaubt. Danach darf man noch nicht einmal gefragt werden.

Antrag auf Fotobefreiung

Nach mehrfacher schriftlicher Aufforderung meiner Krankenkasse, doch endlich ein Foto einzusenden, habe ich einen kurzen Brief hierzu verfasst. Im Nachgang daran erhielt ich eine Gesundheitskarte ohne Foto.

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrem o.g. Schreiben teilen Sie mir mit, dass der Gesetzgeber Sie verpflichtet hätte, neuartige Krankenversichertenkarten mit meinem Foto herauszugeben. Hierfür baten Sie in den letzten Monaten mehrfach um meine Mithilfe.

Da Sie mein Schweigen bisher nicht zu interpretieren wussten, bestätige ich Ihnen heute schriftlich, dass ich Ihre Anfrage ablehne und Ihnen kein Foto von mir zukommen lassen werde. Ich bin es leid, dass Hinz und Kunz meint, meine persönlichen Daten für irgendwelche Zwecke nutzen zu müssen.

Damit Sie mich in Ihrer Organisationsstruktur korrekt einsortieren können, gestatte ich Ihnen, mich als „Foto-Verweigerer aus religiösen Gründen“ zu führen. Wie ich auf Ihrer Website gelesen habe, ist dies ja ein zulässiger Verweigerungsgrund. Da ich tatsächlich daran glaube, dass Menschen nicht jeden Mist mitmachen müssen, ist dies sicherlich vertretbar.

Abschließend nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass ich weiterhin meine Krankenkassenbeiträge jeden Monat vertragsgemäß entrichten werde und ich daher auch von Ihnen vertragstreues Verhalten fordere. Wenn Sie sich dazu nicht in der Lage sehen, sollten Sie den Vertrag ordentlich kündigen, anstatt mich mit weiterem Schriftverkehr in dieser Sache zu belästigen.

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis: eine EGK ohne Foto

egk-ohne-bild-web
Die elektronische Gesundheitskarte gibt’s auch ohne Bild – für jederman. Das Zauberwort heißt: Befreiung aus religiösen Gründen.

Update 22.2.2015

Aus dem Widerstand gegen die Fotopflicht ist für einige Menschen zunehmend ein Widerstand gegen die elektronische Gesundheitskarte an sich geworden. Hier eine Übersicht einiger aktueller Initiativen:

Update 25.6.2015

Heute erreicht mich die Info, dass jemand im Widerspruchsausschuss seiner Krankenkasse eine eGK ohne Foto erstreiten konnte. Die Krankenkassen ahnen ganz offensichtlich schon, dass der Krieg um die eGK juristisch nicht zu gewinnen ist.

Update 3.4.2016

Da ich mich einmal zu oft über die DAK und ihre Einstellung zu vorbeugenden Gesundungsmaßnahmen geärgert habe, habe ich kurzerhand die Kasse gewechselt – und zwar zur Barmer. Meinem freundlichen Barmer-Vertreter habe ich beim gemeinsamen Ausfüllen des Aufnahmeantrags erläutert, dass es mir wichtig ist, eine eGK ohne Bild zu erhalten. Und wer hätte es gedacht: ich habe eine neue elektronische Gesundheitskarte ohne Bild erhalten, völlig ohne Diskussion oder Schikane. Geht doch!

eGK der Barmer ohne Bild
eGK der Barmer ohne Bild

335 Replies to “Elektronische Gesundheitskarte eGK ohne Foto”

  1. Liebe Petra,
    das Foto ist kein Bestandteil des Stammdatensatzes auf Deiner eGK. Daten, die übertragen werden, sind nicht mit dem Foto verknüpft. Das Foto sollte nur ein Hilfsmittel für das Praxispersonal sein, um missbräuliche Verwendung durch nichtversicherte Dritte zu erschweren. Tatsächlich wird das Bild aber nach meiner Erfahrung mit der Person, die die Karte vorlegt, so gut wie nie abgeglichen. Ich empfehle Dir eine Perücke (habe ich auch gemacht!) aufzusetzen, um das damit gemachte Bild an die Krankenkasse zu senden. Vom Standpunkt der Datensicherheit geht es nicht um das Foto, sondern in erster Linie um die Daten.
    Das wäre meine Empfehlung, wenn man schon ein Bild einschicken muß.

    • @ Mona. Dankeschön. Mir ist das alles bekannt und es wird, wie Du beschrieben hast, auch nie kontrolliert. Schönen 1. Advent noch, LG Petra
      Für weitere Ideen bin ich sehr dankbar. 🙂

    • Das mit der Perücke für ein Foto daran habe ich auch schon gedacht Ich bin nun gezwungen eine neue Karte zu beantragen. Der Antrag ohne Foto hat diemal nicht geklappt, sie haben seit diesen Antrag mir nicht mehr geschrien. Vorher kam alle 8 Wochen ein Brief mit Antrag.

  2. Der Zeitpunkt des zwangsweisen Online-Anschlusses aller Praxen und Kliniken an die Telematik Infrastruktur ist erneut verschoben worden, auf den 1.1.2019!
    https://www1.wdr.de/mediathek/audio/wdr5/wdr5-politikum-wiedervorlage/audio-gesundheitskarte-gescheitert-100.html

    Man kann davon ausgehen, dass auch ab 2019 noch das sogenannte Ersatzverfahren nötig sein wird und realisiert werden müsste. Es gibt ja nicht nur die kritischen Versicherten die die Sache „verweigern“ wie das bei den Kassen dann unfreundlich vermerkt wird, sondern es kommt auch oft vor, Karte verloren, vergessen, oder der Hund hat sie gefressen….

  3. Die eGK ist gescheitert, mal wieder, der Wahnsinn eGK geht in die nächste Runde:

    AOK-Chef Litsch im Interview v.29.3.18 in RP online
    „Die elektronische Gesundheitskarte ist gescheitert“
    „Das ganze Vorhaben ist längst überholt“: AOK-Chef Martin Litsch.
    Berlin. Der Chef des AOK-Bundesverbandes fordert im Interview mit unserer Redaktion für die Digitalisierung des Gesundheitswesens einen Neustart. Martin Litsch beklagt, dass bislang zwei Milliarden Euro ohne sichtbaren Nutzen investiert wurden. Von Eva Quadbeck
    Der AOK-Bundesverband hat seinen Hauptsitz inmitten Berlins Tourismus-Meile rund um die Hackeschen Höfe. Dort treffen wir den Verbandschef Martin Litsch zum Interview, dessen Geduldsfaden beim Thema elektronische Gesundheitskarte gerissen ist.
    Herr Litsch, wann wird die elektronische Gesundheitskarte endlich mit allen geplanten Funktionen Realität?
    Martin Litsch Die elektronische Gesundheitskarte ist gescheitert. Seit beinah 20 Jahren wird in dieses System investiert und bislang gibt es keinen Nutzen. Bis Ende 2018 werden wir zwei Milliarden Euro dafür aufgewendet haben. Das ist eine Technologie aus den 90er Jahren, die zu Monopolpreisen aufrecht erhalten wird. Das ganze Vorhaben ist längst überholt. Wenn wir wirklich auf die Digitalisierung des Gesundheitswesens setzen, brauchen wir einen Neustart.
    Welche Alternative gibt es zur Gesundheitskarte?
    Litsch Die Gematik, also die Gesellschaft, die bislang die Gesundheitskarte entwickelt hat, muss in eine Regulierungsagentur umgewandelt werden. Sie sollte nur noch die Rahmenbedingungen für Sicherheit, Transparenz und Anschlussfähigkeit schaffen und darauf hinwirkt, dass internationale inhaltliche Standards beispielsweise für Patientenakte und Medikationsplan genutzt werden. Es ist nicht sinnvoll, jedes Umsetzungsdetail auf einer Gesundheitskarte vorzuschreiben. Es ist auch unrealistisch, wie es das System der Gesundheitskarte vorsieht, dass die Patienten ihre Daten nur in Arztpraxen einsehen können. Sie müssen jederzeit Zugriff haben, auch mobil über ihre Smartphones.
    Öffnet das nicht dem Datenklau in einem besonders sensiblen Feld Tür und Tor?
    Litsch Nein. Ähnlich wie beim Online-Banking sind die Gesundheitsdaten von Versicherten geschützt. Die Datenhoheit liegt ausschließlich beim Patienten. So ist es auch bei unserem eigenen Vernetzungsprojekt vorgesehen. Die Daten bleiben dort, wo sie heute auch liegen, bei Ärzten und Krankenhäusern in sicheren Systemen. Und der Versicherte bekommt die Möglichkeit, die Informationen einzusehen und für andere Ärzte freizugeben. Ich hoffe, dass der neue Gesundheitsminister die Zeichen der Zeit erkennt und die Digitalisierung im Gesundheitswesen auf neue Füße stellt.
    Die Kosten hierfür bezahlen wir Versicherten. mit dann immer steigenden Kassenbeiträgen.
    Mona

  4. Ich habe mich aus einem ganz einfachen Grund geweigert ein Foto einzusenden: Und zwar weil die Krankenkasse selbst schon nicht prüft, ob das mein Foto ist und damit den Missbrauch eben auch nicht verhindert. Das habe ich 2016 oder so gemacht, mehr oder weniger problemlos.

    • Mein Foto gefiel der Kasse nicht, also habe ich auch eine Karte ohne Foto. Leider wird die G1 Karte ungültig und die Kasse besteht dieses mal auf ein Foto.

  5. Heute beim Arzt, „Ihre Karte ist ungültig“. Die haben in der Praxis das neue System eingeführt, letzte Woche bei einer anderen Praxis ging meine Karte. Ich habe die G1 ohne Foto.
    Nun Kasse angerufen wegen einer bestätigung für den Arzt. Kasse hat getottert aber sie haben die Bestätigung geschickt. Das nächste mal nicht hieß es, ich soll ein Foto schicken. Mein Einwand ich zahle doch, also kann man mir doch nicht einfach die Leistung verweigern, war der Kasse egal.

    • Das habe ich auch schon zu hören bekommen. Inzwischen habe ich den 4. Arztbesuch auf dieselbe Tour hinter mich gebracht. Solange man versichert ist und zahlt können sie wohl nichts machen.

  6. Ich habe auch bis heute noch keine eGK, weil ich mich nach wie vor weigere, ein Foto beizustellen. Ich habe einen etwas anderen Argumentationsweg angewendet. Die eGK ist kein Ausweis, was z.B. die TK selbst bestätigt. Also bestehe ich darauf, meinen Personalausweis zur Identifikation zu verwenden, was mir laut Personalausweisgesetz möglich ist. Der Arzt darf zwar nicht die Vorlage meines Ausweises verlangen und kann auch keine hoheitliche Idintifikation vornehmen, aber das muss er auch gar nicht und letzteres ermöglicht die eGK schließlich auch oder erst recht nicht. Laut Feststellung des Bundessozialgericht ist es eine Obliegenheit des Versicherten, die eGK vor dem Arztbesuch vorzulegen, d.h. keine Karte, dann auch keine Leistung. Nach meiner Argumentation ist der Versicherte also am Zug, die Karte beim Arzt vorzulegen und das darf er. Erst dann kann es zu einer Behandlung kommen und auch erst unter der Bedingung, dass es zu einer Behandlung kommt, ist der Arzt zur Identitätsprüfung verpflichtet. Es ist hier etwas verkürzt dargestellt und ich habe noch mehr Argumente gebracht. 2x war ich schon vor Gericht damit und bin jedes Mal abgewiesen worden. Die Begründungen waren eigentlich immer nur Bezüge auf frühere Urteile, die meiner Meinung nach aber nicht vergleichbar sind. Mit meinen Argumenten hat man sich nicht detailliert befasst. Das verlässt leider thematisch die Zuständigkeit der Sozialgerichte und müsste vor das Verfassungsgericht, was ich aber finanziell nicht machen kann.
    Weiter oben in dieser Diskussion gab es aber einen heißen Tipp, der bislang funktioniert und mit dem ich gut gefahren bin. So kann ich entspannt meinen Papierkrieg mit der Krankenkasse fortsetzen, auch wenn wir uns im Kreis drehen. Ich will nerven und nicht still sein.
    Es geht so: Einfach am selben Tag der Behandlung vorab eine Online-Versicherungsbescheinigung vom Portal der Krankenkasse herunterladen und ausdrucken. Noch die Versichertennummer, das Geburtsdatum und die Kassennummer ergänzen (steht alles auf der alten Krankenkarte) und beim Arzt abgeben. Hat bislang bei mehreren Ärzten gut funktioniert.
    Lieben Gruß, Hans

  7. Pingback: Mein Umgang mit dem eGK-Zwang – Ade Gesundheit | campanulae

  8. Nun das erste mal einen Arztbesuch auf private Rechnung unternommen. Hatte immer noch die alte ungültige VK und noch gar keine eGK oder einen Login oder ähnliches. Bisher hatte ich eigentlich immer (wenn auch manchmal erst nach der dritten Bitte) eine Ersatzbescheinigung erhalten bzw. direkt an den Arzt faxen lassen. Gibt es noch irgendwelche Tips, das Ersatzverfahren durchzubringen oder muss ich nun wirklich ein Foto einsenden? Interessant ist ja auch, dass ein nicht eingereichtes Foto die Krankenkasse nicht zu einer Kündigung berechtigt.

    • Hallo datenkrieger,

      schön, dass noch andere Leute durchhalten. Auch ich habe bis jetzt keine eGK und möchte dabei bleiben. Zudem beschäftige ich die Krankenkasse regelmäßig mit Anfragen nach einer lichtbildlosen eGK.
      Bisher fahre ich bei der TK recht problemlos mit der (gewollten?) Lücke, dass man sich im Login-Bereich allgemeine Versicherungsbescheinigungen herunterladen kann. Die lädt man am selben Tag der Behandlung herunter (sonst kann man genau genommen nicht belegen, auch an diesem Tag versichert zu sein), druckt sie aus, notiert noch eben die Kassennummer, Versichertennummer und das Geburtsdatum darauf und fertig. Das haben alle meine Ärzte bis jetzt akzeptiert. Der Login-Bereich hat mich datenschutztechnisch nicht so gestört, weil ich der Krankenkasse damit keine Daten gebe, die sie nicht ohnehin schon hat und die Übertragung ist verschlüsselt (https).
      Lieben Gruß!

  9. Habe moniert, dass der Vordruck für die Beantragung(!) einer Gesundheitskarte mit Bild nicht das Gegenüber nennt, unbefristet ist und durch Unterschrift oder Nutzung einer unterlegten Datenschutzvereibarung zugestimmt wird.
    Das Bild können sie haben, wenn sie mir den Rechtsanspruch und persönliche Haftung erklären (und es meine Religion zulässt), aber einer Datenschutzerklärung kann ich nicht zustimmen, weil das nicht meinem Willen entspricht. Der Willensmangel ist somit auch bekannt.

    Im SGB V, § 15 abs 6 steht, „jeder… erhält(!)… eine …Karte“.
    Also nicht, hat zu beantragen.
    Und die Möglichkeit (Kann-Bestimmung) der berechtigten Verweigungung der Aushändigung ist im letzten Satz genannt.
    Wenn es weitere gibt, dürfte jemand von denen sie ja wohl finden und vorlegen.

    Weder die BesondesKomischeKasse noch das Sozialgericht konnte den aus ihrer Sicht eindeutigen Sachverhalt bisher (>3 Jahre) klärend und rechtssicher darstellen.

  10. Ich habe bis heute keine neue Krankenversicherten-Karte.
    Die Damen und Herren der TK reagieren am Telefon gegenüber mir und den Ärzten mittlerweile extrem AGGRESSIV und disqualifizieren sich damit selbst.
    Wenn da nicht einige sehr nette und freundliche Schweife am Horizont waren.

    Bisher sind wir (Familie) „noch“ bei der TK, aber ich lese hier von einer GEK bei der es problemloser ist, so eine neue Karte, eben „ohne Bild“ zu bekommen.

    Es sollte jedoch jeder nicht ausser Acht lassen, daß die neuen Karten sich gewaltig von den alten unterscheiden. Nicht nur das Bild, sondern auch die Leistung des Chips der neuen Karten können im spezifischen Notfall eine Vorab-Be-und- Verurteilung des Inhabers darstellen.
    MfG, F. Hermann

  11. Hallo liebe Mitleser,

    ich habe auch noch keine eGK und mache es so wie oben beschrieben. Gestern hat jedoch ein Arzt das nicht akzeptiert (das erste Mal), so daß ich eine Privatrechnung bekomme (und noch Pfand zahlen mußte), wenn ich die Karte nicht vorlege bis Quartalsende. Ich habe schon länger überlegt, weil es doch je nach Arzt ohne eGK manchmal mühsam ist und nicht immer ein Drucker zur Verfügung steht, nun doch eine eGK ohne Bild anzufordern, weil meine Daten ja ohnehin in das „System“ eingepflegt werden.

    Was meint Ihr? Und wie realistisch ist das bei der TK, eine Karte ohne Bild zu bekommen?

    Und welche Daten sind denn momentan auf der Karte gespeichert? Danke schon einmal

    • Ein freundliches Hallo in die Runde.

      Diese Antwort würde mich auch interessieren. Zurzeit noch bei der Barmer ohne Foto versichert. Damals gab es die Möglichkeit bei der B. „aus religiösen Gründen“ kein Foto anzukreuzen. Seit dem wurde nie wieder gefragt. Nun haben sich Umstände ergeben, dass ich die B. verlassen möchte und überlege zur TK zu wechseln. Auf dem Antrag wird natürlich ein Foto verlangt. Jetzt stellt sich die Frage, ob sich die Mühe lohnt, sich vor der Beantragung bei der TK, auf einen Schriftverkehr einzulassen?!

      Vielen Dank für eure Meinungen.

      • Die Alternative zum Schriftverkehr könnte ja auch sein, dass du in eine Filiale gehst und das direkt mit einem Menschen klärst. Frei nach dem Motto: ich komme nur, wenn das ohne Bild geht. Bei der B. gings ja auch.

      • Ich bin bei der TK und die sind absolut stur. War sogar vor dem Sozialgericht, aber da ist nichts zu machen. Also habe ich seit 2014 überhaupt keine Krankenkarte.

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